Rubrik: Gesellschaft
Format: Beitrag
Autor: Sinisa Brkic (sb)
Das deutsche Bundesfamilienministerium überarbeitet seine Pläne zur Elterngeldreform grundlegend. Die ursprünglich vorgesehene Verkürzung von 14 auf zwölf Monate soll entfallen. Stattdessen ist ein neues Berechnungsmodell geplant, das höhere Leistungen in bestimmten Monaten vorsieht, für andere Bezugszeiten jedoch deutlich geringere Zahlungen bringen könnte. Welche Familien profitieren, hängt künftig stärker davon ab, wie beide Elternteile die Betreuung aufteilen.
Familienministerium hält an 14 Monaten fest
Die geplante Reform des deutschen Elterngeldes nimmt eine neue Richtung. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) rückt von der ursprünglich vorgesehenen Verkürzung der Bezugsdauer auf zwölf Monate ab. Nach einem überarbeiteten Entwurf ihres Ministeriums sollen Eltern weiterhin gemeinsam bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten können. Die neuen Eckpunkte wurden am Mittwoch, dem 28. Oktober 2026, bekannt und vom Bundesfamilienministerium bestätigt. Damit reagiert das Ministerium auf die Kritik an den bisherigen Reformplänen, die insbesondere bei jungen Familien auf erhebliche Vorbehalte gestoßen waren. Die Beibehaltung der Bezugsdauer bedeutet allerdings nicht, dass das bisherige System unverändert fortgeführt wird. Vielmehr soll die staatliche Unterstützung künftig stärker davon abhängen, wie sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen. Gleichzeitig sieht der Entwurf erhebliche Änderungen bei der Berechnung der monatlichen Leistungen vor.
Neues Modell verändert die Verteilung des Elterngeldes
Im Mittelpunkt der Reform steht das sogenannte 4-6-4-Modell. Künftig sollen jedem Elternteil vier Monate Basiselterngeld fest vorbehalten sein. Die verbleibenden sechs Monate können Mutter und Vater flexibel untereinander aufteilen. Damit verändert sich eine wesentliche Voraussetzung für den vollständigen Leistungsbezug. Nach geltendem Recht können Paare grundsätzlich insgesamt 14 Monate Basiselterngeld erhalten, wenn sich beide Elternteile beteiligen. Dabei kann ein Elternteil normalerweise bis zu zwölf Monate beanspruchen, während der andere mindestens zwei Monate übernimmt. Nach dem neuen Entwurf müsste dagegen jeder Elternteil mindestens vier Monate nutzen, damit sämtliche 14 Bezugsmonate ausgeschöpft werden können. Entscheidet sich nur ein Elternteil für den Leistungsbezug, wären in dieser Konstellation künftig höchstens zehn statt bisher zwölf Monate möglich. Für Familien, in denen die Kinderbetreuung überwiegend von einem Elternteil übernommen wird, könnte dies erhebliche Auswirkungen haben. Die maximale gemeinsame Bezugsdauer bleibt zwar bestehen, ihre vollständige Nutzung würde jedoch an eine stärkere Beteiligung beider Elternteile geknüpft. Für Alleinerziehende ist eine Ausnahme vorgesehen. Sie sollen weiterhin bis zu 14 Monate Basiselterngeld beanspruchen können und damit von der verpflichtenden Aufteilung zwischen zwei Elternteilen ausgenommen bleiben.
Höhere Leistungen in vier Monaten, weniger Geld danach
Besonders deutlich fallen die geplanten Änderungen bei der Berechnung des Elterngeldes aus. Derzeit ersetzt das Basiselterngeld in vielen Fällen 65 Prozent des maßgeblichen Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt. Künftig sollen in den vier reservierten Monaten jedes Elternteils 80 Prozent ersetzt werden. Für die sechs zusätzlich frei aufteilbaren Monate ist dagegen eine Ersatzrate von lediglich 50 Prozent vorgesehen. Damit würde die finanzielle Unterstützung innerhalb des gesamten Bezugszeitraums erheblich unterschiedlich ausfallen. Gleichzeitig plant das Bundesfamilienministerium eine Anhebung der gesetzlichen Mindest- und Höchstbeträge. Der monatliche Mindestbetrag soll von derzeit 300 auf 330 Euro steigen, während die Obergrenze von 1.800 auf 1.900 Euro erhöht werden soll. Es wäre die erste Anhebung dieser Beträge seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007. Die höheren Leistungsgrenzen stellen jedoch keine allgemeine Erhöhung für sämtliche Familien dar. Ob Eltern künftig insgesamt mehr oder weniger Geld erhalten, hängt wesentlich von ihrem maßgeblichen Einkommen, der Verteilung der Bezugsmonate und den individuellen Anspruchsvoraussetzungen ab.
Was sich für Familien finanziell ändern könnte
Wie unterschiedlich sich das geplante Modell auswirken kann, zeigt eine vereinfachte Modellrechnung. Angenommen wird ein maßgebliches monatliches Elterngeldnetto von 2.000 Euro je Elternteil, das während des jeweiligen Leistungsbezugs vollständig wegfällt. Nach der bisherigen Ersatzrate von 65 Prozent ergibt sich daraus grundsätzlich ein monatliches Basiselterngeld von 1.300 Euro. Nach dem geplanten Modell würde derselbe Einkommensbetrag in den vier reservierten Monaten zu einem monatlichen Elterngeld von 1.600 Euro führen. In den anschließend frei aufteilbaren Monaten wären dagegen nur noch 1.000 Euro vorgesehen. Nutzen beide Elternteile bei derselben Einkommensgrundlage zusammen sämtliche 14 Monate Basiselterngeld, ergibt sich rechnerisch eine Gesamtleistung von 18.800 Euro. Nach der bisherigen Berechnung wären es 18.200 Euro. Die Reform würde in diesem vereinfachten Beispiel somit einen Vorteil von 600 Euro bringen. Anders sieht es aus, wenn nur ein Elternteil Elterngeld bezieht. Bei zwölf Monaten zu jeweils 1.300 Euro beträgt die bisherige rechnerische Gesamtleistung 15.600 Euro. Nach dem neuen Modell würden vier Monate zu 1.600 Euro und sechs weitere Monate zu 1.000 Euro insgesamt 12.400 Euro ergeben. In dieser Konstellation läge die Leistung rechnerisch um 3.200 Euro niedriger. Das bedeutet allerdings nicht, dass Familien mit nur einem betreuenden Elternteil durch die Reform grundsätzlich genau diesen Betrag verlieren würden. Die Berechnung beruht auf bewusst vereinfachten Annahmen. Sie berücksichtigt weder die Anrechnung von Mutterschaftsleistungen noch individuelle Einkommensverhältnisse, weiteres Erwerbseinkommen während des Bezugs, Sonderregelungen oder die noch ausstehenden endgültigen Berechnungsvorschriften. Auch mögliche Auswirkungen auf das gesamte Haushaltseinkommen lassen sich daraus nicht unmittelbar ableiten. Die genannten Beträge sind deshalb keine Prognose für einzelne Familien, sondern veranschaulichen ausschließlich die unterschiedlichen Ersatzraten und Bezugszeiten. Tatsächliche finanzielle Vor- oder Nachteile können erst anhand der endgültigen gesetzlichen Regelungen und der jeweiligen persönlichen Situation zuverlässig beurteilt werden.
Väter sollen stärker in die Betreuung eingebunden werden
Mit der neuen Aufteilung verfolgt das Familienministerium ausdrücklich das Ziel, Väter stärker an der Betreuung ihrer Kinder zu beteiligen. Die höhere Ersatzrate während der reservierten Monate soll den finanziellen Anreiz erhöhen, berufliche Tätigkeiten vorübergehend zu reduzieren oder vollständig zu unterbrechen. Die bisherigen Zahlen zeigen, dass die Betreuung weiterhin sehr unterschiedlich aufgeteilt wird. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2025 rund 25,9 Prozent aller Elterngeldbeziehenden Männer. Frauen planten im Durchschnitt einen Elterngeldbezug von 14,9 Monaten, während Männer auf lediglich 3,8 Monate kamen. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Aufteilung nicht in sämtlichen Haushalten gleich. Unterschiedliche Einkommen, berufliche Verpflichtungen, selbstständige Tätigkeiten und betriebliche Rahmenbedingungen können die Entscheidung über eine längere Elternzeit wesentlich beeinflussen. Gerade für Paare mit großen Einkommensunterschieden stellt sich deshalb die Frage, ob die höhere Ersatzrate den Wegfall eines größeren Gehalts ausreichend ausgleichen kann. Auch Familien, in denen ein Elternteil aus beruflichen oder persönlichen Gründen keine vier Monate übernehmen kann, müssten sich auf veränderte finanzielle Bedingungen einstellen. Die Reform schafft damit stärkere Anreize für eine gleichmäßigere Betreuung. Ob diese Anreize in der Praxis ausreichen, hängt jedoch auch davon ab, wie gut sich die neuen Vorgaben mit den wirtschaftlichen und beruflichen Möglichkeiten der Familien vereinbaren lassen.
Weitere Änderungen bei Sonderzahlungen und Geschwisterbonus
Neben den veränderten Ersatzraten enthält der überarbeitete Reformplan weitere Anpassungen. Nach den bislang bekannt gewordenen Angaben sollen künftig auch bestimmte Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens berücksichtigt werden. Nach geltendem Recht bleiben solche einmaligen Bezüge bei der Berechnung des Elterngeldes grundsätzlich außen vor. Für Beschäftigte, die regelmäßig Sonderzahlungen erhalten, könnte eine solche Änderung die Bemessungsgrundlage erhöhen. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang diese Zahlungen in die Berechnung einfließen sollen. Die konkreten finanziellen Auswirkungen lassen sich daher erst nach Festlegung der endgültigen gesetzlichen Bestimmungen beurteilen. Auch beim Geschwisterbonus sind Änderungen vorgesehen. Dieser Zuschlag unterstützt Familien, in denen bereits weitere kleine Kinder leben, und soll nach den neuen Plänen über einen längeren Zeitraum gewährt werden. Zusätzlich möchte das Ministerium den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld wieder erleichtern. Die bisherige Beschränkung, nach der beide Elternteile grundsätzlich nur einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können, soll entfallen. Damit könnten Eltern ihre Bezugsmonate wieder flexibler parallel nutzen. Allerdings werden gleichzeitig bezogene Monate weiterhin bei jedem Elternteil auf den jeweiligen Anspruch angerechnet. Eine gemeinsame Betreuung über mehrere Monate bedeutet deshalb nicht automatisch einen entsprechend längeren Leistungszeitraum.
Die Reform bleibt Teil der Sparpolitik
Die Neuausrichtung erfolgt vor dem Hintergrund erheblicher Haushaltsvorgaben. Der ursprüngliche Reformvorschlag war maßgeblich von dem Ziel geprägt, die staatlichen Ausgaben für das Elterngeld zu begrenzen. Die geplante Verkürzung der Bezugsdauer sollte dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Bundesfamilienministerin Prien geht davon aus, dass auch das überarbeitete Modell Einsparungen ermöglichen wird. Diese sollen allerdings geringer ausfallen als nach den ursprünglichen Plänen. Gleichzeitig sollen die höheren Leistungen in den reservierten Monaten dafür sorgen, dass sich eine stärkere Beteiligung der Väter finanziell attraktiver gestaltet. Ob beide Ziele miteinander vereinbar sind, bleibt eine zentrale Frage der Reform. Eine höhere Beteiligung von Elternteilen mit bislang geringerem Elterngeldbezug könnte zusätzliche Ausgaben verursachen. Niedrigere Ersatzraten in den übrigen Monaten und veränderte Bezugszeiten könnten diesen Effekt wiederum teilweise ausgleichen. Entscheidend wird daher sein, wie Familien tatsächlich auf die neuen Anreize reagieren. Die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt lassen sich nicht allein anhand der geplanten Leistungsgrenzen beurteilen.
Gesetzesbeschluss und Inkrafttreten stehen noch aus
Trotz der bestätigten Eckpunkte ist die Elterngeldreform noch nicht beschlossen. Der überarbeitete Gesetzentwurf befindet sich seit dem 28. Oktober 2026 in der regierungsinternen Abstimmung. Ein endgültiger Regierungsbeschluss und die parlamentarische Verabschiedung stehen noch aus. Auch ein verbindlicher Zeitpunkt für das Inkrafttreten wurde bislang nicht bekannt gegeben. Ob die neuen Bestimmungen bereits 2027 gelten und welche Geburtsjahrgänge beziehungsweise Anspruchsfälle davon erfasst würden, ist deshalb noch offen. Für werdende Eltern und Familien in der konkreten Finanzplanung gelten weiterhin die bestehenden gesetzlichen Regelungen. Erst die endgültige Gesetzesfassung wird verbindlich festlegen, unter welchen Voraussetzungen die neuen Leistungen beansprucht werden können. Die politische Entscheidung, die mögliche Bezugsdauer von 14 Monaten beizubehalten, beseitigt damit nur einen Teil der bisherigen Unsicherheit. Der eigentliche Umbau des Elterngeldes liegt in der veränderten Verteilung der Ansprüche und der unterschiedlichen finanziellen Bewertung einzelner Betreuungsmonate. Ob die Reform für Familien eine Verbesserung bedeutet, wird sich deshalb nicht an der Zahl von 14 Monaten allein entscheiden. Maßgeblich wird sein, wie viel staatliche Unterstützung ein Haushalt unter seinen tatsächlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen erhalten kann. Genau darin liegt die soziale und wirtschaftliche Tragweite der geplanten Neuregelung.
Deutschland: Elterngeldreform mit neuen Regeln geplant. Deutschland plant eine umfassende Elterngeldreform. 14 Monate bleiben möglich, doch neue Bezugsregeln und Ersatzraten könnten die Auszahlung verändern.
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