Fall Epstein: Bank of America zahlt 72,5 Millionen Dollar

Veröffentlicht am 29. August 2026 um 19:47

Rubrik: Finanzen
Format: Spezialbericht
Autor: Sinisa Brkic (sb)



Ein US Bundesgericht hat einem Vergleich über 72,5 Millionen Dollar zwischen Bank of America und Frauen, die dem Finanzinstitut eine Mitverantwortung im Umfeld Jeffrey Epsteins vorgeworfen hatten, endgültig zugestimmt. Die Bank bestreitet, Epsteins Straftaten ermöglicht oder unterstützt zu haben. Dennoch rückt der Fall erneut eine Frage ins Zentrum, die weit über eine einzelne Bank hinausreicht: Wie konnten Finanzbeziehungen rund um einen verurteilten Sexualstraftäter über Jahre bestehen, obwohl sein Hintergrund längst öffentlich bekannt war?

Ein Vergleich mit erheblicher Tragweite

Ein Bundesrichter in Manhattan hat am 27. August 2026 dem Vergleich über 72,5 Millionen Dollar endgültig zugestimmt. Er soll Ansprüche von Frauen regeln, die Bank of America vorgeworfen hatten, durch Finanzdienstleistungen und den Umgang mit bestimmten Transaktionen zur Aufrechterhaltung von Strukturen beigetragen zu haben, die Jeffrey Epstein für seinen Missbrauch genutzt habe.

Die Vereinbarung beendet einen bedeutenden Teil des Zivilverfahrens gegen eine der größten Banken der Vereinigten Staaten. Sie bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass das Gericht festgestellt hätte, Bank of America habe sich an Epsteins Straftaten beteiligt oder dafür rechtlich verantwortlich gemacht. Das Institut weist die entsprechenden Vorwürfe zurück. Gerade diese Unterscheidung ist für die Bewertung des Falls entscheidend. Ein Vergleich schafft Rechtssicherheit und beendet Prozessrisiken, ersetzt aber kein Urteil über sämtliche streitigen Tatsachen.



Die Klage einer Frau unter dem Namen Jane Doe

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Klage einer Frau, die unter dem Pseudonym Jane Doe auftrat. Nach ihrer Darstellung lebte sie in Russland, als sie Epstein 2011 kennenlernte. Sie gab an, von ihm zwischen 2011 und 2019 wiederholt sexuell missbraucht worden zu sein.

Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Klage betraf Geldbewegungen. Nach Darstellung der Klägerin wurden Zahlungen im Zusammenhang mit Epstein wiederholt auf Konten bei Bank of America überwiesen und von dort weiterbewegt. Daraus leitete sie den Vorwurf ab, die Bank habe Transaktionen abgewickelt, obwohl genügend Informationen vorhanden gewesen seien, um Epsteins Hintergrund und mögliche Risiken zu erkennen. Diese Darstellung blieb ein Vorwurf der Klägerseite. Sie ist nicht mit einer gerichtlichen Feststellung gleichzusetzen. Dass der Fall dennoch erhebliche Bedeutung erlangte, liegt daran, dass das Gericht zentrale Teile der Klage nicht bereits zu Beginn verwarf.

Das Gericht ließ entscheidende Ansprüche bestehen

Bank of America hatte versucht, die Klage vollständig abweisen zu lassen. Bundesrichter Jed Rakoff entschied Anfang 2026 jedoch differenziert. Vier Klagepunkte wurden endgültig zurückgewiesen, zwei zentrale Ansprüche durften weiterverfolgt werden. Damit stellte das Gericht keine Haftung der Bank fest. Es entschied lediglich, dass bestimmte Behauptungen der Klägerseite rechtlich ausreichend vorgetragen worden waren, um das Verfahren fortzusetzen. Dieser Unterschied ist wesentlich, weil eine Entscheidung über die Zulässigkeit einer Klage noch keine Entscheidung darüber ist, ob die darin erhobenen Vorwürfe tatsächlich bewiesen werden können.

Bei einem parallel geführten Verfahren gegen Bank of New York Mellon fiel die Entscheidung anders aus. Dort wurden die Ansprüche vollständig abgewiesen. Schon dieser Unterschied zeigt, dass die juristische Aufarbeitung der Epstein Bankbeziehungen nicht pauschal erfolgen kann, sondern jedes Finanzinstitut anhand seiner konkreten Rolle und der jeweils vorgelegten Beweise bewertet werden muss.

Bank of America bestreitet eine Beteiligung

Bank of America erklärte im Zuge des Vergleichs, das Institut habe Epsteins Straftaten im Zusammenhang mit Sexhandel nicht ermöglicht. Mit der Einigung wolle man den Rechtsstreit beenden und den Anspruchstellerinnen einen Abschluss ermöglichen.

Daraus ergibt sich eine klare rechtliche Grenze. Die Zahlung von 72,5 Millionen Dollar darf nicht als Eingeständnis verstanden werden, dass die Bank von Epsteins Straftaten wusste oder diese bewusst unterstützte. Ebenso wenig darf aus der Höhe des Vergleichs auf strafrechtliche Verantwortlichkeit geschlossen werden. 

Für die öffentliche und regulatorische Bewertung bleibt jedoch eine andere Frage bestehen. Große Finanzinstitute verfügen über umfangreiche Systeme zur Kundenprüfung, Risikoüberwachung und Erkennung ungewöhnlicher Transaktionen. Bei einem Kunden mit Epsteins Vorgeschichte gewinnt deshalb zwangsläufig die Frage an Bedeutung, wann Risiken intern erkannt wurden und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden.

Die entscheidende Zäsur liegt im Jahr 2008

Jeffrey Epstein bekannte sich 2008 in Florida in einem Strafverfahren schuldig und wurde als Sexualstraftäter registriert. Von diesem Zeitpunkt an war seine Vorgeschichte keine unbekannte oder lediglich intern diskutierte Angelegenheit mehr. Viele der in späteren Zivilverfahren untersuchten Transaktionen und Bankbeziehungen betreffen jedoch Zeiträume nach dieser Verurteilung. Genau darin liegt eine der zentralen Fragen des gesamten Bankenkomplexes.

Eine Bank ist nicht verpflichtet, jede Geschäftsbeziehung zu einer vorbestraften Person abzulehnen. Ebenso ist eine Bankbeziehung zu einem verurteilten Straftäter für sich genommen kein Hinweis auf rechtswidriges Verhalten eines Finanzinstituts. Je höher das bekannte Risiko eines Kunden jedoch ist, desto größer wird die Bedeutung funktionierender Kontrollsysteme, dokumentierter Entscheidungen und einer nachvollziehbaren Bewertung auffälliger Geldbewegungen.

Wenn Geldbewegungen zu einer Compliance Frage werden

Im Mittelpunkt zahlreicher Verfahren rund um Epstein stehen nicht nur persönliche Beziehungen, sondern auch Überweisungen, Bargeldbewegungen und Konten von Personen aus seinem Umfeld. Die Klägerseite vertrat in mehreren Fällen die Auffassung, bestimmte Transaktionsmuster hätten innerhalb der Banken zusätzliche Prüfungen auslösen müssen.

Das amerikanische Finanzsystem verpflichtet Banken zu umfassenden Maßnahmen gegen Geldwäsche und andere Formen von Finanzkriminalität. Verdächtige oder ungewöhnliche Aktivitäten können intern untersucht und unter bestimmten Voraussetzungen an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Eine solche Meldung bedeutet dabei nicht automatisch, dass eine Straftat vorliegt. Genau hier liegt die institutionelle Dimension des Falls. Moderne Banken verfügen über hochentwickelte Kontrollsysteme. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, ob Warnmechanismen vorhanden waren, sondern wie mit ihren Ergebnissen umgegangen wurde.

Drei Banken, 437,5 Millionen Dollar

Der Vergleich mit Bank of America steht nicht isoliert. Bereits 2023 erzielten Anwälte von Epstein Anspruchstellerinnen einen Vergleich über 290 Millionen Dollar mit JPMorgan Chase. Deutsche Bank vereinbarte im selben Jahr einen Vergleich über 75 Millionen Dollar.

Zusammen mit den nun vereinbarten 72,5 Millionen Dollar von Bank of America summieren sich diese drei Vergleiche auf 437,5 Millionen Dollar. Auch diese Summe darf nicht als gemeinsame Haftungsfeststellung gegen die beteiligten Institute verstanden werden. Die Verfahren waren rechtlich eigenständig, betrafen unterschiedliche Sachverhalte und endeten jeweils durch Vereinbarungen statt durch abschließende Urteile über sämtliche Vorwürfe.

Dennoch besitzt die Gesamtdimension erhebliches Gewicht. Drei internationale Großbanken sahen sich innerhalb desselben historischen Komplexes mit Klagen konfrontiert, die sich mit der Frage beschäftigten, ob und in welchem Umfang ihre Finanzdienstleistungen Strukturen rund um Epstein ermöglichten oder verlängerten.

Das eigentliche Thema ist nicht die Liste prominenter Namen

Seit Jahren konzentriert sich ein großer Teil der öffentlichen Aufmerksamkeit im Fall Epstein auf bekannte Persönlichkeiten, Fluglisten, Adressbücher und persönliche Kontakte. Die bloße Erwähnung eines Namens beweist jedoch weder eine Straftat noch Kenntnis von Epsteins Verbrechen. Der Bankenkomplex führt zu einer wesentlich konkreteren Frage. Finanztransaktionen hinterlassen Dokumentationen, interne Prüfprozesse und regulatorische Spuren. Dadurch lässt sich institutionelles Handeln grundsätzlich anders untersuchen als persönliche Bekanntschaften oder gesellschaftliche Kontakte.

Gerade deshalb besitzt der Fall Bank of America eine Bedeutung, die über die aktuelle Vergleichszahlung hinausgeht. Er richtet den Blick auf jene Infrastruktur, ohne die auch ein vermögender und hervorragend vernetzter Täter wirtschaftlich nur eingeschränkt agieren kann.

Vermögen schafft Zugang, aber auch Verantwortung

Epstein bewegte sich jahrelang in Kreisen mit erheblichem wirtschaftlichem, gesellschaftlichem und institutionellem Einfluss. Sein Vermögen verschaffte ihm Zugang zu Dienstleistungen und Personen, die für gewöhnliche Kunden kaum erreichbar sind.

Banken stehen dabei vor einem grundlegenden Spannungsfeld. Vermögende Kunden sind wirtschaftlich attraktiv, zugleich können komplexe Vermögensstrukturen, internationale Zahlungen und ungewöhnliche Transaktionsmuster erhöhte Risiken erzeugen. Gerade deshalb existieren besondere Prüfverfahren für Kunden, deren Profil erhöhte Aufmerksamkeit verlangt. Der Fall Epstein wirft damit eine Frage auf, die weit über seine Person hinausgeht. Funktionieren Kontrollsysteme auch dann konsequent, wenn ein Kunde reich, einflussreich und hervorragend vernetzt ist?

72,5 Millionen Dollar beantworten nicht die wichtigste Frage

Der Vergleich bringt den Anspruchstellerinnen eine Form finanzieller Entschädigung und Bank of America ein Ende des konkreten Rechtsstreits. Was er nicht liefert, ist eine vollständige historische Rekonstruktion sämtlicher interner Entscheidungen, Warnsignale und Verantwortlichkeiten.

Genau darin liegt die Grenze solcher Vereinbarungen. Ein Vergleich verhindert die Unsicherheit eines langen Prozesses, bedeutet aber zugleich, dass zahlreiche Fragen möglicherweise nie in einem öffentlichen Hauptverfahren mit Zeugenaussagen, Gegenverhören und einer abschließenden Tatsachenfeststellung beantwortet werden. Die 72,5 Millionen Dollar sind deshalb nicht der Schlusspunkt der Bankenfrage im Fall Epstein. Sie sind ein weiteres deutliches Zeichen dafür, dass die Aufarbeitung längst jene Institutionen erreicht hat, die Geldströme kontrollieren, Risiken bewerten und entscheiden, welche Geschäftsbeziehungen sie fortführen. 

Fast zwei Jahrzehnte nach Epsteins Verurteilung von 2008 bleibt damit eine der unbequemsten Fragen bestehen: Nicht nur, wer Jeffrey Epstein kannte, sondern welche Systeme ihn weiterhin funktionieren ließen, als längst bekannt war, mit wem sie es zu tun hatten.


Jeffrey Epstein: Bank of America zahlt 72,5 Millionen Dollar. Bank of America zahlt 72,5 Millionen Dollar im Fall Jeffrey Epstein. Der Vergleich rückt erneut Banken, Geldströme und mögliche Warnsignale ins Zentrum.

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