Rubrik: Wirtschaft
Format: Spezialbericht
Autor: Sinisa Brkic (sb)
Deutschland plant eine umfassende Reform der Einkommensteuer. Millionen Beschäftigte sollen entlastet werden, doch ausgerechnet die kalte Progression könnte einen Teil dieser Entlastung wieder aufzehren. Dahinter steckt ein Mechanismus, der besonders tückisch ist: Das Einkommen steigt auf dem Papier, die Kaufkraft kaum, die Steuerbelastung aber trotzdem.
Die Steuerreform soll Millionen entlasten
Die Bundesregierung will die Einkommensteuer ab 2027 verändern und die Entlastungen 2028 vollständig wirksam werden lassen. Die politische Vereinbarung sieht ein Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro jährlich vor. Vorgesehen sind unter anderem ein höherer Grundfreibetrag, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag, Verbesserungen für Familien sowie eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes.
Nach den bisherigen Planungen soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent künftig erst ab einem höheren zu versteuernden Einkommen greifen. Gleichzeitig sollen sehr hohe Einkommen stärker zur Finanzierung beitragen. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, den Satz von 45 Prozent künftig ab 250.000 Euro anzuwenden und oberhalb von 280.000 Euro einen Satz von 47 Prozent vorzusehen. Diese Werte sind politische Planungen und noch kein geltendes Steuerrecht.
Der inzwischen bekannt gewordene erste Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium befindet sich noch in der regierungsinternen Abstimmung. Berichte über die genaue Verteilung der Entlastung auf 2027 und 2028 verwenden unterschiedliche Berechnungsweisen. Entscheidend ist deshalb derzeit weniger die einzelne Milliardenangabe eines Jahres als der politische Zielwert: Ab 2028 soll die Reform gegenüber dem heutigen Stand insgesamt knapp zehn Milliarden Euro Entlastung pro Jahr erreichen.
Der Haken heißt kalte Progression
Ausgerechnet bei einem für Arbeitnehmer wichtigen Punkt enthält der bisherige Entwurf jedoch eine offene Flanke. Ein zusätzlicher Ausgleich der sogenannten kalten Progression ist nach dem derzeit bekannten Stand nicht vorgesehen. Genau dieser Mechanismus entscheidet darüber, wie viel von einer nominellen Steuerentlastung bei steigenden Preisen tatsächlich übrig bleibt.
Die kalte Progression entsteht durch das Zusammenspiel von Inflation und progressiver Einkommensteuer. In Deutschland steigt die durchschnittliche steuerliche Belastung grundsätzlich mit zunehmendem zu versteuernden Einkommen. Wer mehr verdient, kann deshalb mit Teilen seines Einkommens in stärker belastete Bereiche des Steuertarifs gelangen.
Das wäre zunächst nichts Ungewöhnliches. Problematisch wird es aber dann, wenn das Einkommen lediglich deshalb steigt, weil ein Arbeitgeber die Inflation ausgleicht. Der Beschäftigte ist dann wirtschaftlich nicht wirklich reicher geworden, denn Waren, Miete, Energie und Dienstleistungen sind gleichzeitig teurer geworden.
Trotzdem behandelt das Steuersystem das höhere nominelle Einkommen zunächst wie einen tatsächlichen Einkommenszuwachs. Bleiben die Grenzen des Steuertarifs unverändert, kann der durchschnittliche Steuersatz steigen. Ein Teil der Lohnerhöhung fließt damit zusätzlich an den Staat, obwohl die reale Kaufkraft des Arbeitnehmers nicht entsprechend zugenommen hat. Das Bundesfinanzministerium beschreibt genau diesen Effekt als kalte Progression.
Warum sie „kalt“ genannt wird
Das Besondere daran ist, dass dafür kein Finanzminister einen Steuersatz erhöhen muss. Im Gesetz kann weiterhin derselbe Tarif stehen, während die tatsächliche Belastung durch steigende nominelle Einkommen wächst. Die Steuererhöhung entsteht gewissermaßen innerhalb des bestehenden Systems.
Genau deshalb wird häufig von einer schleichenden Steuermehrbelastung gesprochen. Politisch ist das bequem, fiskalisch attraktiv und für den einzelnen Steuerzahler auf der Gehaltsabrechnung oft schwer zu erkennen. Erst im Vergleich mit der Inflation wird sichtbar, dass ein höheres Nettoeinkommen nicht zwangsläufig mehr Wohlstand bedeutet.
Ein einfaches Beispiel
Angenommen, ein Arbeitnehmer verdient 50.000 Euro im Jahr. Die Preise steigen um drei Prozent und sein Einkommen ebenfalls um drei Prozent auf 51.500 Euro. Vereinfacht betrachtet besitzt er damit vor Steuern keine höhere reale Kaufkraft als zuvor, denn sein zusätzliches Einkommen gleicht lediglich die gestiegenen Preise aus.
Wird der Einkommensteuertarif nicht entsprechend angepasst, steigt jedoch seine Steuerbelastung mit dem nominell höheren Einkommen. Von den zusätzlichen 1.500 Euro verbleibt nach Steuern weniger als für einen vollständigen Inflationsausgleich erforderlich wäre. Der Arbeitnehmer verdient auf dem Papier mehr, kann sich mit seinem verfügbaren Einkommen real aber möglicherweise weniger leisten.
Die konkrete Belastung hängt vom individuellen zu versteuernden Einkommen, von Freibeträgen, Familienstand und weiteren steuerlichen Faktoren ab. Das Beispiel zeigt deshalb bewusst nur den Mechanismus. Es bedeutet nicht, dass eine Lohnerhöhung vollständig durch höhere Steuern verschwindet.
Wie der Staat die kalte Progression verhindern kann
Der Ausgleich erfolgt normalerweise nicht durch eine nachträgliche Zahlung an die Steuerzahler. Stattdessen werden der Grundfreibetrag und die Grenzen innerhalb des Einkommensteuertarifs verschoben. Steigen die Preise beispielsweise um drei Prozent, können auch diese Tarifwerte entsprechend angehoben werden.
Das Bundesfinanzministerium beschreibt dieses Verfahren ausdrücklich als Instrument zum Ausgleich der kalten Progression. Der Tarif wird bildlich gesprochen mit der Inflation nach rechts verschoben. Eine Lohnerhöhung, die lediglich höhere Preise ausgleicht, soll dadurch nicht automatisch eine zusätzliche reale Steuerbelastung erzeugen.
Deutschland hat diesen Mechanismus in den vergangenen Jahren wiederholt angewandt. Auch für 2026 wurde der Einkommensteuertarif mit Ausnahme des Eckwerts für sehr hohe Einkommen angepasst, um inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden.
Warum der aktuelle Entwurf politisch heikel ist
Eine Steuerreform kann Bürger nominell entlasten und gleichzeitig zulassen, dass die Inflation einen Teil dieser Entlastung wieder aufzehrt. Genau darin liegt die politische Brisanz des gegenwärtigen Entwurfs. Ein höherer Grundfreibetrag oder eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes können die Steuerbelastung reduzieren, doch daraus folgt noch nicht automatisch, dass die gesamte Wirkung der kalten Progression kompensiert wird.
Deshalb wäre es verkürzt, die geplanten rund zehn Milliarden Euro ausschließlich als zusätzliche reale Entlastung zu betrachten. Entscheidend ist, wie sich der Steuertarif im Verhältnis zur tatsächlichen Preisentwicklung verändert. Erst wenn die künftige Inflation und die endgültigen Tarifgrenzen feststehen, lässt sich seriös berechnen, welcher Betrag tatsächlich als zusätzliche Kaufkraft bei den verschiedenen Einkommensgruppen ankommt.
Der nächste Progressionsbericht bekommt damit ungewöhnlich große Bedeutung. Er liefert die Grundlage dafür, welche Belastung allein durch die Preisentwicklung entsteht. Nach bisherigem Verfahren wird dieser Bericht im Herbst vorgelegt, weshalb der aktuelle Entwurf noch nicht als endgültige Entscheidung über den Progressionsausgleich gelesen werden sollte.
Die Reichensteuer ist keine eigene Steuer
Parallel sorgt der Begriff „Reichensteuer“ für Aufmerksamkeit. Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche eigenständige Steuer, sondern um die höchste Tarifstufe der deutschen Einkommensteuer. Der derzeit geltende Satz beträgt dort 45 Prozent.
Nach der politischen Einigung der Koalition soll dieser Bereich künftig verändert werden. Geplant ist, 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro anzusetzen und oberhalb von 280.000 Euro einen Satz von 47 Prozent einzuführen. Damit sollen sehr hohe Einkommen einen größeren Teil der Entlastungen für niedrigere und mittlere Einkommen finanzieren.
Auch hier gilt jedoch die entscheidende Einschränkung: Der Reformprozess läuft. Ein interner Entwurf ist kein beschlossenes Gesetz, und sowohl Tarifgrenzen als auch einzelne Gegenfinanzierungen können sich während der politischen Abstimmung und des parlamentarischen Verfahrens noch verändern.
Entlastung ist nicht gleich Kaufkraftgewinn
Die entscheidende Frage dieser Steuerreform lautet deshalb nicht nur, um wie viele Milliarden Euro der Staat seine Bürger nominell entlastet. Entscheidend ist, wie viel davon nach Inflation und Steuerprogression als realer Kaufkraftgewinn übrig bleibt. Genau an dieser Stelle wird aus einem komplizierten steuertechnischen Begriff eine sehr konkrete Frage für Millionen Arbeitnehmer.
Die kalte Progression ist keine theoretische Randerscheinung. Sie entscheidet mit darüber, ob eine Lohnerhöhung tatsächlich den Lebensstandard verbessert oder lediglich höhere Preise und eine wachsende Steuerbelastung ausgleicht. Solange der endgültige Tarif für 2027 und 2028 nicht feststeht, bleibt deshalb auch die wichtigste Zahl der Reform offen: nicht die Entlastung auf dem Papier, sondern das Plus, das am Ende tatsächlich im Geldbeutel ankommt.
Kalte Progression erklärt: Warum mehr Lohn zu mehr Steuer führen kann. Deutschland plant eine Einkommensteuerreform. Warum die kalte Progression einen Teil der Entlastung auffressen kann und was das für Arbeitnehmer bedeutet.
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