Rubrik: Justiz & Recht
Format: Hintergrund
Autor: Sinisa Brkic (sb)
Stand: 17. Oktober 2026
Gerichtsverfahren sollen Rechte schützen und Konflikte klären. Doch sie können selbst zum Instrument der Einschüchterung werden, wenn finanzstarke Kläger mit aufwendigen Verfahren gegen Journalisten, Medien und kritische Stimmen vorgehen. Die Europäische Union hat darauf mit einer eigenen Anti-SLAPP-Richtlinie reagiert. Während die Umsetzungsfrist längst abgelaufen ist, bestehen insbesondere bei rein nationalen Verfahren weiterhin erhebliche Schutzlücken.
Wenn nicht das Urteil, sondern das Verfahren zum Druckmittel wird
Eine Klage muss nicht erfolgreich sein, um ihre Wirkung zu entfalten. Bereits die Aussicht auf hohe Anwaltskosten, langwierige Verfahren und schwer kalkulierbare finanzielle Risiken kann ausreichen, um kritische Berichterstattung zu erschweren oder öffentliche Kritik verstummen zu lassen. Genau dieses Prinzip steht hinter sogenannten SLAPP-Klagen, einer Form des Rechtsmissbrauchs, die für die Pressefreiheit und den öffentlichen Diskurs zunehmend relevant geworden ist. Die Abkürzung SLAPP steht für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“, auf Deutsch strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Gemeint sind Gerichtsverfahren, deren vorrangiger Zweck nicht in der legitimen Durchsetzung eines Rechts liegt, sondern darin, Menschen oder Organisationen wegen ihrer Beteiligung an öffentlichen Debatten einzuschüchtern, finanziell zu belasten oder von weiterer Kritik abzuhalten. Das Besondere an dieser Vorgehensweise ist, dass dafür grundsätzlich zulässige rechtliche Instrumente eingesetzt werden können. Ein Unternehmen kann gegen einen kritischen Bericht vorgehen, ein Politiker gegen eine Veröffentlichung klagen oder eine wirtschaftlich einflussreiche Person hohe Schadenersatzforderungen geltend machen. Solche Verfahren sind nicht automatisch missbräuchlich. Problematisch wird es dort, wo die Rechtsdurchsetzung gegenüber dem eigentlichen Ziel zurücktritt, die öffentliche Auseinandersetzung zu unterbinden oder den Gegner durch die Belastung des Verfahrens zum Nachgeben zu bewegen.
Die finanzielle Überlegenheit als strategischer Vorteil
SLAPP-Verfahren treffen besonders häufig Personen und Organisationen, deren finanzielle Möglichkeiten deutlich hinter jenen der klagenden Seite zurückbleiben. Während große Unternehmen, vermögende Einzelpersonen oder institutionell abgesicherte Akteure auch längere Rechtsstreitigkeiten finanzieren können, geraten kleinere Medienunternehmen, freie Journalisten oder zivilgesellschaftliche Initiativen rasch unter wirtschaftlichen Druck. Dabei entstehen die Belastungen lange vor einer gerichtlichen Entscheidung. Rechtsberatung, anwaltliche Vertretung, mögliche Gutachten, Gerichtskosten und der erhebliche organisatorische Aufwand können Ressourcen beanspruchen, die dann für journalistische Recherchen oder andere öffentliche Aufgaben fehlen. Selbst ein späterer Prozesserfolg beseitigt nicht zwangsläufig sämtliche wirtschaftlichen und persönlichen Folgen. Besonders wirksam wird diese Form des Drucks, wenn mehrere Verfahren gleichzeitig oder in kurzer Folge eingeleitet werden. Jede einzelne Klage kann eine eigene rechtliche Auseinandersetzung auslösen, mit gesonderten Fristen, Kosten und Risiken. Die Verteidigung gegen die Vorwürfe entwickelt sich unter solchen Bedingungen mitunter zu einer dauerhaften Belastung, die weit über den ursprünglichen Anlass hinausreicht. Hinzu kommt ein Effekt, der sich statistisch kaum vollständig erfassen lässt. Redaktionen könnten auf eine Veröffentlichung verzichten, kritische Passagen abschwächen oder weitere Nachforschungen einstellen, um zusätzliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Diese abschreckende Wirkung auf die Ausübung der Meinungs- und Pressefreiheit wird als „Chilling Effect“ bezeichnet.
Woran sich eine Einschüchterungsklage erkennen lässt
Nicht jede Unterlassungsforderung, Verleumdungsklage oder Schadenersatzforderung ist eine SLAPP-Klage. Auch Journalisten können Persönlichkeitsrechte verletzen, unzutreffende Tatsachenbehauptungen verbreiten oder die Grenzen zulässiger Berichterstattung überschreiten. Betroffene müssen deshalb grundsätzlich die Möglichkeit behalten, sich vor Gericht gegen rechtswidrige Veröffentlichungen zu wehren. Für die rechtliche Beurteilung sind vielmehr konkrete Anhaltspunkte entscheidend. Dazu gehören unverhältnismäßig hohe Forderungen, die Einleitung mehrerer ähnlicher Verfahren, gezielte Verzögerungstaktiken, einschüchterndes Verhalten oder eine Prozessführung, die erkennbar über die angemessene Wahrung berechtigter Interessen hinausgeht. Auch das wirtschaftliche Machtgefälle zwischen den Beteiligten kann für die Gesamtbewertung von Bedeutung sein. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob ein Kläger über erhebliche finanzielle Mittel verfügt oder ob sich eine Klage gegen ein Medium richtet. Maßgeblich ist, ob das Verfahren tatsächlich der Durchsetzung eines Rechts dient oder vorwiegend dazu eingesetzt wird, eine legitime Beteiligung an Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu verhindern, einzuschränken oder nachträglich zu sanktionieren. Gerade diese Abgrenzung macht den Umgang mit SLAPP-Klagen rechtlich anspruchsvoll. Ein wirksamer Schutz muss missbräuchliche Verfahren erkennen können, ohne berechtigte Ansprüche auf Persönlichkeitsschutz und den Zugang zu unabhängigen Gerichten auszuhöhlen.
Mehr als 1.300 dokumentierte Fälle in Europa
Das Ausmaß des Problems lässt sich anhand der Untersuchungen der europäischen Anti-SLAPP-Koalition CASE nachvollziehen. Ihr im Jänner 2026 veröffentlichter Bericht dokumentiert insgesamt 1.303 identifizierte SLAPP-Fälle aus dem Zeitraum 2010 bis 2024 in 43 europäischen Staaten. Allein für das Jahr 2024 wurden 167 neue Verfahren erfasst, nach 166 Fällen im Vorjahr. Diese Zahlen sind keine vollständige amtliche Erhebung sämtlicher Einschüchterungsklagen. Sie beruhen auf dokumentierten und nach bestimmten Kriterien eingeordneten Fällen. Die tatsächliche Verbreitung lässt sich nur schwer bestimmen, weil ein beträchtlicher Teil des Drucks bereits vor der Einbringung einer Klage entsteht. Besonders häufig stehen öffentliche Debatten über Korruption, wirtschaftliche Interessen, staatliches Handeln und Umweltfragen im Mittelpunkt. Zu den typischen Adressaten zählen Journalisten, Medienunternehmen, Aktivisten und zivilgesellschaftliche Organisationen. Gerade dort, wo Veröffentlichungen mächtige Interessen berühren oder wirtschaftliche und politische Verantwortlichkeiten hinterfragen, können Rechtsstreitigkeiten erhebliche Auswirkungen entfalten. Die Entwicklung betrifft keineswegs ausschließlich Staaten mit offenkundigen Defiziten bei Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Auch innerhalb der Europäischen Union werden zahlreiche einschlägige Verfahren dokumentiert. Das verdeutlicht, dass eine unabhängige Justiz allein noch keinen ausreichenden Schutz vor dem strategischen Missbrauch gerichtlicher Verfahren gewährleistet.
Der Fall Daphne Caruana Galizia als europäischer Wendepunkt
Besondere internationale Aufmerksamkeit erhielt das Problem durch den Fall der maltesischen Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia. Sie recherchierte zu Korruption, politischen Verflechtungen und wirtschaftlichen Machtstrukturen und war zum Zeitpunkt ihrer Ermordung im Oktober 2017 mit insgesamt 48 zivil- und strafrechtlichen Verleumdungsverfahren konfrontiert. Die rechtlichen Auseinandersetzungen wurden zu einem zentralen Bezugspunkt der späteren europäischen Debatte über Einschüchterungsklagen. Der Mord und die gegen die Journalistin geführten Verfahren sind rechtlich getrennt zu betrachten. Ihre Geschichte machte jedoch deutlich, unter welchen vielfältigen Belastungen kritische Journalisten arbeiten können und wie stark öffentliche Kontrolle durch wirtschaftliche und rechtliche Druckmittel beeinträchtigt werden kann. Die Europäische Union entwickelte in den folgenden Jahren einen eigenen Rechtsrahmen gegen missbräuchliche Klagen. Die schließlich 2024 verabschiedete Richtlinie wird deshalb auch als „Daphne's Law“ bezeichnet.
Was die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU tatsächlich vorsieht
Mit der Richtlinie 2024/1069 schuf die Europäische Union erstmals verbindliche Mindestvorschriften, die Betroffene vor offensichtlich unbegründeten Klagen und missbräuchlichen Gerichtsverfahren schützen sollen. Sie trat im Mai 2024 in Kraft und musste von den Mitgliedstaaten bis zum 7. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Eine zentrale Bestimmung betrifft die frühzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen. Gerichte sollen solche Ansprüche bereits in einem möglichst frühen Verfahrensstadium zurückweisen können, anstatt die Betroffenen bis zum Abschluss eines unter Umständen langwierigen Prozesses einer vermeidbaren Belastung auszusetzen. Darüber hinaus sieht die Richtlinie Möglichkeiten vor, vom Kläger eine Sicherheit für Verfahrenskosten zu verlangen. Bei missbräuchlicher Prozessführung sollen auch die Erstattung angemessener Rechtsvertretungskosten sowie wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen oder andere geeignete Maßnahmen möglich sein. Wesentlich ist dabei eine rechtliche Unterscheidung: Die frühzeitige Abweisung knüpft an eine offensichtlich unbegründete Klage an. Andere Schutzinstrumente richten sich gegen den Missbrauch des Verfahrens. Nicht jede missbräuchliche Prozessführung lässt sich deshalb automatisch durch eine sofortige Klagsabweisung beenden. Die europäischen Vorgaben verfolgen damit zwei Ziele. Sie sollen Betroffene vor unverhältnismäßigen Belastungen schützen und gleichzeitig verhindern, dass Gerichtsverfahren gezielt als wirtschaftliches oder politisches Druckmittel eingesetzt werden.
Eine entscheidende Schutzlücke bleibt bestehen
Die EU-Richtlinie ist allerdings kein umfassendes Schutzgesetz gegen sämtliche SLAPP-Verfahren. Ihr unmittelbarer Anwendungsbereich beschränkt sich im Wesentlichen auf Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug. Rein innerstaatliche Streitigkeiten, bei denen sämtliche relevanten Elemente auf einen Mitgliedstaat beschränkt sind, fallen grundsätzlich nicht darunter. Auch Strafverfahren und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten werden von diesem unionsrechtlichen Schutzrahmen nicht erfasst. Gerade diese Einschränkungen sind erheblich, weil missbräuchliche rechtliche Schritte in unterschiedlichen Rechtsgebieten auftreten können. Die CASE-Untersuchung verdeutlicht die Dimension der Lücke. Nach der engsten Definition grenzüberschreitender Verfahren entfielen lediglich 8,5 Prozent der zwischen 2010 und 2024 dokumentierten Fälle auf solche Konstellationen. Zwar kann der unionsrechtliche Begriff des grenzüberschreitenden Bezugs weiter reichen als diese statistische Einordnung. Dennoch zeigt sich, dass ein großer Teil des Problems innerhalb einzelner Staaten entsteht. Entscheidend ist daher, wie umfassend die Mitgliedstaaten ihre nationalen Gesetze ausgestalten. Die Richtlinie erlaubt ausdrücklich weitergehende Schutzmaßnahmen. Auch der Europarat empfiehlt einen breiteren Ansatz, der nationale Verfahren sowie missbräuchliche rechtliche Schritte außerhalb des Zivilrechts berücksichtigt.
Österreich hat die europäische Frist versäumt
In Österreich ist die Umsetzung der europäischen Vorgaben zu einer eigenständigen rechtspolitischen Frage geworden. Die Frist vom 7. Mai 2026 verstrich, ohne dass die erforderliche nationale Umsetzung abgeschlossen war. Auch mit Stand vom 17. Oktober 2026 sind im europäischen Verzeichnis der nationalen Umsetzungsmaßnahmen keine entsprechenden österreichischen Maßnahmen gemeldet. Bereits im März hatte die ehemalige Justizministerin Alma Zadić gemeinsam mit weiteren Abgeordneten einen Entschließungsantrag eingebracht, der eine unverzügliche und umfassende Umsetzung verlangte. Die Behandlung dieses Antrags wurde im Justizausschuss zunächst am 12. Mai und erneut am 30. September 2026 vertagt. Im Juni hatte ein Vertreter der Regierungskoalition im parlamentarischen Menschenrechtsausschuss erklärt, ein entsprechender Gesetzesentwurf befinde sich in politischer Koordinierung. Anfang Oktober wurde zudem öffentlich über Schwierigkeiten bei der Einigung auf ein größeres medienrechtliches Gesetzespaket berichtet, das auch die Anti-SLAPP-Regelungen umfassen sollte. Damit besteht weiterhin ein erheblicher Unterschied zwischen dem bereits beschlossenen europäischen Schutzrahmen und seiner praktischen Verankerung im österreichischen Verfahrensrecht. Zwar verfügt Österreich über allgemeine rechtliche Instrumente gegen missbräuchliche Rechtsausübung. Die für die Umsetzung der Richtlinie erforderlichen spezifischen Schutzvorschriften sind damit jedoch nicht automatisch vollständig gewährleistet. Für Betroffene ist nicht allein entscheidend, dass die EU verbindliche Mindeststandards verabschiedet hat. Maßgeblich ist vielmehr, welche konkreten Instrumente ihnen vor österreichischen Gerichten tatsächlich zur Verfügung stehen und wie rasch sich diese im Ernstfall einsetzen lassen.
Österreichs Medienrecht unter zusätzlichem Druck
Die österreichische Debatte beschränkt sich nicht auf klassische Einschüchterungsklagen wegen investigativer Veröffentlichungen. Zunehmend beschäftigen auch medienrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Kommentaren auf sozialen Netzwerken die öffentliche Diskussion. Dabei stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Betreiber von Profilen oder anderen Onlineangeboten für rechtswidrige Beiträge Dritter verantwortlich gemacht werden können. Solche Verfahren berühren zwei berechtigte Interessen. Menschen müssen sich gegen rechtswidrige Beleidigungen und Rufschädigungen schützen können. Gleichzeitig darf die rechtliche Verantwortung für fremde Äußerungen nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen, die öffentliche Debatten oder journalistische Tätigkeit unnötig einschränkt. Besonders problematisch kann eine Konstellation werden, in der zahlreiche einzelne Äußerungen zu einer Vielzahl gesonderter rechtlicher Auseinandersetzungen führen. Das damit verbundene Kostenrisiko kann selbst für etablierte Medienvertreter erheblich sein. Ob eine konkrete Prozessführung als missbräuchlich einzustufen ist, muss allerdings anhand der jeweiligen Umstände beurteilt werden. Die Diskussion über mögliche Reformen zeigt, dass sich die Problematik nicht allein mit einem neuen Etikett für missbräuchliche Klagen lösen lässt. Erforderlich sind nachvollziehbare Haftungsregeln, verhältnismäßige Verfahrenskosten und ein wirksamer Schutz gegen die strategische Vervielfachung gerichtlicher Auseinandersetzungen. Zugleich müssen berechtigte Ansprüche Geschädigter durchsetzbar bleiben.
Warum der Zugang zu Gerichten nicht zur Machtfrage werden darf
Der Rechtsstaat gewährleistet grundsätzlich jeder Person den Zugang zu unabhängigen Gerichten. Dieses Recht gehört zu den tragenden Grundlagen einer demokratischen Ordnung und kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine Klage öffentlich Zustimmung findet. Gerade deshalb muss zwischen legitimer Rechtsverfolgung und gezieltem Rechtsmissbrauch sorgfältig unterschieden werden. Die Gefahr von SLAPP-Klagen liegt in der möglichen Umkehrung dieser Schutzfunktion. Ein Verfahren, das eigentlich der Durchsetzung von Rechten dienen soll, kann eingesetzt werden, um andere von der Ausübung ihrer Rechte abzuhalten. Besonders problematisch wird dies, wenn die wirtschaftliche Überlegenheit einer Partei entscheidenden Einfluss darauf gewinnt, wie lange die Gegenseite eine rechtliche Auseinandersetzung überhaupt führen kann. Dagegen helfen weder pauschale Klageverbote noch eine generelle Bevorzugung journalistischer Veröffentlichungen. Erforderlich sind Verfahren, die missbräuchliche Ansprüche möglichst früh erkennen, unverhältnismäßige Belastungen begrenzen und zugleich eine faire gerichtliche Prüfung sicherstellen. Ein entscheidender Faktor ist außerdem die praktische Zugänglichkeit des Schutzes. Wer zunächst erhebliche finanzielle Mittel aufbringen muss, um sich gegen eine möglicherweise missbräuchliche Klage verteidigen zu können, profitiert nur eingeschränkt von einem Rechtssystem, das die missbräuchliche Prozessführung erst Jahre später feststellt.
Pressefreiheit entscheidet sich auch vor Gericht
Die öffentliche Auseinandersetzung über politische Entscheidungen, wirtschaftliche Interessen und gesellschaftliche Missstände lebt davon, dass Informationen recherchiert, Verantwortlichkeiten hinterfragt und unterschiedliche Positionen vertreten werden können. Diese Freiheit endet nicht dort, wo Kritik unangenehm wird oder einflussreiche Akteure sich durch Veröffentlichungen herausgefordert fühlen. Sie ist allerdings ebenso wenig ein Freibrief für falsche Anschuldigungen oder rechtswidrige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte. Ein tragfähiger rechtlicher Schutz muss beides gewährleisten: die wirksame Verteidigung berechtigter Interessen und die Möglichkeit, ohne unverhältnismäßige Einschüchterung an öffentlichen Debatten teilzunehmen. Die Anti-SLAPP-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt, aber noch keine abschließende Antwort auf das Problem. Ihre Wirksamkeit wird davon abhängen, wie konsequent die Mitgliedstaaten die vorgesehenen Schutzinstrumente umsetzen, ob sie nationale Verfahren ausreichend berücksichtigen und ob Gerichte missbräuchliche Prozessstrategien rechtzeitig erkennen können. Für Österreich ist diese Frage nach dem Ablauf der europäischen Umsetzungsfrist besonders konkret geworden. Solange wirksame Schutzmechanismen nicht umfassend im nationalen Recht verankert sind, bleibt die Gefahr bestehen, dass rechtliche Verfahren nicht nur über die Grenzen zulässiger Kritik entscheiden, sondern bereits im Vorfeld darüber, welche Kritik überhaupt noch öffentlich geäußert wird.
Eine demokratische Öffentlichkeit braucht Gerichte, die Rechte schützen. Sie braucht aber ebenso die Gewissheit, dass der Weg zu diesen Gerichten nicht selbst zu einem Instrument wird, mit dem wirtschaftliche oder politische Macht kritische Stimmen zum Schweigen bringen kann. Denn die Freiheit öffentlicher Kritik darf letztlich nicht davon abhängen, wer sich den längeren Rechtsstreit leisten kann.
SLAPP-Klagen: Wenn Kritiker zum Schweigen geklagt werden. SLAPP-Klagen setzen Journalisten und Kritiker unter Druck. Wie Einschüchterungsklagen funktionieren, was die EU dagegen unternimmt und wo Österreich hinterherhinkt.
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