Rubrik: Wirtschaft
Format: Spezialbericht
Autor: Sinisa Brkic (sb)
Die Dimension der verlustreichen Geldanlagen deutscher Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigungen wächst. Nach jüngsten Recherchen summieren sich die bislang bekannt gewordenen Verluste und massiv wertgeminderten Engagements auf knapp 220 Millionen Euro. Aus Finanzkreisen steht sogar eine wesentlich größere Summe im Raum: 28 Einrichtungen sollen mehr als 500 Millionen Euro in Produkte rund um die Verius-Fonds investiert haben. Damit geht es längst nicht mehr nur um missglückte Finanzanlagen einzelner Institutionen. Im Zentrum stehen die Fragen, wie öffentlich gebundene Beitragsgelder in Produkte mit erheblichen Risiken gelangen konnten, welche Verantwortung Vorstände, Berater und Finanzunternehmen tragen und weshalb Kontrollmechanismen die Investments nicht verhindert haben.
Aus einzelnen Verlustfällen wird ein bundesweiter Komplex
Noch Mitte Juli war von mindestens 170 Millionen Euro Verlusten bei 17 Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen die Rede. Inzwischen ist die bekannte Dimension weiter gestiegen. Neu hinzugekommen sind unter anderem rund 40 Millionen Euro, die die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe in die Verius-Fonds investiert haben soll, sowie 5,5 Millionen Euro der AOK Bremen/Bremerhaven, die nach Angaben der Kasse vollständig abgeschrieben wurden.
Damit summieren sich die bekannten Verluste beziehungsweise stark beeinträchtigten Investments inzwischen auf knapp 220 Millionen Euro. Diese Zahl muss dennoch sorgfältig gelesen werden. Nicht jeder investierte Euro ist bereits in jedem einzelnen Fall rechtlich und bilanziell als endgültiger Verlust festgestellt, zugleich sprechen die öffentlich bekannten Daten bei mehreren Engagements für außerordentlich hohe Wertverluste.
Die möglicherweise noch größere Dimension ist bislang nicht abschließend belegt. Nach Informationen aus Finanzkreisen sollen insgesamt 28 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen mehr als 500 Millionen Euro in die betreffenden Verius-Produkte investiert haben. Die mehr als 500 Millionen Euro sind deshalb nicht mit einem gesicherten Gesamtschaden gleichzusetzen.
Diese Krankenkassen sind bislang bekannt
Öffentlich bekannt sind Investments der Kaufmännischen Krankenkasse KKH mit 47,4 Millionen Euro, der Pronova BKK mit zehn Millionen Euro, der BKK Gildemeister Seidensticker mit 7,9 Millionen Euro, der Novitas BKK und der mkk Meine Krankenkasse mit jeweils fünf Millionen Euro sowie der IKK Südwest mit zwei Millionen Euro. Darüber hinaus wurden Beteiligungen der AOK Bremen/Bremerhaven, Bahn BKK, BKK Pfalz, Siemens BKK und Viactiv Krankenkasse bekannt.
Bei mehreren dieser Einrichtungen waren zunächst keine vollständigen Angaben zur Höhe der jeweiligen Engagements öffentlich. Für die AOK Bremen/Bremerhaven wurde inzwischen bekannt, dass 5,5 Millionen Euro investiert und vollständig abgeschrieben wurden. Damit zeigt der Fall zugleich, weshalb sich die Gesamtdimension noch verändern kann: Nicht alle beteiligten Institutionen haben ihre Anlagen und Verluste vollständig offengelegt.
Auch Kassenärztliche Vereinigungen sind erheblich betroffen. Öffentlich bekannt sind 50 Millionen Euro Investmentvolumen bei der KV Baden-Württemberg, 30 Millionen Euro bei der KV Hessen und 16 Millionen Euro bei der KV Schleswig-Holstein. Hinzu kommt die KV Westfalen-Lippe mit rund 40 Millionen Euro. Ebenfalls als Investoren bekannt wurden die KV Berlin und die KV Bremen.
Besonders drastisch ist der Fall Baden-Württemberg. Nach Angaben aus einer Klageschrift investierte die dortige Kassenärztliche Vereinigung zwischen 2019 und 2022 insgesamt 50 Millionen Euro. Nach Darstellung der Kläger sollen 96,3 Prozent der investierten Gelder verloren sein.
Warum Krankenkassen überhaupt Geld anlegen dürfen
Krankenkassen und andere Sozialversicherungsträger verfügen über Betriebsmittel, Rücklagen und weiteres Vermögen, das nicht unmittelbar ausgegeben wird. Diese Mittel dürfen angelegt werden, allerdings gelten dafür außergewöhnlich strenge Vorgaben. Der Schutz des Kapitals steht ausdrücklich vor der Rendite.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung beschreibt den Grundsatz eindeutig: Vorrang bei Geldanlagen der Sozialversicherungsträger hat die Sicherheit. Zugleich muss genügend Liquidität vorhanden sein, damit die Einrichtungen ihre gesetzlichen Aufgaben jederzeit erfüllen können. Für bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger prüft das Bundesamt die Geldanlagen jährlich.
Genau deshalb ist der Verius-Komplex so brisant. Es geht nicht um die Frage, ob eine gewöhnliche Finanzanlage schlecht gelaufen ist. Es geht darum, ob Produkte, deren wirtschaftliche Risiken erheblich waren, mit den besonders engen gesetzlichen Anlagevorgaben für Sozialversicherungsträger überhaupt vereinbar waren und ob die Verantwortlichen diese Risiken ausreichend geprüft haben.
Der entscheidende Widerspruch steckt in den Risikohinweisen
Nach den inzwischen bekannt gewordenen Unterlagen enthielt der Verkaufsprospekt eines Verius-Fonds zahlreiche ausdrückliche Risikohinweise. Insgesamt wurden 27 Risiken aufgeführt. 19 davon wurden als mittel und drei als hoch eingestuft, zudem wurde auf die Möglichkeit eines teilweisen oder vollständigen Kapitalverlustes hingewiesen.
Hinzu kommt ein weiteres Signal, das den Fall für die betroffenen Einrichtungen unangenehm macht. In Geschäftsunterlagen finden sich Finanzierungen von Immobilienprojekten mit Zinssätzen zwischen 15 und 18,5 Prozent. Solche Zinssätze können auf erheblich höhere Ausfallrisiken der Kreditnehmer hindeuten und stehen jedenfalls in auffälligem Kontrast zum Anspruch einer besonders sicheren Anlage von Sozialversicherungsgeldern.
Die zentrale Frage lautet damit nicht nur, ob Verluste entstanden sind. Zu klären ist auch, welche Informationen den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen zum Zeitpunkt ihrer Anlageentscheidungen tatsächlich vorlagen und welche wirtschaftliche Prüfung sie selbst vorgenommen haben.
Gutachten gaben offenbar grünes Licht
An diesem Punkt bekommt die Affäre eine neue Qualität. Nach den jüngsten Recherchen wurden die Produkte gegenüber potenziellen institutionellen Anlegern offenbar auch mit juristischen beziehungsweise aufsichtsrechtlichen Einschätzungen beworben, wonach entsprechende Investments für Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen grundsätzlich zulässig seien.
Die AOK Bremen/Bremerhaven erklärte, ihre Risikobewertung habe auf einem Gutachten von KPMG beruht. Darin seien Investments in die Verius-Fonds grundsätzlich als mit den strengen Vorgaben des Sozialgesetzbuches vereinbar bewertet worden. Auch ein weiteres Gutachten einer Luxemburger Kanzlei kam demnach zu dem Schluss, dass die betreffenden Vermögensgegenstände grundsätzlich erwerbbar seien.
Damit ist allerdings noch nicht beantwortet, ob ein Investment wirtschaftlich vertretbar war. Gerade das KPMG-Memorandum soll zugleich darauf hingewiesen haben, dass die Investoren die wirtschaftliche Bewertung eigenverantwortlich vornehmen müssen. Eine rechtliche Einschätzung zur grundsätzlichen Erwerbbarkeit ersetzt somit nicht zwangsläufig die eigenständige Prüfung des konkreten Verlustrisikos.
Wie unterschiedlich solche Unterlagen bewertet werden konnten, zeigt die IKK Classic. Auch ihr wurde nach eigenen Angaben ein aufsichtsrechtliches Gutachten zur grundsätzlichen Erwerbbarkeit vorgelegt. Die Krankenkasse hielt dennoch an ihrer negativen Einschätzung fest und investierte nicht.
Wer hat die Investments genehmigt?
Diese Frage lässt sich bislang nicht für sämtliche betroffenen Einrichtungen einheitlich beantworten. Verantwortlich für Anlageentscheidungen sind zunächst die jeweiligen Institutionen und ihre zuständigen Entscheidungsträger innerhalb der geltenden internen und gesetzlichen Vorgaben. Welche konkreten Prüfungen durchgeführt, welche Vorlagen verwendet und welche internen Gremien beteiligt wurden, dürfte deshalb für die juristische Aufarbeitung entscheidend werden.
Besonders weit reicht der Konflikt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Sie hat sich von ihrem früher für die Investments zuständigen Vorstand getrennt und fordert vor dem Landgericht Dortmund Schadensersatz. Nach den bekannten Angaben wirft die KVWL ihrem ehemaligen Vorstand vor, gegen interne Anlagerichtlinien verstoßen zu haben. Über die Berechtigung dieser Vorwürfe ist damit noch nicht entschieden.
Der Fall zeigt zugleich, dass die Verantwortungsfrage nicht auf externe Finanzberater reduziert werden kann. Selbst wenn Finanzprodukte als rechtlich grundsätzlich erwerbbar dargestellt wurden, bleibt zu klären, welche eigenen Prüfpflichten die Entscheidungsträger innerhalb der Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen hatten und ob diese erfüllt wurden.
Die Gegenseite weist Täuschungsvorwürfe zurück
Mindestens fünf betroffene Einrichtungen gehen vor dem Landgericht Frankfurt gegen Finanzunternehmen im Zusammenhang mit den Verius-Produkten vor. Zu den Klägern gehören unter anderem die KV Baden-Württemberg, die KV Hessen sowie die Krankenkassen KKH, Pronova BKK und BKK Gildemeister Seidensticker. Sie machen geltend, von einer sicheren und mit den gesetzlichen Anlagevorschriften vereinbaren Konstruktion ausgegangen zu sein.
Die beklagte Hauck Aufhäuser Fund Services weist den Vorwurf einer Täuschung entschieden zurück. Das Unternehmen argumentiert, Investoren seien über Prospekt- und Vertragsunterlagen über Charakter und Risiken der Anlagen sowie über ihre eigenen Prüfpflichten informiert worden. Zudem seien konkrete Investments und Zinssätze in Jahresabschlüssen des Fonds ausgewiesen gewesen.
Damit stehen sich zwei grundlegend unterschiedliche Darstellungen gegenüber. Die Kläger sehen sich mit einer Anlage konfrontiert, die ihnen nach ihrer Darstellung als sicher und regelkonform vermittelt wurde. Die Gegenseite verweist auf dokumentierte Risiken und die Verantwortung institutioneller Anleger, die Produkte selbst zu prüfen. Diese Frage ist gerichtlich nicht entschieden.
Was geschah mit dem Geld?
Die Verius-Fonds waren im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig und stellten Projektentwicklern Kapital zur Verfügung. Ein wesentlicher Teil der Finanzierung erfolgte über nachrangige Strukturen, die höhere Renditen ermöglichen können, im Krisenfall aber zugleich besonders hohe Verlustrisiken tragen. Mit der Krise am deutschen Immobilienmarkt verschlechterte sich die Situation zahlreicher Projektentwickler erheblich.
Gerade bei nachrangigen Finanzierungen kann ein Ausfall besonders schwer wiegen. Werden Projekte insolvent oder reichen vorhandene Vermögenswerte nicht für sämtliche Gläubiger aus, werden vorrangige Forderungen zunächst bedient. Für nachrangige Kapitalgeber kann am Ende entsprechend wenig oder nichts übrig bleiben.
Das erklärt, weshalb die juristische Einordnung der ursprünglichen Produktstruktur so wichtig wird. Entscheidend ist nicht allein, dass Immobilienprojekte scheiterten, sondern welche Risiken das konkrete Finanzprodukt bereits beim Erwerb enthielt und ob seine tatsächliche wirtschaftliche Struktur mit der Darstellung gegenüber den Anlegern übereinstimmte.
Ist das Beitragsgeld der Versicherten verloren?
Bei einzelnen Institutionen lautet die Antwort bereits eindeutig: zumindest zu erheblichen Teilen. Die AOK Bremen/Bremerhaven hat ihre 5,5 Millionen Euro vollständig abgeschrieben. Die KV Schleswig-Holstein betrachtet ihre entsprechende Anlage nach den veröffentlichten Informationen ebenfalls als Totalverlust. Bei der KV Baden-Württemberg ergibt sich aus der Klageschrift eine Verlustquote von mehr als 96 Prozent.
Für den Gesamtkomplex ist die Lage komplizierter. Rückflüsse aus den Fonds, Verwertungserlöse und insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche können die endgültige Belastung noch verändern. Deshalb wäre es falsch, die mehr als 500 Millionen Euro mutmaßlich investierten Kapitals als bereits endgültig verlorenen Betrag darzustellen.
Auch die knapp 220 Millionen Euro sind eine Momentaufnahme des bislang bekannten Schadenskomplexes. Mit weiteren Offenlegungen, Neubewertungen oder erfolgreichen Klagen kann sich die endgültige Summe sowohl verändern als auch teilweise reduzieren.
Müssen Versicherte deshalb höhere Beiträge zahlen?
Eine automatische Beitragserhöhung wegen der Verius-Verluste gibt es nicht. Zusatzbeiträge einer Krankenkasse hängen von ihrer gesamten Finanzlage, ihren Einnahmen, Leistungsausgaben, Rücklagen und weiteren Faktoren ab. Ein Millionenverlust kann die finanzielle Position einer einzelnen Kasse belasten, daraus folgt jedoch nicht automatisch eine konkrete Erhöhung des Zusatzbeitrags.
Wie unterschiedlich die Auswirkungen ausfallen können, zeigt die Siemens BKK. Sie erklärte im Juli, das verbliebene Verius-Investment habe weniger als fünf Prozent ihres Gesamtportfolios ausgemacht und Verluste seien durch Gewinne aus anderen Anlagen ausgeglichen worden. Nach Angaben der Kasse seien weder ihre finanzielle Stabilität noch Beiträge oder Leistungen der Versicherten dadurch gefährdet.
Für Versicherte anderer betroffener Kassen lässt sich ohne deren jeweilige Finanzlage kein seriöser Zusammenhang zwischen dem Verius-Komplex und künftigen Beitragssätzen herstellen. Politisch dürfte die Frage dennoch an Bedeutung gewinnen, sobald eine einzelne Kasse Beitragserhöhungen beschließt und gleichzeitig hohe Anlageverluste verbuchen musste.
Die Aufsicht gerät zwangsläufig mit in den Fokus
Die gesetzlichen Regeln für Sozialversicherungsträger sind gerade deshalb streng, weil die verwalteten Mittel nicht wie gewöhnliches Unternehmenskapital behandelt werden sollen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung prüft nach eigenen Angaben jährlich die Anlagen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger unter seiner Aufsicht. Daneben bestehen je nach Institution und Zuständigkeit weitere Aufsichtsstrukturen auf Landesebene.
Wenn sich nun zeigt, dass mehrere Einrichtungen über Jahre erhebliche Beträge in vergleichbare Konstruktionen investieren konnten, reicht die Aufarbeitung deshalb über individuelle Anlageentscheidungen hinaus. Zu prüfen ist auch, welche Informationen den Aufsichtsstellen vorlagen, wann Risiken erkennbar wurden und ob vorhandene Kontrollmechanismen ausreichend waren.
Besondere Bedeutung erhält diese Frage durch Hinweise auf frühere Prüfungen einzelner Einrichtungen. Je mehr interne Warnsignale, Gutachten oder Beanstandungen bekannt werden, desto stärker wird sich die Debatte darauf verlagern, ob nicht nur bei einzelnen Investoren, sondern auch im Kontrollsystem selbst Schwachstellen bestanden.
Schadensersatz könnte über die endgültige Rechnung entscheiden
Für die betroffenen Einrichtungen beginnt deshalb eine zweite finanzielle Auseinandersetzung. Selbst wenn große Teile der Fondsanlagen wirtschaftlich verloren sind, bedeutet dies nicht zwingend, dass der Schaden dauerhaft vollständig bei den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen verbleibt.
Gerichte werden unter anderem prüfen müssen, welche Informationen den Anlegern gegeben wurden, ob Risiken korrekt und vollständig dargestellt waren, welche Bedeutung Gutachten und Beratungsunterlagen hatten und welche eigenständigen Prüfpflichten die jeweiligen Einrichtungen trafen. Bei der KV Westfalen-Lippe kommt zusätzlich die interne Verantwortungsfrage gegenüber dem früheren Vorstand hinzu.
Ein Verhandlungstermin für die Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt ist nach aktuellem Stand für Dezember vorgesehen. Bis zu gerichtlichen Entscheidungen gilt deshalb für sämtliche Vorwürfe gegenüber Finanzunternehmen, Beratern und früheren Verantwortlichen, dass sie nicht als erwiesen behandelt werden dürfen.
Die eigentliche Affäre beginnt erst mit der Verantwortungsfrage
Die Höhe der verlorenen Millionen sorgt für Aufmerksamkeit. Institutionell schwerer wiegt jedoch eine andere Frage: Wie konnten Organisationen, die Beitragsgelder unter einem besonders strengen Sicherheitsgebot verwalten, überhaupt in Finanzprodukte geraten, deren eigene Unterlagen erhebliche Risiken bis hin zum vollständigen Kapitalverlust beschrieben?
Darauf gibt es bislang keine abschließende Antwort. Gutachten zur grundsätzlichen rechtlichen Erwerbbarkeit, hohe Renditeerwartungen, interne Anlageentscheidungen, externe Beratung und staatliche Aufsicht bilden ein Geflecht von Verantwortlichkeiten, das erst aufgelöst werden muss.
Die bisher bekannten knapp 220 Millionen Euro markieren deshalb vermutlich nicht den Endpunkt des Falls. Sollten sich die Angaben bestätigen, wonach insgesamt 28 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen mehr als eine halbe Milliarde Euro investiert haben, wird aus einer Serie schlechter Anlageentscheidungen endgültig eine grundlegende Prüfung des Umgangs mit Beitragsgeldern im deutschen Gesundheitswesen.
Dann geht es nicht mehr allein darum, wie viel Geld verloren wurde. Es geht darum, warum ein System, dessen oberster Anlagegrundsatz Sicherheit ist, diese Risiken überhaupt zugelassen hat.
Krankenkassen Verluste: Verius-Fonds, 220 Millionen Euro und die betroffenen Kassen. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen verlieren Millionen mit Verius-Fonds. Wer betroffen ist, wie hoch die Verluste sind und wer haften könnte.
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