Rubrik: Justiz & Recht
Format: Spezialbericht
Autor: Sinisa Brkic (sb)
Stand: 1. August 2026
Brigitte Macron gegen Candace Owens: Der Rechtsstreit in Delaware. Brigitte und Emmanuel Macron verklagen Candace Owens wegen Behauptungen über Brigitte Macrons Identität. Der US Rechtsstreit dreht sich zunächst um Zuständigkeit, Verjährung und Gerichtsstand.
Brigitte Macron und ihr Ehemann, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, führen in den Vereinigten Staaten einen außergewöhnlichen Verleumdungsprozess gegen die politische Kommentatorin Candace Owens. Die Kläger werfen ihr vor, unbelegte Behauptungen über Brigitte Macrons Identität zu einer internationalen Medienkampagne ausgebaut zu haben. Noch geht es vor dem Gericht in Delaware allerdings nicht um die Beweisführung in der Sache, sondern um die Frage, ob das Verfahren dort überhaupt stattfinden darf.
Eine Klage gegen eine internationale Kampagne
Brigitte und Emmanuel Macron reichten ihre Klage am 23. Juli 2025 beim Superior Court des US Bundesstaates Delaware ein. Beklagt sind Candace Owens persönlich sowie zwei mit ihrem Mediengeschäft verbundene Unternehmen. Die Klage umfasst 22 Punkte und verlangt neben einer Verhandlung vor einer Jury Schadenersatz in einer bislang nicht bezifferten Höhe.
Im Kern werfen die Macrons Owens vor, eine Reihe falscher und rufschädigender Tatsachenbehauptungen verbreitet zu haben. Ausgangspunkt ist ihre Darstellung, Brigitte Macron sei als Mann geboren worden und habe später eine andere Identität angenommen. Die Klage richtet sich darüber hinaus gegen weitere Behauptungen über die Familie, die Ehe der Macrons und eine angebliche staatliche Vertuschung. Owens weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet das Verfahren als Angriff auf ihre Meinungsfreiheit.
Aus einer Behauptung wurde eine Serie
Owens griff die Erzählung über Brigitte Macron erstmals im März 2024 öffentlich auf. Sie erklärte damals, ihren beruflichen Ruf auf die Behauptung zu setzen, Frankreichs Präsidentengattin sei als Mann geboren worden. Später machte sie das Thema zum Gegenstand der mehrteiligen Videoserie „Becoming Brigitte“, die über Podcasts, Videoplattformen und soziale Netzwerke verbreitet wurde.
Nach Darstellung der Kläger blieb es dabei nicht bei einer einzelnen Aussage. Owens habe ihre Erzählung fortlaufend erweitert und mit weiteren Vorwürfen verbunden. Dazu gehörten Behauptungen über einen angeblichen Identitätsdiebstahl, eine Blutsverwandtschaft zwischen Brigitte und Emmanuel Macron sowie eine inzestuöse Beziehung. Für diese Darstellungen wurden öffentlich keine belastbaren Belege vorgelegt.
Die Macrons argumentieren, Owens habe die Veröffentlichungen nicht aus einem einmaligen Irrtum heraus verbreitet. Ihre Anwälte hätten vor Einreichung der Klage mehrfach eine Richtigstellung verlangt und Unterlagen angeboten, die den Behauptungen widersprechen sollten. Owens habe ihre Darstellung dennoch fortgesetzt und ausgebaut.
Die Kläger sprechen von bewusster Rufschädigung
Die Klage beschreibt Owens’ Veröffentlichungen als gezielte Kampagne, die Aufmerksamkeit, Reichweite und wirtschaftlichen Gewinn erzeugen sollte. Nach Ansicht der Macrons wurde ihre private Familiengeschichte in eine Erzählung über Täuschung, Machtmissbrauch und Vertuschung verwandelt. Die Kläger machen geltend, dadurch weltweit Beschimpfungen, öffentliche Herabsetzung und persönliche Belastungen erfahren zu haben.
Owens bestreitet diese Darstellung. Sie sieht sich als unabhängige Kommentatorin, die Fragen zu einer Person des öffentlichen Lebens behandelt habe. Außerdem wirft sie den Macrons vor, mit dem Verfahren eine amerikanische Medienakteurin unter Druck setzen zu wollen.
Damit stehen sich zwei grundverschiedene Deutungen gegenüber. Für die Kläger handelt es sich um wissentlich verbreitete falsche Tatsachenbehauptungen. Für die Beklagte ist das Verfahren ein Versuch, journalistische und politische Rede mit den Mitteln eines kostspieligen Prozesses einzuschränken.
Noch wird nicht über die Wahrheit entschieden
Die öffentliche Aufmerksamkeit konzentriert sich auf Brigitte Macrons Identität. Im Gerichtssaal steht diese Frage derzeit jedoch noch nicht im Mittelpunkt. Owens beantragt, die Klage bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen abzuweisen.
Das Gericht prüft deshalb bislang nicht, welche Beweise die Macrons zur Familiengeschichte Brigitte Macrons vorlegen könnten. Ebenso wenig hat es darüber entschieden, ob Owens wissentlich falsche Aussagen verbreitete oder bei der Prüfung ihrer Quellen grob nachlässig handelte.
Diese Trennung ist wesentlich. Sollte die Klage wegen fehlender Zuständigkeit, Verjährung oder eines ungeeigneten Gerichtsstands scheitern, wäre damit keine inhaltliche Bestätigung der Aussagen von Owens verbunden. Umgekehrt würde die Zulassung des Verfahrens noch keinen Sieg der Macrons bedeuten.
Warum der Fall in Delaware verhandelt werden soll
Candace Owens lebt und arbeitet in Tennessee. Ihre Anwälte erklären, ihre Sendungen würden in Nashville produziert. Die Macrons leben in Frankreich, wo nach Darstellung der Verteidigung auch der wesentliche Teil des behaupteten Schadens eingetreten sei.
Die Verbindung zu Delaware entsteht durch die beiden mitverklagten Unternehmen Candace Owens LLC und GeorgeTom Inc. Beide Gesellschaften wurden nach dem Recht des Bundesstaates gegründet. Die Kläger argumentieren, über diese Unternehmen seien die beanstandeten Inhalte veröffentlicht und wirtschaftlich verwertet worden.
Die Verteidigung hält diese Verbindung für unzureichend. Die bloße Registrierung eines Unternehmens in Delaware bedeute nicht, dass sämtliche Handlungen seiner Eigentümer dort gerichtlich verfolgt werden könnten. Owens habe die Aussagen als Kommentatorin von Tennessee aus getroffen und nicht als Vertreterin eines in Delaware tätigen Medienunternehmens.
Der Streit um die persönliche Zuständigkeit
Owens’ Anwälte wollen erreichen, dass ihre Mandantin persönlich aus dem Verfahren ausscheidet. Sie führen an, Owens habe weder ihren Wohnsitz noch Immobilien, Beschäftigte oder einen Geschäftsbetrieb in Delaware. Auch die für das Verfahren relevanten Unterlagen und möglichen Zeugen befänden sich nach Darstellung der Verteidigung überwiegend in Tennessee.
Die Macrons halten dagegen, Owens kontrolliere die beiden Gesellschaften und führe wesentliche Teile ihrer Veröffentlichungsarbeit über diese Unternehmen. Es sei widersprüchlich, die Vorteile einer Gesellschaftsgründung in Delaware zu nutzen, zugleich aber jede gerichtliche Verbindung zu diesem Bundesstaat zurückzuweisen.
Richter Sheldon K. Rennie deutete bei der Anhörung an, dass möglicherweise weitere Informationen über die tatsächliche Rolle der Unternehmen erforderlich seien. Offen ist damit auch, ob das Gericht zunächst eine begrenzte Beweisaufnahme zur Zuständigkeit anordnet.
Eine Verjährungsfrage könnte alles beenden
Neben der Zuständigkeit ist die anzuwendende Klagefrist der zweite zentrale Konflikt. Das Recht Delawares sieht für Verleumdungsansprüche grundsätzlich eine längere Frist vor als das französische Medienrecht. Die Verteidigung argumentiert, der behauptete Schaden sei vor allem in Frankreich eingetreten, weshalb die kürzere französische Frist von drei Monaten gelten müsse.
Nach dieser Auslegung wäre die Klage verspätet eingereicht worden. Owens’ Anwälte behaupten deshalb, die Macrons hätten Delaware bewusst gewählt, um die strengeren französischen Fristen zu umgehen. Diese Darstellung ist eine Rechtsposition der Beklagten und keine Feststellung des Gerichts.
Die Kläger widersprechen. Sie verlangen keine Vollstreckung eines französischen Urteils, sondern verfolgen Ansprüche gegen eine amerikanische Kommentatorin und amerikanische Unternehmen wegen Veröffentlichungen, die über deren Medienstrukturen verbreitet wurden. Welches Recht auf die Fristfrage anzuwenden ist, muss das Gericht erst entscheiden.
Auch der Gerichtsstand steht zur Debatte
Die Verteidigung argumentiert zusätzlich, Delaware sei für den Fall kein geeigneter Ort. Wichtige Zeugen und Unterlagen befänden sich nicht dort. Auch die maßgeblichen Handlungen seien weder in Delaware vorbereitet noch ausgeführt worden.
Owens’ Anwälte sehen Tennessee oder Frankreich als naheliegendere Gerichtsstände. Ein Verfahren in Delaware würde ihrer Mandantin nach eigener Darstellung erhebliche Kosten und organisatorische Belastungen auferlegen.
Die Macrons verweisen dagegen auf die Unternehmensstruktur der Beklagten. Nach ihrer Auffassung kann Delaware nicht nur als rechtlicher Sitz der Mediengesellschaften dienen, während der Bundesstaat bei einer Klage gegen deren Veröffentlichungen jede Bedeutung verlieren soll.
Die Anhörung ohne Entscheidung
Am 27. Juli 2026 hörte das Gericht in Wilmington die Argumente beider Seiten an. Brigitte Macron und Candace Owens waren über eine Telefonverbindung zugeschaltet, äußerten sich während der Verhandlung jedoch nicht selbst.
Richter Rennie stellte Fragen zur Verbindung zwischen Owens und ihren Unternehmen, zum möglichen Ort des Schadenseintritts und zur Anwendung französischen oder amerikanischen Rechts. Er beendete die Anhörung, ohne unmittelbar über den Abweisungsantrag zu entscheiden.
Bis zum Redaktionsschluss am 1. August 2026 lag keine öffentlich dokumentierte Entscheidung über den Antrag vor. Das Verfahren ist damit weiterhin anhängig, hat die eigentliche Beweisphase aber noch nicht erreicht.
Die hohe Hürde des amerikanischen Rechts
Sollte das Verfahren zugelassen werden, müssen die Macrons weit mehr beweisen als die bloße Unrichtigkeit einer Aussage. Als international bekannte öffentliche Personen unterliegen sie dem besonders strengen Maßstab des amerikanischen Verleumdungsrechts.
Sie müssten darlegen, dass Owens ihre Aussagen entweder in Kenntnis ihrer Unwahrheit oder unter bewusster Missachtung erheblicher Zweifel veröffentlichte. Dieser als „actual malice“ bezeichnete Maßstab meint keine persönliche Feindseligkeit im alltäglichen Sinn. Entscheidend ist der Wissensstand der Beklagten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Für den weiteren Prozess könnten daher Warnungen, angebotene Gegenbelege, interne Kommunikation und die Auswahl der Quellen eine entscheidende Rolle spielen. Auch das Verhalten nach den Aufforderungen zur Richtigstellung dürfte relevant werden.
Was eine Beweisaufnahme offenlegen könnte
Übersteht die Klage die gegenwärtige Hürde, könnte das Gericht den Austausch umfangreicher Unterlagen anordnen. Dann könnten redaktionelle Notizen, Nachrichten, Quellenkontakte, Produktionsentscheidungen und wirtschaftliche Daten zu den Veröffentlichungen geprüft werden.
Für Owens wäre entscheidend, ob sie ihre Behauptungen auf Quellen stützte, die sie nachweislich für glaubwürdig halten durfte. Für die Macrons wäre von Bedeutung, ob sich belegen lässt, dass Owens wesentliche Gegeninformationen kannte und dennoch an ihren Aussagen festhielt.
Eine solche Beweisaufnahme könnte auch private Unterlagen der Familie Macron betreffen. Die Kläger haben angekündigt, ihre Darstellung mit Dokumenten, Fotografien und fachlichen Beweisen zu untermauern. Das Verfahren könnte Brigitte Macron damit zwingen, persönliche Teile ihrer Biografie öffentlich darzulegen, um Behauptungen zu widerlegen, für die ihrerseits keine belastbare Tatsachengrundlage erkennbar ist.
Meinungsfreiheit schützt nicht jede Tatsachenbehauptung
Der Erste Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung schützt auch scharfe, provokante und verletzende Aussagen. Politische Kommentare und Meinungen genießen in den Vereinigten Staaten einen besonders weiten Schutz. Dieser Schutz ist für eine offene Gesellschaft unverzichtbar.
Er ist jedoch nicht grenzenlos. Wer überprüfbare Tatsachen über eine Person verbreitet, kann haftbar werden, wenn diese Aussagen falsch sind, einen Schaden verursachen und mit dem rechtlich erforderlichen Verschuldensgrad veröffentlicht wurden. Ob diese Voraussetzungen im Fall Macron gegen Owens erfüllt sind, wurde bislang nicht entschieden.
Ein Erfolg der Macrons würde deshalb nicht bedeuten, dass Kritik an politischen Persönlichkeiten oder ihren Familien untersagt werden könnte. Er würde voraussetzen, dass die konkreten Veröffentlichungen den hohen Anforderungen eines amerikanischen Verleumdungsprozesses genügen. Ebenso könnte Owens das Verfahren aus formalen Gründen gewinnen, ohne dass das Gericht ihre Aussagen als wahr anerkennt.
Ein Prozess vor dem eigentlichen Prozess
Der Rechtsstreit um Brigitte Macron ist bislang ein Verfahren über Zuständigkeit, Fristen und den richtigen Gerichtsstand. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Gericht prüfen, ob aus einer unbelegten Behauptung eine haftbare Rufschädigung wurde.
Die juristische Bedeutung reicht weit über die beteiligten Personen hinaus. Der Fall berührt die Verantwortung reichweitenstarker Medienakteure, die wirtschaftliche Verwertung persönlicher Behauptungen und die Grenzen des Schutzes öffentlicher Rede.
Im Zentrum steht die Identität einer Frau, doch die entscheidende Rechtsfrage ist eine andere: Darf eine schwerwiegende Tatsachenbehauptung allein durch Wiederholung und Reichweite den Rang einer legitimen Kontroverse erhalten, oder muss auch ein millionenfach verbreiteter Verdacht vor Gericht an Belegen, Wissen und Verantwortung gemessen werden?
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