UBS: Schweizer Regierung analysiert möglichen Wegzug

Veröffentlicht am 29. Oktober 2026 um 15:01

Rubrik: Finanzen
Format: Analyse
Autor: Sinisa Brkic (sb)



Der Streit über strengere Kapitalvorschriften für die UBS gewinnt an Tragweite. Die Schweizer Regierung hat untersuchen lassen, welche rechtlichen und finanziellen Folgen eine Verlagerung des Bankhauptsitzes in die USA oder nach Großbritannien hätte. Die Ergebnisse zeigen erhebliche regulatorische Hürden und stellen infrage, ob sich die Großbank durch einen Standortwechsel tatsächlich wirtschaftlich entlasten könnte.

Schweizer Regierung untersucht konkrete Standortalternativen

Die Auseinandersetzung zwischen der UBS und der Schweizer Politik über strengere Eigenkapitalanforderungen hat eine neue Dimension erreicht. Eine interne Regierungsanalyse untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Konsequenzen einer möglichen Verlagerung des Konzernsitzes in die Vereinigten Staaten oder nach Großbritannien. Die nun bekannt gewordenen Ergebnisse zeigen, dass ein solcher Schritt mit erheblichen Kosten verbunden sein könnte und keineswegs automatisch zu günstigeren Kapitalbedingungen führen würde. Das Eidgenössische Finanzdepartement bestätigte, verschiedene Verlagerungsszenarien im Zusammenhang mit den geplanten regulatorischen Verschärfungen untersucht zu haben. Die Prüfung erfolgte unter anderem auf Ersuchen einer parlamentarischen Kommission, die sich mit den neuen Bankenregeln befasst. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die UBS durch einen ausländischen Hauptsitz ihre regulatorische Kapitalbelastung verringern könnte. Eine Entscheidung der Großbank, die Schweiz zu verlassen, liegt nicht vor. Die staatliche Untersuchung verdeutlicht jedoch, dass die Möglichkeit eines Standortwechsels inzwischen auch auf Regierungsebene eingehend auf ihre praktischen Konsequenzen geprüft wird.



Im Zentrum stehen zusätzliche 18 Milliarden Dollar

Ausgangspunkt des Konflikts sind die Konsequenzen aus dem Zusammenbruch der Credit Suisse im März 2023. Die damalige Notübernahme durch die UBS hat die Struktur des Schweizer Bankenmarktes grundlegend verändert. Mit der UBS verfügt die Schweiz heute nur noch über eine global tätige Großbank, deren wirtschaftliche Bedeutung zugleich erhebliche Anforderungen an die staatliche Finanzmarktaufsicht stellt. Die Schweizer Regierung will deshalb die Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Banken verschärfen. Nach ihrem ursprünglichen Vorschlag sollen ausländische Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Kernkapital unterlegt werden. Für die UBS könnte dies einen zusätzlichen Kapitalbedarf von rund 18 Milliarden US-Dollar bedeuten. Der Ständerat beschloss im September allerdings eine leicht abgeschwächte Variante. Demnach müssten ausländische Tochtergesellschaften zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital abgesichert werden. Auch diese Regelung würde die bisherigen Anforderungen deutlich übersteigen und nach Einschätzung der UBS ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erheblich belasten. Die endgültige Höhe der zusätzlichen Kapitalanforderungen ist noch nicht beschlossen. Während die UBS vor wirtschaftlichen Nachteilen gegenüber internationalen Konkurrenten warnt, betrachtet die Schweizer Regierung ihre Maßnahmen als notwendig, verhältnismäßig und für die Bank tragbar. Damit stehen sich zwei grundlegend unterschiedliche Bewertungen gegenüber. Die Politik will das Risiko einer erneuten staatlichen Bankenrettung reduzieren, während die UBS verhindern möchte, dass ihr Geschäftsmodell durch nationale Sonderanforderungen dauerhaft an Wettbewerbsfähigkeit verliert.

Ein Umzug in die USA könnte teuer werden

Die Vereinigten Staaten gelten als eine der wichtigsten denkbaren Alternativen zum bisherigen UBS-Hauptsitz. Der amerikanische Finanzmarkt besitzt für die internationale Vermögensverwaltung des Konzerns erhebliche strategische Bedeutung. Allerdings zeigt die interne Regierungsanalyse, dass ein Standortwechsel in die USA komplexe organisatorische Anpassungen und zusätzliche Kapitalanforderungen auslösen könnte. Ein wesentliches Hindernis ergibt sich aus den amerikanischen Vorschriften für Bankholdinggesellschaften. In den USA sind Konzernstrukturen verbreitet, bei denen Tochtergesellschaften unmittelbar unter einer übergeordneten Holding stehen. Eine entsprechende Neuorganisation der UBS könnte dazu führen, dass ein erheblicher Teil der erhofften regulatorischen Entlastung durch andere Kapitalvorschriften wieder verloren ginge. Besonders relevant sind die amerikanischen Regeln zur sogenannten doppelten Verschuldung von Holdinggesellschaften sowie die Anforderungen an deren finanzielle Struktur. Sie begrenzen unter anderem, in welchem Umfang eine Muttergesellschaft ihre Tochterunternehmen durch aufgenommene Schulden kapitalisieren darf. Zudem sollen bestimmte Vorschriften verhindern, dass Verbindlichkeiten auf Ebene einer Bankholding die geordnete Abwicklung eines Finanzkonzerns in einer Krise erschweren. Nach der Regierungsanalyse könnte die Anwendung dieser Regeln unter bestimmten Konzernstrukturen eine Kapitalbelastung verursachen, die wirtschaftlich einer vollständigen Unterlegung der inländischen und ausländischen Beteiligungen nahekäme. Damit könnte gerade jener Vorteil entfallen, der einen Umzug in die USA aus Sicht der Bank attraktiv machen würde. Eine andere Bewertung wäre möglich, falls amerikanische Behörden die bestehende Konzernstruktur der UBS auch nach einer Verlagerung akzeptieren würden. Unter diesen Voraussetzungen könnten sich bei der Kapitalbehandlung einzelner Tochtergesellschaften Erleichterungen ergeben. Ob eine solche Lösung regulatorisch durchsetzbar wäre, bleibt jedoch offen. Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch die langfristige Entwicklung der amerikanischen Bankenaufsicht. Ein politischer Richtungswechsel könnte auch die regulatorischen Rahmenbedingungen verändern, auf denen eine grundlegende Standortentscheidung beruhen würde.

Großbritannien bietet ebenfalls keine einfache Lösung

Auch ein Umzug nach Großbritannien wurde in der Regierungsanalyse untersucht. Das britische Aufsichtsrecht sieht bei der Behandlung ausländischer Tochtergesellschaften teilweise günstigere Bedingungen vor als die derzeit diskutierten Schweizer Vorgaben. Unter bestimmten Voraussetzungen können zudem regulatorische Ausnahmen gewährt werden. Allerdings würde eine Verlagerung des Konzernsitzes nach London die rechtliche Stellung des bisherigen Schweizer Bankgeschäfts verändern. Dieses müsste aus Sicht der britischen Konzernaufsicht als ausländische Beteiligung behandelt werden. Nach der Untersuchung könnte daraus eine höhere Risikogewichtung und damit ein zusätzlicher Kapitalbedarf entstehen. Die mögliche Entlastung bei internationalen Tochtergesellschaften könnte somit durch neue Anforderungen an das Schweizer Geschäft teilweise wieder aufgehoben werden. Welche finanziellen Auswirkungen sich daraus insgesamt ergeben würden, lässt sich nach den bisherigen Erkenntnissen nicht verlässlich beziffern. Die Analyse zeigt damit eine grundlegende Schwierigkeit internationaler Bankenregulierung. Kapitalanforderungen lassen sich nicht isoliert vom juristischen Sitz eines Unternehmens betrachten. Entscheidend ist vielmehr, wie ein Finanzkonzern organisiert ist, welche Gesellschaften welchem nationalen Aufsichtsrecht unterliegen und wie Kapital innerhalb der gesamten Bankengruppe eingesetzt werden darf.

Für die Schweiz steht mehr als ein Bankhauptsitz auf dem Spiel

Die Diskussion über einen möglichen Wegzug betrifft nicht nur die UBS und ihre Aktionäre. Als bedeutender Arbeitgeber, Steuerzahler und international vernetzter Finanzdienstleister nimmt der Konzern eine zentrale Stellung innerhalb der Schweizer Volkswirtschaft ein. Eine grundlegende Verlagerung seiner Konzernstruktur könnte deshalb weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen haben. Der Schweizer Bankpersonalverband warnte bereits vor erheblichen Beschäftigungsrisiken. Im ungünstigsten Fall könnten nach seiner Einschätzung zwischen 10.000 und 12.000 Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet sein, sollte die UBS ihren Hauptsitz verlagern, verkauft werden oder mit einem anderen Institut fusionieren. Dabei handelt es sich ausdrücklich um ein Risikoszenario des Verbandes und nicht um eine bestätigte Personalplanung der Bank. Auch die steuerlichen Auswirkungen wären von Bedeutung. Die UBS-Holding entrichtete im Jahr 2025 rund eine Milliarde US-Dollar an Steuern. Welche Einnahmen bei einem möglichen Wegzug tatsächlich verloren gingen, hängt allerdings von der konkreten rechtlichen und operativen Ausgestaltung eines solchen Schrittes ab. Die interne Regierungsanalyse liefert hierzu keine abschließende Antwort. Sie konzentriert sich auf die regulatorischen Folgen möglicher Standortalternativen und enthält keine umfassende Bewertung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines UBS-Wegzugs. Damit bleibt eine wesentliche Frage offen: Welche wirtschaftlichen Belastungen wären für die Schweiz langfristig größer, die möglichen Folgen eines Standortwechsels oder die Risiken einer unzureichend kapitalisierten Großbank?

Die Erfahrungen mit Credit Suisse bestimmen den Konflikt

Die Haltung der Schweizer Regierung lässt sich ohne die Erfahrungen aus dem Zusammenbruch der Credit Suisse kaum verstehen. Die damalige Krise machte deutlich, wie schnell Vertrauensverluste und Liquiditätsprobleme selbst bei einer international bedeutenden Bank existenzbedrohende Ausmaße erreichen können. Die staatlich unterstützte Übernahme durch die UBS sollte eine weitere Eskalation verhindern und die Stabilität des Finanzsystems sichern. Aus Sicht der Behörden besteht deshalb erheblicher Handlungsbedarf. Höhere Eigenkapitalanforderungen sollen gewährleisten, dass Verluste innerhalb einer internationalen Bankengruppe besser aufgefangen werden können, ohne dass die öffentliche Hand erneut unter außergewöhnlichen Zeitdruck gerät. Die UBS argumentiert dagegen, dass strengere nationale Anforderungen nicht automatisch zu einem insgesamt sichereren internationalen Finanzsystem führen. Besonders problematisch sieht die Bank Vorschriften, die deutlich über jene ihrer wichtigsten ausländischen Konkurrenten hinausgehen und dadurch zusätzliche finanzielle Belastungen verursachen. Der Konflikt betrifft somit eine zentrale Frage der internationalen Finanzmarktregulierung. Nationalstaaten müssen die Stabilität ihres Bankensystems gewährleisten, während global tätige Finanzkonzerne ihre Wettbewerbsfähigkeit unter unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen sichern wollen. Gerade für kleinere Volkswirtschaften mit weltweit bedeutenden Finanzinstituten entsteht daraus ein besonders schwieriges Spannungsverhältnis.

Das Parlament wird zum entscheidenden Faktor

Die weiteren Entwicklungen hängen maßgeblich vom Schweizer Gesetzgebungsverfahren ab. Nachdem der Ständerat im September eine Kapitalunterlegung von 90 Prozent beschlossen hatte, begann die zuständige Kommission des Nationalrats Ende Oktober mit der Beratung der neuen Vorschriften. Die Detailberatungen sollen im November fortgesetzt werden. Eine Behandlung im Nationalrat könnte bereits während der Wintersession im Dezember erfolgen. UBS-Konzernchef Sergio Ermotti machte zuletzt deutlich, dass die Bank ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit vom Standort Schweiz aus überprüft. Gleichzeitig erklärte er, dass keine überstürzte Entscheidung anstehe. Die Umsetzung neuer Kapitalvorschriften würde ohnehin einen längeren Zeitraum beanspruchen. Damit bleibt Raum für politische Anpassungen und mögliche Kompromisse. Ob die endgültige Regelung den Forderungen der UBS ausreichend entgegenkommen wird, ist allerdings offen. Ebenso wenig steht fest, welche strategischen Konsequenzen der Konzern aus einer für ihn ungünstigen Entscheidung ziehen würde.

Der Standortwechsel verliert seinen vermeintlich einfachen Ausweg

Die bekannt gewordene Regierungsanalyse verändert die wirtschaftliche Einordnung der Wegzugsdebatte. Sie macht deutlich, dass die UBS ihren regulatorischen Verpflichtungen nicht ohne Weiteres durch einen Wechsel des Konzernsitzes entgehen könnte. Sowohl in den USA als auch in Großbritannien wären erhebliche rechtliche Anpassungen erforderlich, deren finanzielle Folgen einen wesentlichen Teil möglicher Vorteile aufheben könnten. Damit erhält die Schweizer Politik ein zusätzliches Argument in der laufenden Auseinandersetzung. Zugleich wäre es verfrüht, aus den bisherigen Ergebnissen abzuleiten, dass ein Wegzug wirtschaftlich ausgeschlossen ist. Dafür fehlen eine abschließende quantitative Gegenüberstellung der verschiedenen Standortmodelle und eine umfassende Bewertung alternativer Konzernstrukturen. Die eigentliche Entscheidung reicht ohnehin über die Frage des Hauptsitzes hinaus. Die Schweiz muss festlegen, welches Sicherheitsniveau sie ihrer größten Bank verbindlich auferlegen will und welchen wirtschaftlichen Preis sie dafür in Kauf zu nehmen bereit ist. Die UBS muss wiederum beurteilen, ob ein anderer Standort unter realistischen regulatorischen Bedingungen tatsächlich bessere Perspektiven eröffnen würde. Die neuen Erkenntnisse zeigen vor allem eines: Eine Verlagerung des Konzernsitzes wäre kein einfacher Ausweg aus dem Schweizer Regulierungskonflikt. Sie könnte vielmehr neue Verpflichtungen schaffen, ohne die bisherigen wirtschaftlichen Belastungen vollständig zu beseitigen. Für die Zukunft der UBS und des Schweizer Finanzplatzes dürfte deshalb zunächst entscheidend sein, ob Politik und Bank innerhalb der Schweiz zu einer langfristig tragfähigen Lösung finden. 


UBS: Schweizer Regierung prüft möglichen Wegzug. Die Schweiz untersucht einen möglichen Wegzug der UBS in die USA oder nach Großbritannien. Neue Erkenntnisse zeigen erhebliche Kosten und regulatorische Hürden.

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