Tabaksteuer: Wohin gehen die Milliarden?

Veröffentlicht am 17. Oktober 2026 um 07:55

Rubrik: Politik / Tabaksteuer / Deutschland / Österreich
Format: Kommentar
Autor: Sinisa Brkic (sb)



In Deutschland brachte die Tabaksteuer im Jahr 2025 rund 17,63 Milliarden Euro ein, in Österreich waren es rund 2,17 Milliarden Euro. Doch diese Einnahmen sind keineswegs für Krankenhäuser, Pflege oder Gesundheitsvorsorge reserviert. Sie fließen in die jeweiligen staatlichen Finanzierungssysteme, aus denen auch Ukraine-Hilfe, internationale Verpflichtungen, Unternehmensförderungen, wirtschaftspolitische Maßnahmen und zahlreiche andere öffentliche Aufgaben getragen werden. Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wer entscheidet nach welchen Prioritäten über die Verwendung dieser Milliarden, und wie nachvollziehbar sind diese Entscheidungen für die Steuerzahler?

Milliarden aus einer Steuer, die auch dem Gesundheitsschutz dienen soll

Wer in Österreich oder Deutschland eine Packung Zigaretten kauft, finanziert damit nicht nur ein gesundheitsschädliches Produkt, sondern über die darin enthaltenen Steuern auch den Staat. Die Tabaksteuer erfüllt dabei zwei wesentliche Funktionen: Sie verschafft den öffentlichen Haushalten beträchtliche Einnahmen und soll durch höhere Preise den Tabakkonsum beeinflussen. Allein 2025 vereinnahmte Deutschland rund 17,63 Milliarden Euro aus dieser Steuer. In Österreich belief sich das Aufkommen nach den vorläufigen Haushaltsdaten des Finanzministeriums auf rund 2,17 Milliarden Euro. Die zusätzlich anfallende Umsatzsteuer ist in diesen Beträgen nicht enthalten.



Die gesundheitlichen Folgen des Rauchens sind seit Jahrzehnten bekannt. Krebserkrankungen, chronische Atemwegsleiden und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen menschliches Leid und erhebliche wirtschaftliche Belastungen. Umso bemerkenswerter erscheint die Tatsache, dass die Einnahmen aus der Tabaksteuer in beiden Ländern keiner allgemeinen gesetzlichen Verpflichtung unterliegen, vollständig zur Bekämpfung dieser gesundheitlichen Folgen verwendet zu werden. Stattdessen werden die Gelder Bestandteil der allgemeinen Staatsfinanzierung. In Deutschland steht die Tabaksteuer vollständig dem Bund zu, während Österreich das Aufkommen über den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt. Damit besteht keine unmittelbare Verbindung zwischen der gesundheitspolitischen Rechtfertigung dieser Steuer und der konkreten Verwendung ihrer Einnahmen. Das ist haushaltsrechtlich vorgesehen, verdient aber gerade deshalb eine genauere politische Betrachtung.

Weshalb Tabaksteuern auch andere staatliche Ausgaben mitfinanzieren

Das deutsche Haushaltsrecht sieht in Paragraf 8 der Bundeshaushaltsordnung grundsätzlich vor, dass sämtliche Einnahmen zur Deckung sämtlicher Ausgaben dienen. Eine vergleichbare Regelung enthält Paragraf 48 des österreichischen Bundeshaushaltsgesetzes. Besondere gesetzliche Zweckbindungen sind möglich, für die allgemeinen Einnahmen aus der Tabaksteuer besteht eine solche Bindung zugunsten des Gesundheitswesens jedoch nicht. Die Konsequenz ist weitreichend. Einnahmen aus der Tabaksteuer tragen als Bestandteil der allgemeinen Staatseinnahmen mittelbar auch zur Finanzierung von Unternehmensförderungen, wirtschaftspolitischen Maßnahmen, staatlichen Förderprogrammen und politischen Vorhaben bei. Ebenso schaffen sie finanziellen Spielraum für internationale Hilfsleistungen, EU-Verpflichtungen, öffentliche Verwaltung und andere staatliche Aufgaben. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass einzelne Unternehmen oder Organisationen eine unmittelbar aus der Tabaksteuer finanzierte Zahlung erhalten. Eine konkrete Zuordnung bestimmter Steuereinnahmen zu einzelnen Projekten ist aufgrund der allgemeinen Haushaltsdeckung grundsätzlich nicht möglich. Zudem werden nicht alle staatlichen Programme ausschließlich aus allgemeinen Steuern finanziert, sondern teilweise auch über Kredite, zweckgebundene Mittel oder besondere Finanzierungsinstrumente. Dennoch bleibt der grundlegende Zusammenhang bestehen: Allgemeine Steuereinnahmen tragen zur Finanzierung jener Aufgaben bei, die Regierungen und Parlamente innerhalb ihrer Haushalte beschließen. Gerade deshalb halte ich es für notwendig, nicht allein über die Höhe einzelner Steuern zu diskutieren. Mindestens ebenso wichtig erscheint mir die Frage, welche politischen Vorhaben aus den gesamten öffentlichen Einnahmen finanziert werden und anhand welcher Prioritäten diese Entscheidungen getroffen werden.

Von der Staatskasse bis zur Ukraine-Hilfe

Eine besonders interessante Frage betrifft die finanzielle Unterstützung der Ukraine. Können Einnahmen aus der Tabaksteuer mittelbar auch dazu beitragen, solche staatlichen Leistungen zu finanzieren? Nach dem Prinzip der allgemeinen Haushaltsdeckung ist das grundsätzlich möglich, soweit die betreffenden Leistungen aus den allgemeinen Haushaltsmitteln getragen werden. Allerdings lässt sich nicht behaupten, ein bestimmter Betrag der Tabaksteuer werde unmittelbar an die Ukraine überwiesen. Die Einnahmen werden im Haushalt grundsätzlich nicht nach ihrer Herkunft einzelnen Ausgaben zugeordnet. Eine solche direkte Verbindung wäre daher weder für Österreich noch für Deutschland seriös nachweisbar. Die Größenordnungen der Ukraine-Unterstützung sind dennoch erheblich. Nach Angaben der deutschen Bundesregierung vom August 2026 belief sich die bilaterale zivile Unterstützung seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf mehr als 43,3 Milliarden Euro. Hinzu kamen militärische Unterstützungsleistungen im Umfang von rund 57,6 Milliarden Euro, wobei diese Summe sowohl bereits erbrachte Leistungen als auch finanzielle Bereitstellungen für kommende Jahre umfasst. Die zivile Gesamtsumme beinhaltet unterschiedliche Unterstützungsformen, darunter Ausgaben für ukrainische Geflüchtete in Deutschland und staatliche Garantien. Sie darf deshalb nicht mit einer direkten Überweisung des gesamten Betrags an die ukrainische Regierung gleichgesetzt werden. Österreich beteiligt sich ebenfalls an der Unterstützung der Ukraine, insbesondere durch humanitäre Leistungen und europäische Finanzierungsprogramme. Im Jänner 2026 beschloss die österreichische Bundesregierung beispielsweise die Bereitstellung von drei Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds für die humanitäre Krise in der Ukraine. Dabei sollte nicht übersehen werden, dass die Unterstützung der Ukraine auch mit sicherheitspolitischen und humanitären Interessen begründet wird. Der russische Angriffskrieg hat erhebliche Folgen für die Zivilbevölkerung und die europäische Sicherheitsordnung. Solche Umstände gehören zu einer sachlichen Beurteilung öffentlicher Hilfsleistungen. Dennoch bleibt aus meiner Sicht eine Frage berechtigt: Wie nachvollziehbar erklärt die Politik, welche finanziellen Verpflichtungen sie international eingeht, während gleichzeitig im eigenen Land über Einsparungen, zusätzliche Abgaben und die Finanzierung öffentlicher Leistungen diskutiert wird? Diese Frage richtet sich nicht gegen die betroffenen Menschen in der Ukraine. Sie betrifft die Verantwortung politischer Entscheidungsträger, über Umfang, Finanzierung und langfristige Auswirkungen staatlicher Unterstützung offen Rechenschaft abzulegen.



90 Milliarden Euro für die Ukraine: Wer trägt das finanzielle Risiko?

Noch komplexer wird die Frage bei europäischen Finanzierungsinstrumenten. Die Europäische Union hat für die Jahre 2026 und 2027 ein Unterstützungsdarlehen von 90 Milliarden Euro für die Ukraine beschlossen. Davon sind nach der vorgesehenen Aufteilung 30 Milliarden Euro für die wirtschaftliche und haushaltspolitische Stabilisierung sowie 60 Milliarden Euro für Verteidigungsbedarf und entsprechende industrielle Kapazitäten bestimmt. Das Programm wird über Anleihen auf den Kapitalmärkten finanziert und durch den EU-Haushalt abgesichert. Eine Rückzahlung durch die Ukraine ist nach dem vereinbarten Mechanismus an den Erhalt russischer Reparationsleistungen geknüpft. Damit unterscheidet sich dieses Instrument grundlegend von einem unmittelbar aus nationalen Steuerhaushalten bezahlten Zuschuss. Allerdings bedeutet eine Kreditfinanzierung nicht, dass keinerlei finanzielle Verpflichtungen oder Risiken entstehen. Finanzierungskosten und mögliche Ausfälle müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Welche Belastungen daraus langfristig für den europäischen Haushalt und mittelbar für die beteiligten Mitgliedstaaten entstehen könnten, verdient deshalb besondere Aufmerksamkeit. Meine These ist, dass die öffentliche Diskussion über internationale Finanzierungsprogramme häufig stärker von den angekündigten Gesamtsummen geprägt wird als von ihrer tatsächlichen Konstruktion. Dabei ist entscheidend, ob Gelder bereits ausgezahlt, erst zugesagt, als Darlehen gewährt oder durch öffentliche Garantien abgesichert wurden. Gerade bei Beträgen in zweistelliger Milliardenhöhe sollte die Bevölkerung diese Unterschiede nachvollziehen können. Die politische Entscheidung über eine Unterstützung ist das eine, die transparente Darstellung ihrer finanziellen Konsequenzen das andere.

EU-Beiträge, internationale Hilfen und die Prioritäten der Haushalte

Die Ukraine-Unterstützung ist nur ein Teil der öffentlichen Ausgaben für internationale Verpflichtungen. Österreich und Deutschland leisten erhebliche Beiträge zum Haushalt der Europäischen Union. Daraus werden unter anderem Landwirtschaft, Regionalentwicklung, Forschung, Infrastruktur, Verwaltung und internationale Programme finanziert. Allein für Österreich waren im Bundesvoranschlag 2026 EU-Beiträge von rund vier Milliarden Euro vorgesehen. Gleichzeitig profitiert das Land von europäischen Fördermitteln, etwa in der Landwirtschaft, der Regionalentwicklung und aus verschiedenen Investitionsprogrammen. Eine seriöse Beurteilung darf sich deshalb nicht allein auf die Höhe der nationalen Beiträge beschränken, sondern muss auch Rückflüsse und wirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen. Darüber hinaus verwenden beide Länder öffentliche Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Organisationen. Ebenso entstehen im Inland Kosten für die Aufnahme und Versorgung schutzsuchender Menschen, für Integrationsmaßnahmen, Bildungsangebote und andere gesetzlich vorgesehene Leistungen. Diese Ausgaben können humanitär, rechtlich oder gesellschaftspolitisch begründet sein. Gerade weil sie unterschiedliche Interessen berühren, sollte ihre Finanzierung nachvollziehbar dargestellt werden. Mich beschäftigt dabei weniger die pauschale Frage, ob internationale Hilfe richtig oder falsch ist. Wesentlich erscheint mir vielmehr, ob die Bevölkerung ausreichend darüber informiert wird, welche Mittel tatsächlich eingesetzt werden, welchen Verpflichtungen sich der Staat damit unterwirft und anhand welcher Kriterien die Wirksamkeit überprüft wird. Denn politische Verantwortung erschöpft sich nicht darin, eine Ausgabe mit guten Absichten zu begründen. Sie umfasst ebenso die Verpflichtung, ihre finanziellen Auswirkungen, ihre Ergebnisse und mögliche Alternativen nachvollziehbar darzustellen.

Auch Unternehmensförderungen und politische Programme profitieren mittelbar von Steuereinnahmen

Ein weiterer erheblicher Ausgabenbereich betrifft staatliche Förderungen. Österreich und Deutschland unterstützen Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Energieprojekte, Landwirtschaft, Wohnbau und zahlreiche gesellschaftliche Initiativen. Diese Programme werden auf unterschiedlichen Wegen finanziert, wobei allgemeine staatliche Steuereinnahmen eine wesentliche Rolle spielen. Damit besteht auch ein mittelbarer Zusammenhang mit der Tabaksteuer. Ihre Einnahmen tragen zur allgemeinen Haushaltsdeckung bei und vergrößern grundsätzlich den finanziellen Spielraum für öffentliche Aufgaben, darunter auch direkte Unternehmensförderungen und wirtschaftspolitische Programme. Daraus folgt allerdings nicht, dass ein bestimmtes Unternehmen nachweislich Geld aus der Tabaksteuer erhält. In Österreich beliefen sich die direkten Förderungen des Bundes laut Förderungsbericht 2024 auf rund 12,6 Milliarden Euro. Zusätzlich wurden quantifizierbare indirekte Förderungen, also steuerliche Begünstigungen, von rund 26,7 Milliarden Euro ausgewiesen. Diese Unterscheidung ist wesentlich. Direkte Förderungen bestehen grundsätzlich aus finanziellen Leistungen, während steuerliche Begünstigungen einen Verzicht auf ansonsten anfallende Einnahmen darstellen. Letztere sind deshalb keine Auszahlungen, die unmittelbar mit den Einnahmen aus der Tabaksteuer finanziert werden. In Deutschland bezifferte die Bundesregierung im 2025 vorgelegten 30. Subventionsbericht das für 2026 veranschlagte Subventionsvolumen auf rund 77,8 Milliarden Euro. Darin enthalten sind ebenfalls Finanzhilfen und Steuervergünstigungen. Ein wesentlicher Teil steht im Zusammenhang mit der Finanzierung erneuerbarer Energien und energiepolitischen Maßnahmen. Staatliche Förderung kann wirtschaftlich sinnvoll sein. Sie kann Arbeitsplätze sichern, Forschung ermöglichen oder Investitionen auslösen, die andernfalls nicht zustande kämen. Allerdings sollte die politische Rechtfertigung einer Förderung nicht mit dem Nachweis ihrer tatsächlichen Wirkung verwechselt werden. Aus meiner Sicht müsste bei größeren Förderprogrammen noch konsequenter offengelegt werden, welche Ergebnisse erreicht wurden. Die entscheidenden Fragen lauten, wer von öffentlichen Leistungen profitiert, welche messbaren Vorteile für die Allgemeinheit entstehen und ob die eingesetzten Mittel tatsächlich angemessen sind.

Politische Öffentlichkeitsarbeit und staatliche Strukturen kosten ebenfalls Geld

Auch die Finanzierung politischer Strukturen, staatlicher Informationskampagnen und öffentlicher Verwaltung gehört in diese Betrachtung. Dazu zählen gesetzlich geregelte Parteienfinanzierung, bestimmte Medienförderungen, Öffentlichkeitsarbeit und zahlreiche Verwaltungsaufgaben. Solche Ausgaben sind vielfach gesetzlich vorgesehen und für die Funktionsfähigkeit demokratischer und staatlicher Einrichtungen erforderlich. Dennoch sollten insbesondere Maßnahmen der politischen Öffentlichkeitsarbeit einer sorgfältigen Prüfung hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Angemessenheit unterliegen. Wer öffentliche Mittel für politische Kommunikation verwendet, sollte nachvollziehbar darlegen können, wo notwendige Information endet und wo möglicherweise die Darstellung eigener politischer Leistungen beginnt. Die Tabaksteuer wird auch für diese Bereiche nicht als gesonderte Finanzierungsquelle ausgewiesen. Als Bestandteil allgemeiner Staatseinnahmen trägt sie jedoch mittelbar zur Deckung der öffentlichen Ausgaben bei, zu denen auch solche Programme und Strukturen gehören. Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Weshalb wird eine Steuer, deren Erhebung auch gesundheitspolitisch begründet wird, nicht zumindest teilweise verbindlich für Gesundheitsvorsorge und die Behandlung tabakbedingter Erkrankungen verwendet, während ihre Einnahmen zugleich den finanziellen Spielraum für zahlreiche andere staatliche Aufgaben vergrößern?



Selbst frühere Entscheidungen beanspruchen heutige Steuereinnahmen

Neben laufenden staatlichen Aufgaben müssen öffentliche Haushalte auch Verpflichtungen aus vergangenen Jahren erfüllen. Dazu gehören insbesondere Zinszahlungen auf bestehende Staatsschulden. Diese Ausgaben beanspruchen finanzielle Mittel, ohne unmittelbar eine neue staatliche Leistung zu schaffen. Das bedeutet nicht, dass kreditfinanzierte Ausgaben grundsätzlich unwirtschaftlich wären. Investitionen in Bildung, Infrastruktur oder Forschung können langfristige Vorteile hervorbringen und künftige wirtschaftliche Entwicklungen unterstützen. Dennoch halte ich es für notwendig, die Folgekosten politischer Entscheidungen stärker in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte zu rücken. Wer heute neue Verpflichtungen eingeht, sollte auch erklären, welche finanziellen Auswirkungen in kommenden Haushaltsjahren zu erwarten sind. Denn nicht jede politische Entscheidung entfaltet ihre volle finanzielle Wirkung im Jahr ihrer Beschlussfassung. Häufig entstehen Belastungen erst später, wenn jene Entscheidungsträger, die sie ursprünglich verantwortet haben, längst nicht mehr im Amt sind.

Österreich: Schon 2009 wurde eine Zweckwidmung der Tabaksteuer beantragt

Dass die Verwendung der Tabaksteuereinnahmen keineswegs nur eine theoretische Frage ist, zeigt ein Blick in die österreichische Parlamentsgeschichte. Am 15. Oktober 2009 brachte die FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch gemeinsam mit weiteren Abgeordneten einen Entschließungsantrag im Nationalrat ein. Darin wurde gefordert, zumindest 20 Prozent der Einnahmen aus der Tabaksteuer gezielt für Tabakprävention und Rauchertherapie zu verwenden. Der Antrag wurde dem Gesundheitsausschuss zugewiesen und dort am 1. Juli 2010 sowie erneut am 20. Juni 2012 vertagt. Eine entsprechende allgemeine gesetzliche Zweckbindung wurde auf dieser Grundlage nicht umgesetzt. Bemerkenswert ist, dass die Initiative nicht die Abschaffung der Tabaksteuer oder eine allgemeine Senkung der Belastung verlangte. Vielmehr ging es darum, einen Teil der staatlichen Einnahmen unmittelbar mit jenen gesundheitlichen Problemen zu verknüpfen, die durch den Konsum von Tabakprodukten entstehen. Die politische Forderung ist damit seit vielen Jahren dokumentiert. Sie zeigt auch, dass die Zweckwidmung von Tabaksteuereinnahmen keineswegs eine neue Idee ist, sondern bereits Gegenstand konkreter parlamentarischer Beratungen war.



Erwin Zangerl fordert Tabaksteuer für Gesundheit und Pflege

Im März 2025 griff der Tiroler Arbeiterkammerpräsident Erwin Zangerl die Forderung nach einer Zweckwidmung erneut auf. Angesichts der finanziellen Schwierigkeiten im österreichischen Gesundheitswesen verlangte er, die Einnahmen aus der Tabaksteuer gezielt für die medizinische Versorgung, Pflegepersonal und Ausbildung einzusetzen. Zangerl kritisierte insbesondere die zusätzliche Belastung von Pensionistinnen und Pensionisten durch höhere Krankenversicherungsbeiträge. Die Tabaksteuereinnahmen sollten seiner Vorstellung nach dazu beitragen, das Gesundheitssystem finanziell zu entlasten und weitere Belastungen der Versicherten zu vermeiden. Anders als bei der parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2009 handelte es sich dabei um eine öffentliche Forderung des Arbeiterkammerpräsidenten und nicht um einen von ihm eingebrachten parlamentarischen Antrag. Der Gedanke dahinter ist dennoch politisch relevant. Wenn der Staat die gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens als Begründung für die Besteuerung heranzieht, erscheint es nachvollziehbar, zumindest einen Teil dieser Einnahmen unmittelbar für die Bewältigung entsprechender Gesundheitsprobleme vorzusehen. Allerdings hätte auch eine Zweckwidmung finanzielle Konsequenzen. Mittel, die verbindlich einem bestimmten Bereich zugewiesen werden, stehen für andere Haushaltsaufgaben nicht mehr in gleicher Weise zur Verfügung. Zudem müsste sichergestellt werden, dass wichtige Gesundheitsleistungen auch dann ausreichend finanziert bleiben, wenn der Tabakkonsum und damit die Steuereinnahmen langfristig sinken. Gerade diese Abwägung macht die Frage politisch interessant. Es geht um die Entscheidung, welche Ausgaben dauerhaft abgesichert werden sollen und wie viel finanziellen Spielraum sich der Staat bei der Verwendung seiner Einnahmen bewahren möchte.

Warum werden die Einnahmen aus dem Rauchen nicht stärker für die Gesundheit eingesetzt?

Hier liegt für mich der eigentliche Kern der Debatte. Die Tabaksteuer wird unter anderem gesundheitspolitisch gerechtfertigt, doch das daraus erzielte Aufkommen steht grundsätzlich für die allgemeine Finanzierung staatlicher Aufgaben zur Verfügung. Natürlich finanziert der Staat mit seinen gesamten Einnahmen auch das Gesundheitswesen. Krankenhäuser, Präventionsprogramme, öffentliche Einrichtungen und medizinische Maßnahmen werden aus unterschiedlichen Finanzierungsquellen getragen. Die fehlende Zweckbindung bedeutet deshalb keineswegs, dass die gesundheitlichen Folgen des Rauchens öffentlich unberücksichtigt blieben. Was jedoch fehlt, ist eine verbindliche und für die Bevölkerung unmittelbar erkennbare Zuordnung eines bestimmten Teils der Tabaksteuer zu entsprechenden Gesundheitsaufgaben. Ich halte deshalb die Frage für gerechtfertigt, ob eine begrenzte gesetzliche Zweckwidmung nicht zu einer nachvollziehbareren Steuerpolitik beitragen könnte. Eine solche Regelung müsste sorgfältig ausgestaltet werden und dürfte die langfristige Finanzierung des Gesundheitswesens nicht gefährden. Denkbar wäre beispielsweise, einen klar definierten Anteil für Rauchentwöhnung, Krebsfrüherkennung, Präventionsprogramme oder die Behandlung tabakbedingter Erkrankungen vorzusehen. Ebenso denkbar ist, die allgemeine Haushaltsfinanzierung beizubehalten und stattdessen die tatsächlich für diese Zwecke aufgewendeten Mittel wesentlich transparenter auszuweisen. Beide Wege wären politische Entscheidungen mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Entscheidend erscheint mir, dass darüber offen diskutiert wird und die Bevölkerung nachvollziehen kann, welche Überlegungen hinter der gewählten Finanzierung stehen.

Die eigentliche Verantwortung beginnt bei den politischen Prioritäten

Die Tabaksteuer ist letztlich nur ein Beispiel für ein wesentlich größeres Thema. Staaten erheben Steuern aus unterschiedlichen Gründen, führen ihre Einnahmen jedoch überwiegend in allgemeinen Haushalten zusammen. Aus diesen Mitteln werden anschließend politische Entscheidungen finanziert, deren Zielsetzungen nicht unmittelbar mit der Herkunft des Geldes verbunden sein müssen. Dazu zählen Gesundheitsversorgung und Bildung ebenso wie EU-Beiträge, internationale Hilfsprogramme, Ukraine-Unterstützung, Unternehmensförderungen und staatliche Verwaltungsaufgaben. Hinzu kommen kreditfinanzierte Maßnahmen, deren finanzielle Folgen teilweise erst in späteren Jahren sichtbar werden.

Es wäre falsch, aus diesem System den Vorwurf abzuleiten, bestimmte Einnahmen würden heimlich oder zweckwidrig für internationale Projekte verwendet. Ebenso wenig sollte die fehlende direkte Zuordenbarkeit einzelner Steuerzahlungen als Argument dienen, die politische Verantwortung für staatliche Ausgaben aus der Diskussion auszuklammern. Gerade darin sehe ich einen wesentlichen Unterschied zwischen einer rechtlich zulässigen Haushaltsführung und einer für die Bevölkerung nachvollziehbaren Finanzpolitik. Die Veröffentlichung von Budgetzahlen allein schafft noch keine vollständige Transparenz. Ebenso entscheidend ist, dass die finanziellen Zusammenhänge verständlich dargestellt werden und zwischen tatsächlichen Ausgaben, mehrjährigen Zusagen, Darlehen und möglichen zukünftigen Verpflichtungen unterschieden wird. Das gilt besonders in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte. Wenn Regierungen höhere Steuern, zusätzliche Beiträge oder Einsparungen bei öffentlichen Leistungen beschließen, müssen sie sich auch der Frage stellen, weshalb bestimmte Ausgaben Priorität erhalten und welche Alternativen geprüft wurden. Dabei geht es nicht darum, internationale Verpflichtungen gegen die Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung auszuspielen. Ein verantwortungsvoller Staat muss unterschiedliche Aufgaben erfüllen und konkurrierende Interessen gegeneinander abwägen. Die Begründung dieser Entscheidungen gehört jedoch untrennbar zur politischen Verantwortung. Die Tabaksteuer macht sichtbar, wie wenig sich aus dem Zweck einer Steuer über die konkrete Verwendung ihrer Einnahmen ableiten lässt. Wer wissen möchte, wohin diese Milliarden gehen, muss deshalb den gesamten Staatshaushalt betrachten und nicht nur jene Abgabe, mit der das Geld ursprünglich eingehoben wurde. Meine abschließende These lautet: Nicht die Tatsache, dass Tabaksteuereinnahmen in die allgemeinen öffentlichen Haushalte fließen, ist das eigentliche Problem. Entscheidend ist, ob die Bürger ausreichend nachvollziehen können, welche politischen Prioritäten mit ihren gesamten Steuerzahlungen finanziert werden und welche langfristigen Verpflichtungen daraus entstehen. Denn öffentliche Einnahmen stehen der Politik nicht ohne Rechenschaftspflicht zur Verfügung. Über ihre Verwendung entscheiden Regierungen und Parlamente innerhalb der gesetzlichen und demokratischen Ordnung. Diese Entscheidungen müssen einer kritischen öffentlichen Prüfung standhalten. Wer Milliarden an Steuern erhebt, sollte nicht nur erklären können, weshalb er sie verlangt. Er sollte ebenso nachvollziehbar darlegen, wofür die öffentlichen Mittel verwendet werden und weshalb diese Ausgaben notwendig sind.

Steuergeld gehört nicht der Regierung. Die Verantwortung darüber ist ihr auf Zeit anvertraut.


Tabaksteuer: Wohin gehen die Milliarden in Österreich und Deutschland? Milliarden aus der Tabaksteuer fließen in die Staatshaushalte. Ein Kommentar über Ukraine-Hilfe, EU-Ausgaben, Unternehmensförderungen und die Forderung nach einer Zweckwidmung.

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.