Rubrik: Gesundheit
Format: Spezialbericht
Autor: Sinisa Brkic (sb)
Österreich gibt mehr als 60 Milliarden Euro jährlich für Gesundheit aus, verfügt über außergewöhnlich viele Ärzte und Krankenhausbetten und besitzt medizinische Einrichtungen auf international hohem Niveau. Trotzdem suchen Patienten nach Kassenärzten, warten auf Termine, bezahlen Wahlärzte aus eigener Tasche und erleben ein System, dessen Personal, Finanzierung und Organisation immer stärker unter Druck geraten. Hinter dieser Entwicklung steht kein einzelner politischer Fehler, sondern eine jahrzehntelang gewachsene Konstruktion, an der nahezu alle großen Parteien beteiligt waren und deren Machtstrukturen bemerkenswert stabil geblieben sind.
Österreich hat kein armes Gesundheitssystem
Die erste unbequeme Erkenntnis lautet: Österreichs Gesundheitssystem leidet nicht grundsätzlich daran, dass ihm zu wenig Geld zur Verfügung steht. Die laufenden Gesundheitsausgaben erreichten 2025 nach vorläufigen Berechnungen 61,3 Milliarden Euro und damit 11,9 Prozent der gesamten österreichischen Wirtschaftsleistung. Mehr als drei Viertel dieser laufenden Ausgaben wurden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Gleichzeitig liegt Österreich bei der Zahl praktizierender Ärzte und bei den Krankenhausbetten je Einwohner deutlich über dem Durchschnitt vieler vergleichbarer Industriestaaten. Das macht die Situation erklärungsbedürftig. Ein Land mit derart hohen Gesundheitsausgaben, hoher Ärztedichte und umfangreicher Krankenhausinfrastruktur müsste eigentlich über ein System verfügen, dessen Leistungsfähigkeit im Alltag der Bevölkerung deutlich spürbar ist. Genau hier beginnt der Widerspruch. Österreich besitzt viele medizinische Ressourcen, schafft es aber nicht zuverlässig, sie dort und dann verfügbar zu machen, wo Patienten sie benötigen.
Viele Ärzte und trotzdem zu wenige Termine
Die Zahl der Ärzte allein sagt wenig darüber aus, ob ein Patient innerhalb vertretbarer Zeit einen Termin bekommt. Ärzte arbeiten in Spitälern, Kassenordinationen, Wahlarztpraxen, Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten, teilweise in Vollzeit, teilweise mit reduzierten Arbeitszeiten und teilweise in mehreren Tätigkeitsbereichen gleichzeitig. Deshalb kann Österreich statistisch eine hohe Ärztedichte aufweisen und gleichzeitig regionale oder fachbezogene Versorgungsengpässe erleben. Für den einzelnen Patienten zählt schließlich nicht die Zahl aller Ärzte im Land, sondern ob in erreichbarer Entfernung ein Arzt verfügbar ist, der ihn innerhalb angemessener Zeit behandelt. Der Rechnungshof stellte für die Jahre 2019 bis 2023 fest, dass die Zahl der besetzten Kassenplanstellen in der Allgemeinmedizin im Verhältnis zur Bevölkerung um 5,1 Prozent zurückging. Bereits im Jahrzehnt davor war ein deutlicher Rückgang zu beobachten. Hinzu kommt ein methodisches Problem. Selbst eine besetzte Planstelle sagt nur eingeschränkt etwas darüber aus, wie viele tatsächlich verfügbare Behandlungsstunden dahinterstehen, weil Öffnungszeiten, Arbeitsmodelle und Zahl der auf einer Stelle tätigen Ärzte unterschiedlich sind. Damit wird aus einem vermeintlichen Ärztemangel ein wesentlich komplizierteres Problem. Österreich weiß viel darüber, wie viele Ärzte vorhanden sind, aber wesentlich weniger darüber, wie viel öffentlich finanzierte ärztliche Zeit der Bevölkerung regional tatsächlich zur Verfügung steht.
Der Wahlarzt wird zum Seismografen des Systems
Besonders deutlich zeigt sich die Verschiebung bei den Wahlärzten. Bei der Österreichischen Gesundheitskasse wurden 2020 Wahlarztrechnungen im Umfang von rund 369 Millionen Euro eingereicht, im Jahr 2023 waren es bereits mehr als 551 Millionen Euro. Von diesem Betrag wurden rund 209 Millionen Euro erstattet. Ein erheblicher Teil der Kosten blieb damit bei den Patienten selbst, obwohl sie gleichzeitig Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Der Wahlarzt ist nicht der Verursacher dieser Entwicklung. Viele Ärzte entscheiden sich aufgrund von Vertragsbedingungen, Honorierungsmodellen, Bürokratie oder Arbeitsorganisation bewusst gegen eine Tätigkeit im Kassensystem. Gesundheitspolitisch brisant wird die Entwicklung dort, wo ein Wahlarzt nicht mehr überwiegend zusätzliche Wahlfreiheit bietet, sondern eine Lücke füllt, weil im Kassensystem kein zeitnaher Termin erhältlich ist. Dann entsteht eine soziale Verschiebung, die formal kaum sichtbar ist, im Alltag aber deutlich spürbar werden kann. Wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann medizinische Zeit kaufen. Wer diese Möglichkeit nicht hat, ist stärker davon abhängig, wie leistungsfähig das öffentlich finanzierte Angebot in seiner Region gerade ist. Genau an diesem Punkt beginnt die Debatte über Zweiklassenmedizin. Sie beginnt nicht erst in der Privatklinik, sondern dort, wo Einkommen den Zugang zu einem rasch verfügbaren Termin beeinflusst.
Fast ein Viertel der Gesundheitsausgaben wird privat finanziert
2025 wurden 24,4 Prozent der laufenden Gesundheitsausgaben privat finanziert. Diese Summe umfasst wesentlich mehr als Wahlarzthonorare, zeigt aber dennoch, welche Bedeutung private Mittel innerhalb eines Systems besitzen, das politisch vom Anspruch einer solidarischen Versorgung getragen wird. Private Medizin ist nicht grundsätzlich problematisch. Auch ein solidarisches System kann zusätzliche Angebote, private Versicherungen und individuelle Wahlmöglichkeiten zulassen, ohne seinen öffentlichen Charakter zu verlieren. Die entscheidende Grenze liegt anderswo. Problematisch wird es dann, wenn zusätzliche private Zahlungen nicht mehr vor allem Komfort oder freie Arztwahl ermöglichen, sondern faktisch notwendig werden, um medizinisch relevante Versorgung schneller zu erhalten. Genau deshalb ist die Entwicklung im Wahlarztbereich politisch so sensibel. Sie zeigt, wie schnell sich die reale Erfahrung eines öffentlichen Systems verändern kann, ohne dass irgendeine Regierung offiziell eine Privatisierung beschließen müsste.
Das Problem ist älter als die aktuelle Bundesregierung
Wer die politische Verantwortung ernsthaft untersuchen will, darf nicht bei der gegenwärtigen Regierung beginnen. Österreichs Gesundheitswesen wurde über Jahrzehnte von unterschiedlichen Bundesregierungen, Ländern, Sozialversicherungsträgern und Interessenvertretungen aufgebaut und verändert. Der Bund setzt wesentliche gesetzliche Rahmenbedingungen und beteiligt sich an Finanzierung und Steuerung. Die Länder besitzen zentrale Kompetenzen für Krankenanstalten und regionale Spitalsstrukturen, während die Sozialversicherung große Teile der niedergelassenen Versorgung organisiert und finanziert. Dazu kommen Ärztekammern, Krankenanstaltenträger, Gemeinden und weitere institutionelle Akteure. Jede dieser Ebenen verfügt über eigene Rechte, Budgets, Interessen und politische Einflussmöglichkeiten. Das österreichische Gesundheitswesen ist deshalb nicht führungslos. Es besitzt vielmehr ungewöhnlich viele Führungszentren, die aufeinander angewiesen sind und gleichzeitig ihre jeweiligen Zuständigkeiten verteidigen.
SPÖ und ÖVP schufen 2013 die gemeinsame Zielsteuerung
Bereits 2013 versuchte die damalige Bundesregierung aus SPÖ und ÖVP, die zersplitterte Steuerung stärker zusammenzuführen. Mit der Gesundheitsreform und der sogenannten Zielsteuerung Gesundheit sollten Bund, Länder und Sozialversicherung verbindlicher gemeinsam planen und die unterschiedlichen Versorgungsbereiche besser koordinieren. Der politische Kern war schon damals bemerkenswert aktuell. Leistungen sollten stärker dort erbracht werden, wo sie medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich zweckmäßig sind, während die übermäßige Konzentration auf Krankenhäuser reduziert und der ambulante Bereich gestärkt werden sollte. Die einschlägigen Vereinbarungen wurden im Nationalrat von SPÖ und ÖVP getragen und erhielten bei wesentlichen Beschlüssen auch Unterstützung der Grünen. Die damalige Opposition kritisierte Teile der Konstruktion und die konkrete Umsetzung. Mehr als ein Jahrzehnt später gehört die Zielsteuerung weiterhin zum organisatorischen Fundament des Gesundheitssystems. Gleichzeitig sind zahlreiche Probleme, die sie lösen sollte, bis heute Gegenstand neuer Reformprogramme. Das ist für die politische Bewertung entscheidend. Österreich leidet nicht daran, dass die Probleme erst gestern erkannt worden wären.
2017 folgte die nächste Reform
Unter der damaligen SPÖ ÖVP Bundesregierung wurde 2017 das Primärversorgungsgesetz beschlossen. Ziel war der Aufbau moderner Versorgungseinheiten, in denen Allgemeinmedizin, Pflege und weitere Gesundheitsberufe enger zusammenarbeiten und durch bessere Öffnungszeiten eine Alternative zu klassischen Einzelordinationen und Krankenhausambulanzen bieten. Die Idee war fachlich nachvollziehbar und reagierte auf ein bereits bekanntes Problem. Österreich musste einen starken niedergelassenen Bereich schaffen, wenn es seine außergewöhnlich ausgeprägte Spitalsorientierung reduzieren wollte. Der Ausbau verlief allerdings langsamer als ursprünglich vorgesehen. Bis Ende 2021 sollten 75 Primärversorgungseinheiten geschaffen werden, doch die tatsächliche Entwicklung blieb zunächst hinter diesem Ziel zurück. In den folgenden Jahren gewann der Ausbau an Dynamik. 2023 erreichten Primärversorgungseinheiten nach Feststellungen des Rechnungshofs trotzdem erst rund 5,2 Prozent der Bevölkerung. Damit zeigt sich ein Muster, das die österreichische Gesundheitspolitik bis heute begleitet. Die Diagnose stimmt häufig, doch die Umsetzung bewegt sich langsamer als das Problem.
Unter ÖVP und FPÖ kam die große Kassenfusion
Mit der Bundesregierung aus ÖVP und FPÖ verlagerte sich der gesundheitspolitische Schwerpunkt ab 2017 stark auf die Organisation der Sozialversicherung. 2018 wurde eine umfassende Reform beschlossen, aus den neun Gebietskrankenkassen entstand später die Österreichische Gesundheitskasse. Die Reform wurde mit schlankeren Strukturen, stärkerer Handlungsfähigkeit und erheblichen Einsparungen begründet. Besonders prominent war das politische Versprechen einer sogenannten Patientenmilliarde, die durch die Neuorganisation und geringeren Verwaltungsaufwand frei werden sollte. Genau dieses Versprechen konnte der Rechnungshof später nicht nachvollziehen. In seiner Prüfung kam er zum Ergebnis, dass die angekündigte Patientenmilliarde bis 2023 nicht darstellbar war und das zuständige Ministerium die ursprüngliche Einsparungsannahme nicht schlüssig begründen konnte. Je nach Berechnungsszenario stellte der Rechnungshof sogar zusätzlichen Aufwand gegenüber einem Szenario ohne Fusion fest. Gleichzeitig bewertete er einzelne Ziele der Reform, etwa eine größere Risikogemeinschaft und die stärkere Handlungsfähigkeit der Träger, grundsätzlich positiv. Damit wäre es falsch, die gesamte Kassenfusion als wirkungslos abzuschreiben. Ebenso falsch wäre es jedoch, das zentrale damalige Einsparungsversprechen im Nachhinein als erfüllt darzustellen.
Die ÖGK wurde zentraler, das Gesundheitssystem nicht
Die Schaffung einer bundesweiten Gesundheitskasse beseitigte eine Reihe organisatorischer Grenzen innerhalb der Krankenversicherung. Sie beseitigte aber nicht die grundsätzliche Trennung zwischen der von den Ländern geprägten Spitalsversorgung und dem stark über die Sozialversicherung organisierten niedergelassenen Bereich. Genau darin liegt die Grenze der Reform. Eine Institution kann zentralisiert werden, ohne dass dadurch das gesamte Gesundheitssystem eine einheitliche Führung erhält. Die ÖGK soll heute ausreichend Kassenversorgung sicherstellen, Verträge verhandeln, Leistungen finanzieren und gleichzeitig wirtschaftlich stabil bleiben. Sie verfügt jedoch nicht über sämtliche Instrumente, die dafür notwendig wären, weil wesentliche Entscheidungen außerhalb ihrer Zuständigkeit liegen. Der Rechnungshof stellte Ende 2025 fest, dass eine nachhaltige Finanzierung der ÖGK unter den untersuchten Bedingungen nicht gegeben sei. Gleichzeitig soll gerade jene ambulante Versorgung ausgebaut werden, die wesentlich durch die Krankenversicherung finanziert wird. Das erzeugt einen politischen Zielkonflikt. Mehr öffentlich finanzierte Versorgung kostet Geld, während die Institution, die sie ausbauen soll, gleichzeitig ihre finanzielle Stabilität sichern muss.
ÖVP und Grüne reformierten erneut
Unter der Bundesregierung aus ÖVP und Grünen wurde die nächste große Reformphase eingeleitet. Rund um den Finanzausgleich 2023 wurden zusätzliche Milliarden für Gesundheit und Pflege vereinbart und erneut strukturelle Veränderungen angekündigt. Wieder standen der niedergelassene Bereich, Primärversorgung, bessere Patientensteuerung, Digitalisierung und die Entlastung der Krankenhäuser im Zentrum. Viele dieser Ziele ähnelten jenen, die bereits in den Reformprogrammen früherer Regierungen formuliert worden waren. Das macht die Reform nicht automatisch bedeutungslos. Gesundheitspolitische Veränderungen benötigen Zeit, und der Ausbau neuer Versorgungsmodelle kann erst nach Jahren vollständig beurteilt werden. Politisch auffällig bleibt dennoch, dass Österreich in regelmäßigen Abständen umfangreiche Reformpakete beschließt und dabei immer wieder dieselben strukturellen Probleme adressiert. Das spricht dafür, dass nicht der Mangel an Reformgesetzen das zentrale Problem ist.
Seit 2025 trägt eine neue Koalition Verantwortung
Mit der seit 2025 regierenden Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS begann eine weitere Phase der Gesundheitspolitik. Das Gesundheitsressort liegt bei Sozialministerin Korinna Schumann von der SPÖ, doch entscheidende Strukturfragen können auch diese Regierung nur gemeinsam mit Ländern, Sozialversicherung und weiteren Akteuren verändern. Seit 2026 werden bei den Krankenversicherungsträgern Gesundheitsreformfonds eingerichtet. Von 2026 bis 2030 stehen dafür jährlich insgesamt rund 500 Millionen Euro bereit. Das Geld soll unter anderem die niedergelassene Versorgung verbessern, zusätzliche Versorgungsangebote ermöglichen, Telemedizin fördern und Patienten stärker nach dem Prinzip digital vor ambulant vor stationär durch das System führen. Erneut lautet das Ziel, Leistungen möglichst dort zu erbringen, wo sie medizinisch sinnvoll sind und teure Krankenhausstrukturen vermieden werden können. Diese Strategie kann sinnvoll sein. Sie zeigt aber gleichzeitig, wie dauerhaft die Reformaufgabe geworden ist. Mehr als zehn Jahre nach Einführung der Zielsteuerung muss Österreich weiterhin jene Patientenwege korrigieren, deren Neuordnung bereits damals zu den großen politischen Zielen gehörte.
Die ÖVP trägt besonders lange Mitverantwortung
Parteipolitisch fällt eine Konstante besonders auf. Die ÖVP war während praktisch aller großen gesundheitspolitischen Reformphasen der vergangenen eineinhalb Jahrzehnte Teil der Bundesregierung. Sie reformierte zunächst gemeinsam mit der SPÖ, danach mit der FPÖ und anschließend mit den Grünen. Seit 2025 regiert sie erneut gemeinsam mit SPÖ und NEOS. Eine derart lange Regierungsbeteiligung bedeutet zwangsläufig erhebliche politische Mitverantwortung für die institutionelle Entwicklung des Systems. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass die heutigen Probleme allein von der ÖVP verursacht wurden. Viele Kompetenzen liegen bei Ländern, Sozialversicherung und anderen Institutionen, während zahlreiche große Reformen gemeinsam mit anderen Parteien beschlossen wurden. Die Gesundheitspolitik Österreichs ist gerade deshalb kein geeignetes Feld für einfache Alleinschuldzuweisungen. Dennoch gilt auch das Gegenteil. Wer über einen derart langen Zeitraum Regierungsverantwortung trägt, kann sich bei strukturellen Dauerproblemen nicht glaubwürdig ausschließlich auf Versäumnisse anderer berufen.
Auch die SPÖ ist Teil der Systemgeschichte
Die SPÖ tritt traditionell als politische Verteidigerin eines solidarischen öffentlichen Gesundheitswesens auf. Sie war zugleich über viele Jahre selbst an Bundesregierungen beteiligt und gestaltete zentrale Teile der heutigen Gesundheitsarchitektur mit. Die Zielsteuerung 2013 und das Primärversorgungsgesetz 2017 entstanden unter sozialdemokratischer Regierungsbeteiligung. Auch auf Landesebene trägt die Partei in mehreren großen Krankenanstaltssystemen erhebliche Verantwortung. Das gilt insbesondere dort, wo Länder über Spitalsstandorte, Investitionen, Personal und regionale Versorgungsplanung entscheiden. Wer Bundespolitik und Landespolitik getrennt betrachtet, unterschätzt deshalb die tatsächliche parteipolitische Verflechtung. Die SPÖ kann auf konkrete Reformen und den Ausbau öffentlicher Versorgung verweisen. Sie kann den gegenwärtigen Zustand trotzdem nicht ausschließlich politischen Mitbewerbern zuschreiben, weil sie selbst über Jahrzehnte ein gewichtiger Teil dieses Systems war und heute erneut das Gesundheitsressort führt.
Die FPÖ muss sich an der Kassenreform messen lassen
Auch die FPÖ ist Teil dieser politischen Bilanz. Sie kritisiert heute Versorgungsengpässe, finanzielle Belastungen und die Situation im öffentlichen Gesundheitssystem, war zwischen 2017 und 2019 jedoch selbst Regierungspartei und trug die große Sozialversicherungsreform mit. Gerade das prominenteste finanzielle Versprechen dieser Reform erwies sich später als nicht belegbar. Der Rechnungshof konnte die angekündigte Patientenmilliarde nicht darstellen und kritisierte die fehlende fachliche Grundlage der damaligen Einsparungsannahmen. Das bedeutet nicht, dass sämtliche Elemente der Reform falsch waren. Eine politische Bilanz muss jedoch auch berücksichtigen, ob zentrale Versprechen tatsächlich eingetreten sind. Wer heute steigende Kosten kritisiert, muss sich deshalb ebenso an den finanzpolitischen Annahmen der eigenen Regierungszeit messen lassen. Politische Opposition hebt frühere Regierungsverantwortung nicht auf.
Grüne und NEOS gehören inzwischen ebenfalls in die Bilanz
Die Grünen führten zwischen 2020 und 2025 das Gesundheitsressort und verantworteten gemeinsam mit der ÖVP wesentliche Reformschritte rund um den Finanzausgleich und den weiteren Ausbau der Primärversorgung. Viele Maßnahmen dieser Periode wirken bis heute und können deshalb noch nicht in jedem Punkt abschließend bewertet werden. Trotzdem gehören auch die Grünen zur jüngeren Regierungsgeschichte des Systems. Wer mehrere Jahre das Gesundheitsressort führt, übernimmt zwangsläufig Verantwortung für Fortschritte ebenso wie für Probleme, die während dieser Zeit nicht gelöst wurden. NEOS befanden sich lange in der Rolle einer Oppositionspartei, die tiefere Strukturreformen und effizientere Organisation forderte. Seit 2025 sind sie Teil der Bundesregierung und damit erstmals unmittelbar an der Umsetzung jener Veränderungen beteiligt, die sie zuvor von außen verlangten. Damit schließt sich parteipolitisch ein bemerkenswerter Kreis. Praktisch alle derzeit relevanten Bundesparteien haben in den vergangenen Jahren entweder regiert, wesentliche Reformen mitgetragen oder über Länder und andere institutionelle Ebenen Einfluss auf das Gesundheitssystem ausgeübt.
Das macht niemanden unschuldig
Die Tatsache, dass Verantwortung breit verteilt ist, darf nicht zur bequemsten Ausrede des gesamten Systems werden. Wenn viele politische Kräfte beteiligt waren, bedeutet das nicht, dass niemand verantwortlich ist. Es bedeutet vielmehr, dass die heutige Struktur parteiübergreifend entstanden und über mehrere Regierungsperioden stabilisiert worden ist. Verantwortlichkeit muss deshalb anhand konkreter Entscheidungen, Zuständigkeiten und versäumter Veränderungen beurteilt werden. Österreichs Gesundheitspolitik besitzt einen bemerkenswerten Mechanismus. Jede Regierung übernimmt ein System, dessen Probleme älter sind als sie selbst, und kann deshalb glaubwürdig darauf verweisen, dass sie nicht deren alleinige Urheberin ist. Nach einigen Jahren wird dieselbe Regierung Teil jener Vergangenheit, auf die ihre Nachfolger verweisen. Auf diese Weise entsteht politische Kontinuität, ohne dass irgendjemand die volle Verantwortung für das Gesamtergebnis übernehmen muss.
Die Bundesländer sind keine Zuschauer
Ein großer Teil der öffentlichen Gesundheitsdebatte konzentriert sich auf Bundesregierung und Gesundheitsministerium. Damit wird eine entscheidende politische Ebene unterschätzt. Die Bundesländer besitzen enorme Bedeutung für Krankenanstalten, Spitalsplanung und regionale Versorgungsstrukturen. Landeshauptleute und Landesregierungen sind deshalb keine Zuschauer einer Gesundheitspolitik, die ausschließlich in Wien entschieden würde. Krankenhäuser sind zudem nicht nur medizinische Einrichtungen. Sie sind häufig große Arbeitgeber, regionale Wirtschaftsfaktoren und politisch hochsensible Infrastruktur. Sobald Abteilungen zusammengelegt, Standorte verändert oder Leistungen konzentriert werden sollen, treffen medizinische Planung und regionale Politik unmittelbar aufeinander. Was fachlich sinnvoll erscheinen kann, kann lokal erheblichen politischen Widerstand auslösen. Auch deshalb ist die starke Spitalsorientierung Österreichs so schwer zu verändern. Reformen greifen nicht nur in Versorgung ein, sondern in regionale Machtstrukturen.
Parteipolitik funktioniert in den Ländern anders
Die Rolle der Länder macht die Zuordnung politischer Verantwortung zusätzlich kompliziert. Eine Partei kann auf Bundesebene stärkere Zentralisierung verlangen und auf Landesebene gleichzeitig für den Erhalt regionaler Strukturen eintreten. Das ist nicht zwangsläufig widersprüchlich, weil regionale Interessen tatsächlich unterschiedlich sein können. Für eine österreichweite Reform entsteht daraus dennoch ein erhebliches Steuerungsproblem. Bundespolitische Programme treffen auf neun Länder mit eigenen politischen Mehrheiten, Interessen und Krankenhausstrukturen. Dazu kommt eine Sozialversicherung, die wiederum nach ihrer eigenen gesetzlichen und finanziellen Logik arbeitet. Das Ergebnis ist eine Form institutionalisierter Verhandlungspolitik. Nahezu jede grundlegende Veränderung benötigt Kompromisse zwischen Akteuren, die nicht nur medizinische, sondern auch finanzielle und politische Interessen vertreten.
Die Ärztekammer ist ebenfalls Teil der Machtarchitektur
Eine ernsthafte Analyse darf neben Parteien und staatlichen Institutionen die ärztlichen Interessenvertretungen nicht ausblenden. Die Ärztekammern besitzen bei Vertragsbedingungen, Honorierung und Organisation der niedergelassenen Versorgung erheblichen Einfluss. Das ist zunächst legitim. Eine gesetzliche Interessenvertretung hat die Aufgabe, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und berufliche Bedingungen mitzugestalten. Gesundheitspolitisch schwierig wird es dort, wo das Interesse des Gesamtsystems nicht vollständig mit jenem einzelner Berufsgruppen übereinstimmt. Dann werden aus fachlichen Fragen Verhandlungen über Geld, Arbeitsbedingungen und institutionelle Macht. Der Rechnungshof verwies wiederholt auf Probleme bei einer einheitlicheren Vertragsgestaltung. Auch nach der Gründung der ÖGK bestehen regionale Unterschiede und komplizierte Vertragsstrukturen fort. Damit zeigt sich ein weiteres Mal das Grundproblem. Wer politisch für das Gesamtergebnis verantwortlich gemacht wird, verfügt nicht automatisch über sämtliche Instrumente, um dieses Ergebnis herzustellen.
Österreich hat viele Verantwortliche, aber wenig eindeutige Verantwortlichkeit
Der Bund kann auf Kompetenzen der Länder und der Sozialversicherung verweisen. Die Länder können auf bundesgesetzliche Vorgaben und Finanzierung hinweisen, während die Sozialversicherung auf Vertragsstrukturen und politische Rahmenbedingungen verweist. Ärztekammern können wiederum argumentieren, dass unattraktive Rahmenbedingungen die Besetzung von Kassenstellen erschweren. Jede dieser Positionen kann sachlich nachvollziehbare Punkte enthalten. In ihrer Summe entsteht dennoch ein System, in dem Verantwortung regelmäßig von einer Ebene zur nächsten weitergereicht werden kann. Genau das macht politische Rechenschaft schwierig. Für Patienten besitzt diese Kompetenzverteilung kaum Bedeutung. Wer medizinische Hilfe benötigt, interessiert sich normalerweise nicht dafür, welches Budget, welche Körperschaft oder welche Ebene für die Behandlung zuständig ist. Ein gutes Gesundheitssystem organisiert diese Komplexität im Hintergrund. Österreich lässt seine Patienten die Folgen dieser Komplexität zunehmend selbst erleben.
Die Wartezeit ist das vielleicht ehrlichste Qualitätsmaß
Besonders erstaunlich ist deshalb, dass Österreich über lange Zeit kein umfassendes und flächendeckendes System besaß, mit dem Wartezeiten auf Termine im niedergelassenen Bereich einheitlich erfasst werden konnten. Der Rechnungshof hatte ein systematisches Wartezeitenmonitoring bereits früher empfohlen. Eine solche Datenlücke ist mehr als ein technisches Versäumnis. Wer nicht zuverlässig weiß, wie lange Patienten in unterschiedlichen Regionen auf bestimmte Leistungen warten, kann Versorgung nur eingeschränkt steuern. Gleichzeitig erschwert fehlende Transparenz die politische Verantwortung. Parteien können über gute oder schlechte Versorgung diskutieren, ohne dass für einen der wichtigsten Aspekte des Patientenerlebnisses eine vollständige gemeinsame Datengrundlage vorhanden ist. Ein Gesundheitssystem, das jedes Jahr mehr als 60 Milliarden Euro bewegt, sollte jedoch wissen, wie lange seine Versicherten auf öffentlich finanzierte Leistungen warten. Alles andere ist eine bemerkenswerte Schwäche staatlicher Steuerung.
Die starke Spitalsorientierung kostet
Österreich verfügt über wesentlich mehr Krankenhausbetten als viele vergleichbare Länder. Diese Kapazitäten bieten Sicherheit und ermöglichen hochwertige stationäre Versorgung, sie binden aber gleichzeitig enorme finanzielle und personelle Ressourcen. Seit vielen Jahren besteht politischer Konsens darüber, mehr Behandlungen außerhalb klassischer Krankenhausstrukturen zu ermöglichen. Primärversorgung, Gruppenpraxen, ambulante Angebote und bessere Patientensteuerung sollen Spitäler entlasten. Die Richtung ist fachlich nachvollziehbar, doch der Umbau verläuft langsam. Solange verlässliche Alternativen fehlen, bleibt das Krankenhaus für zahlreiche Menschen der einfachste Zugang zur medizinischen Versorgung. Deshalb sind volle Ambulanzen nicht ausschließlich das Ergebnis eines falschen Patientenverhaltens. Sie sind auch Ausdruck eines Systems, das seine Alternativen nicht überall schnell genug aufgebaut hat.
Geld folgt noch immer nicht konsequent der Leistung
Der Rechnungshof fordert eine stärkere Neuordnung der Finanzierungsströme nach dem Grundsatz, dass das Geld der tatsächlichen Leistung folgen sollte. Hinter dieser technisch klingenden Forderung verbirgt sich einer der zentralen Konflikte des Systems. Werden Leistungen im Krankenhaus erbracht, greifen andere Finanzierungsstrukturen als bei einer Behandlung im niedergelassenen Bereich. Medizinisch sinnvolle Verlagerungen können deshalb gleichzeitig finanzielle Verschiebungen zwischen Institutionen verursachen. Damit wird eine fachlich einfache Frage institutionell kompliziert. Eine Behandlung sollte dort stattfinden, wo sie medizinisch am sinnvollsten, für den Patienten gut erreichbar und wirtschaftlich vernünftig ist. Österreich muss darüber zusätzlich verhandeln, welcher Bereich die Kosten übernimmt. Das schafft Reibung und kann Veränderungen verlangsamen.
Die Pflegekrise war vorhersehbar
Während über Ärzte und Spitäler gestritten wird, wächst parallel eine zweite Herausforderung. Die österreichische Bevölkerung altert und damit steigt der Bedarf an Pflege, Betreuung und medizinischer Versorgung über längere Lebensphasen. Die aktualisierte Pflegepersonalprognose geht davon aus, dass von 2023 bis 2030 rund 51.000 Pflege und Betreuungskräfte zusätzlich benötigt oder ersetzt werden müssen, wenn das derzeitige Versorgungsniveau gehalten werden soll. Bis 2050 ergibt sich im Durchschnitt ein Bedarf von rund 7.000 Personen pro Jahr. Ein großer Teil dieses Bedarfs entsteht durch Pensionierungen. Gleichzeitig wächst die Zahl älterer Menschen, die professionelle Unterstützung benötigen. Diese Entwicklung kam nicht überraschend. Demografische Veränderungen lassen sich Jahrzehnte im Voraus abschätzen und gehören deshalb zu jenen politischen Problemen, für die kurzfristige Erklärungen besonders wenig überzeugen.
Mehr Ausbildung allein reicht nicht
Die Pflegefrage lässt sich nicht ausschließlich dadurch lösen, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Entscheidend ist ebenso, ob Menschen ihre Ausbildung abschließen, tatsächlich in den Beruf eintreten und dort langfristig bleiben. Arbeitsbedingungen, Dienstpläne, Personalbesetzung, Bezahlung und Führungsqualität spielen dabei eine zentrale Rolle. Wer ständig neues Personal ausbilden muss, weil erfahrene Kräfte den Beruf verlassen, löst das Problem nicht an seiner Wurzel. Ähnliches gilt für die ärztliche Versorgung. Jüngere Generationen sind häufig weniger bereit, dauerhaft extreme Arbeitszeiten als selbstverständlichen Bestandteil medizinischer Berufe zu akzeptieren. Ein modernes Gesundheitssystem muss deshalb mit realistischen Arbeitszeitmodellen planen. Die Erwartung, strukturelle Defizite dauerhaft durch persönliche Überlastung des Personals auszugleichen, ist keine nachhaltige Personalstrategie.
Die Pandemie war Beschleuniger, nicht Ursprung
Die Coronapandemie hat das österreichische Gesundheitswesen massiv belastet. Personal wurde erschöpft, Operationen mussten verschoben werden und vorhandene organisatorische Reserven wurden über längere Zeit beansprucht. Trotzdem wäre es falsch, die heutigen Strukturprobleme hauptsächlich mit der Pandemie zu erklären. Die zersplitterte Finanzierung, die starke Rolle der Krankenhäuser, Schwierigkeiten im niedergelassenen Bereich und der wachsende Pflegebedarf bestanden bereits zuvor. Covid wirkte vor allem als Belastungstest. Es zeigte, wie stark ein System davon abhängt, dass sein Personal organisatorische Schwächen durch zusätzlichen persönlichen Einsatz kompensiert. Wenn diese menschliche Reserve schrumpft, werden Probleme sichtbar, die vorher ebenfalls vorhanden waren. Der Patient erlebt dann plötzlich unmittelbar, was zuvor innerhalb des Systems aufgefangen wurde.
Es fehlt nicht an Reformen
Österreich hat sein Gesundheitssystem in den vergangenen Jahren immer wieder reformiert. 2013 kam die Zielsteuerung, 2017 die gesetzliche Neuordnung der Primärversorgung, 2018 die Sozialversicherungsreform und 2023 eine weitere umfangreiche Gesundheitsreform. Seit 2026 fließen erneut erhebliche zusätzliche Mittel über Gesundheitsreformfonds. Fast jede Bundesregierung konnte deshalb mit einigem Recht behaupten, das System verändert zu haben. Genau darin liegt jedoch ein Teil des Problems. Die Reformen folgen einander schneller, als zentrale Strukturprobleme verschwinden. Wenn dieselben Ziele über mehr als ein Jahrzehnt immer wieder formuliert werden, muss irgendwann die Frage gestellt werden, ob die bisherigen Instrumente tief genug greifen. Ein Reformgesetz ist noch keine reformierte Versorgung.
Milliarden können Zeit kaufen, aber keine Struktur ersetzen
Zusätzliche Finanzierung kann dringend notwendig sein. Eine alternde Bevölkerung, medizinischer Fortschritt, steigende Löhne und höhere Anforderungen an Versorgung verursachen reale Mehrkosten. Geld löst dennoch keine Kompetenzkonflikte. Es vereinfacht keine Zuständigkeiten und verändert keine Machtverhältnisse, wenn die zugrunde liegende Architektur unverändert bleibt. Genau deshalb ist es gefährlich, jede Reformdebatte primär als Budgetfrage zu führen. Österreich gibt bereits sehr viel für Gesundheit aus und wird künftig wahrscheinlich noch mehr ausgeben müssen. Die entscheidende politische Frage lautet daher, ob zusätzliche Milliarden lediglich bestehende Strukturen stabilisieren oder tatsächlich messbar bessere Versorgung erzeugen. Ohne diese Unterscheidung wird Geld leicht zum Ersatz für Strukturpolitik.
Die eigentliche Reform wäre eine Machtverschiebung
Eine tiefgreifende Gesundheitsreform müsste deshalb weiter gehen als zusätzliche Stellen, neue Fonds und weitere Koordinierungsgremien. Sie müsste eindeutig beantworten, wer für konkrete Versorgungsziele verantwortlich ist und welche Konsequenzen eintreten, wenn diese Ziele nicht erreicht werden. Sie müsste festlegen, welche Institution dafür sorgt, dass regionale Kassenversorgung ausreichend vorhanden ist. Sie müsste ebenso klären, wer handeln muss, wenn Wartezeiten dauerhaft zu lang werden oder Krankenhausambulanzen systematisch Aufgaben übernehmen, die außerhalb des Spitals erledigt werden könnten. Genau hier wird Gesundheitspolitik zur Machtpolitik. Wer Zuständigkeiten neu ordnet, verändert Budgets und Einfluss. Wer Spitalsstrukturen verändert, greift in Länderinteressen ein. Wer Vertragsstrukturen reformiert, berührt die Position von Sozialversicherung und Ärztekammern. Deshalb scheitern tiefgreifende Reformen nicht nur an medizinischen Fragen. Sie scheitern häufig daran, dass jemand Kompetenzen abgeben müsste.
Wie kaputt ist Österreichs Gesundheitssystem wirklich?
Österreichs Gesundheitssystem ist nicht kaputt im Sinn eines medizinischen Zusammenbruchs. Es verfügt weiterhin über hervorragende Ärzte, leistungsfähige Krankenhäuser, moderne Medizin und einen grundsätzlich breiten Zugang zur Versorgung. Aber es ist strukturell beschädigt genug, dass enorme finanzielle Mittel nicht überall zu jener Verfügbarkeit führen, die Patienten erwarten dürfen. Es besitzt viele Ärzte und trotzdem Versorgungslücken, viele Krankenhausbetten und trotzdem überforderte Ambulanzen sowie eine umfassende gesetzliche Krankenversicherung und gleichzeitig stark steigende Wahlarztkosten. Auch politisch ist die Diagnose unbequem. SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne haben in unterschiedlichen Konstellationen Regierungsverantwortung getragen, während NEOS inzwischen ebenfalls Teil der Bundesregierung sind. Dazu kommen Landesregierungen aller politischen Farben, die Sozialversicherung und starke Interessenvertretungen. Niemand kann deshalb seriös behaupten, das heutige System allein geschaffen zu haben. Niemand kann aber ebenso seriös behaupten, mit seiner Entwicklung nichts zu tun zu haben. Die Verantwortung ist verteilt, sie ist nicht verschwunden. Das vielleicht größte Versagen der österreichischen Gesundheitspolitik besteht deshalb nicht darin, dass über Jahrzehnte nichts geschehen wäre. Es besteht darin, dass ungewöhnlich viel reformiert wurde, ohne die zentrale Konstruktion des Systems grundlegend zu verändern. Österreich verwaltet bis heute eine Gesundheitsarchitektur, in der viele Institutionen Einfluss besitzen, während die Verantwortung für das Gesamtergebnis schwer greifbar bleibt. Diese Konstruktion war teuer, solange genügend Personal und finanzielle Reserven vorhanden waren. Unter den Bedingungen einer alternden Bevölkerung, wachsenden Personalbedarfs und steigender Kosten wird sie zunehmend riskant. Was früher als österreichischer Kompromiss funktionierte, kann morgen zur Belastungsgrenze werden. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Österreich noch eine weitere Gesundheitsreform braucht. Davon gab es bereits viele.
Die entscheidende Frage ist, ob Politik, Länder, Sozialversicherung und Interessenvertretungen erstmals bereit sind, nicht nur Geld und Maßnahmen neu zu verteilen, sondern Macht und Verantwortung eindeutig zu ordnen. Erst dann lässt sich beurteilen, ob Österreich sein Gesundheitssystem tatsächlich reformiert oder weiterhin vor allem seine bekannten Probleme verwaltet.
Wie kaputt ist Österreichs Gesundheitssystem? Österreich gibt mehr als 60 Milliarden Euro für Gesundheit aus. Trotzdem wachsen Versorgungsprobleme, Wahlarztkosten und Finanzierungsdruck. Wer trägt die politische Verantwortung und warum überleben die Probleme jede Reform?
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