UN-Ermittler: Hinweise auf US-Kriegsverbrechen

Veröffentlicht am 17. September 2026 um 11:55

Rubrik: International
Format: Spezialbericht
Autor: Sinisa Brkic (sb)



Eine unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen sieht hinreichende Gründe für die Annahme, dass die Vereinigten Staaten bei zwei Angriffen auf zivile Einrichtungen im Iran Kriegsverbrechen begangen haben. Zugleich erhebt die Mission schwere Vorwürfe gegen die iranische Staatsführung und bewertet Teile der gewaltsamen Niederschlagung der Protestbewegung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Feststellungen besitzen erhebliches politisches und völkerrechtliches Gewicht, sind jedoch kein Urteil eines internationalen Gerichts.

Der Iran-Krieg erhält eine juristische Dimension

Der seit Februar andauernde Krieg im Iran wird zunehmend auch zum Gegenstand internationaler rechtlicher Aufarbeitung. Die unabhängige internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zum Iran kommt nach der Prüfung zweier Angriffe vom 28. Februar zu dem Ergebnis, dass hinreichende Gründe für die Annahme bestehen, amerikanische Streitkräfte seien dafür verantwortlich gewesen und die Angriffe hätten Kriegsverbrechen dargestellt. Im Mittelpunkt stehen die Shajareh Tayyebeh Primary School in Minab sowie ein Sportzentrum in Lamerd. Beim Angriff auf die Schule kamen nach Angaben iranischer Behörden mehr als 150 Menschen ums Leben, darunter rund 120 Schulkinder. Beim Angriff in Lamerd wurden nach den Feststellungen der Mission insgesamt 22 Zivilisten getötet oder verletzt. Mit dem Bericht liegt nun eine ausdrückliche rechtliche Bewertung dieser konkreten amerikanischen Militäroperationen durch eine unabhängige UN-Mission vor. Genau darin liegt die besondere Bedeutung der neuen Feststellungen.



Minab steht im Zentrum der Untersuchung

Nach dem Bericht stützten sich die Vereinigten Staaten vor dem Angriff auf Minab auf Geheimdienstinformationen, wonach sich ein hochrangiger iranischer Militärvertreter an dem betreffenden Ort befinden sollte. Die UN-Ermittler kamen jedoch zu dem Schluss, dass diese Informationen vor dem Angriff nicht ausreichend überprüft und aktualisiert worden seien. Die Schule sei als ziviles Objekt klar erkennbar gewesen. Die Mission fand nach eigener Darstellung keine Hinweise darauf, dass das Gebäude militärisch genutzt wurde, und kritisiert insbesondere, dass nicht ausreichend bestätigt worden sei, ob tatsächlich ein militärisches Ziel vorlag. Nach Einschätzung der Ermittler ging dieses Vorgehen über bloße Fahrlässigkeit hinaus. Die Mission bewertet den Angriff als unterschiedslos und kommt zu dem Ergebnis, dass hinreichende Gründe für die Annahme eines Kriegsverbrechens bestehen.

Auch innerhalb der Vereinigten Staaten wurde der Vorfall untersucht. Eine zunächst bekannt gewordene interne militärische Bewertung kam zu dem Schluss, dass amerikanische Kräfte wahrscheinlich für den tödlichen Angriff verantwortlich waren. Das Pentagon weitete die Untersuchung anschließend aus, hat bislang jedoch auch keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. US-Präsident Donald Trump erklärte im Juni, niemand habe absichtlich eine Mädchenschule angegriffen, und verwies auf die laufende Untersuchung. Die von der UN-Mission geprüfte rechtliche Frage reicht allerdings über eine mögliche bewusste Auswahl einer Schule als Ziel hinaus und betrifft auch die Prüfung von Geheimdienstinformationen, die Identifizierung eines militärischen Ziels und die Verpflichtung zum Schutz der Zivilbevölkerung.

Lamerd wird zum zentralen Widerspruch

Besonders brisant ist die Bewertung des Angriffs auf ein Sportzentrum in Lamerd. Die UN-Ermittler sehen auch dort hinreichende Gründe für die Annahme, dass amerikanische Streitkräfte verantwortlich waren. Der Angriff beschädigte nach ihren Feststellungen zudem nahe gelegene Wohngebäude und eine Schule. Diese Einschätzung steht in direktem Widerspruch zur Darstellung des US Central Command. Das amerikanische Regionalkommando erklärte bereits Ende März ausdrücklich, US-Streitkräfte hätten am 28. Februar weder Lamerd noch irgendein Gebiet im Umkreis von rund 48 Kilometern um die Stadt angegriffen.

CENTCOM widersprach damals auch Berichten, wonach Aufnahmen vom Ort des Geschehens eine amerikanische Precision Strike Missile gezeigt hätten. Nach Darstellung des Kommandos entsprachen Größe und Form der auf dem Bildmaterial erkennbaren Munition nicht diesem amerikanischen Waffentyp und seien vielmehr mit einem iranischen Hoveyzeh-Marschflugkörper vereinbar. Damit geht es bei Lamerd nicht lediglich um unterschiedliche rechtliche Bewertungen eines bekannten amerikanischen Angriffs. Die Darstellungen widersprechen sich bereits bei der grundlegenden Frage, ob amerikanische Streitkräfte dort überhaupt einen Angriff durchgeführt haben. Dieser Widerspruch gehört zu den zentralen offenen Punkten des Falls. Ohne zusätzliche militärische Daten, Einsatzinformationen oder weitere Untersuchungsergebnisse lässt sich die Diskrepanz zwischen der UN-Bewertung und der amerikanischen Darstellung derzeit nicht abschließend auflösen.

Schwerwiegender Befund, aber kein Gerichtsurteil

Die juristische Einordnung verlangt besondere Präzision. Die UN-Untersuchungskommission hat die Vereinigten Staaten nicht rechtskräftig wegen Kriegsverbrechen verurteilt und entscheidet auch nicht über die individuelle strafrechtliche Schuld einzelner Verantwortlicher. Ihre Feststellung, es gebe hinreichende Gründe für die Annahme von Kriegsverbrechen, beschreibt einen Ermittlungsbefund auf Grundlage des von der Mission ausgewerteten Materials. Dieser Befund besitzt politisches und völkerrechtliches Gewicht, ersetzt jedoch weder ein Strafverfahren noch ein rechtskräftiges Urteil eines internationalen Gerichts. Eine Darstellung, wonach die Vereinten Nationen die USA wegen Kriegsverbrechen verurteilt hätten, wäre deshalb sachlich nicht korrekt. Ebenso falsch wäre es jedoch, die Bedeutung der Untersuchung auf eine unverbindliche politische Stellungnahme zu reduzieren. Die Feststellungen stammen aus einer unabhängigen internationalen Untersuchung und können weitere Untersuchungen, diplomatische Reaktionen sowie Forderungen nach rechtlicher oder politischer Verantwortung auslösen. Der Bericht soll dem UN-Menschenrechtsrat in Genf vorgelegt werden.

Schwere Vorwürfe auch gegen Teheran

Die Untersuchung belastet nicht ausschließlich die Vereinigten Staaten. Die Mission befasste sich zugleich mit der gewaltsamen Reaktion der iranischen Staatsführung auf die landesweiten Proteste, die Ende Dezember ausgebrochen waren. Nach Einschätzung der Ermittler führten iranische Behörden einen weitreichenden und systematischen Angriff gegen Teile der Zivilbevölkerung. Die Mission nennt unter anderem rechtswidrige Tötungen, Folter, willkürliche Inhaftierungen, erzwungenes Verschwindenlassen und massive Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Diese Handlungen bewertet die Untersuchungskommission als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch Gewalt und Tötungen, die Abschaltung des Internets und der Einsatz der Todesstrafe werden im Bericht als erhebliche Verschärfung gegenüber früheren Formen staatlicher Unterdrückung beschrieben.

Die genaue Zahl der Opfer bleibt dabei unsicher. Die Mission konnte die Gesamtzahl der Getöteten und Verletzten nach eigenen Angaben nicht unabhängig verifizieren, geht jedoch davon aus, dass die tatsächlichen Zahlen erheblich über den offiziellen iranischen Angaben liegen könnten.

Washington und Teheran unter unterschiedlichem Druck

Der Bericht stellt Washington und Teheran unter internationale Beobachtung, allerdings wegen unterschiedlicher Sachverhalte. Bei den Vereinigten Staaten geht es um militärische Zielentscheidungen während eines bewaffneten Konflikts und um die Verpflichtung, zivile Personen und Einrichtungen zu schützen. Bei den Vorwürfen gegen die iranische Staatsführung steht dagegen das Vorgehen staatlicher Behörden gegen die eigene Bevölkerung im Mittelpunkt. Beide Komplexe werden im selben Bericht behandelt, beruhen jedoch auf unterschiedlichen Vorgängen und rechtlichen Grundlagen.

Diese Unterscheidung ist für die Einordnung wesentlich. Die Vorwürfe gegen Teheran relativieren mögliche amerikanische Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht nicht. Umgekehrt können mögliche Verstöße amerikanischer Streitkräfte keine Rechtfertigung für staatliche Repression im Iran liefern. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hatten weder die amerikanische noch die iranische Vertretung in Genf unmittelbar auf die neuen Feststellungen reagiert. Vertreter der Vereinigten Staaten hatten zuvor erklärt, ihre militärischen Operationen würden nach den Regeln des bewaffneten Konflikts durchgeführt, während Teheran Vorwürfe systematischer Menschenrechtsverletzungen regelmäßig zurückgewiesen hat.

Der Bericht verändert die internationale Debatte

Die Angriffe in Minab und Lamerd sind nicht neu. Auch über die massive Gewalt während der Proteste im Iran liegen seit längerem Berichte vor. Neu ist die gebündelte rechtliche Bewertung konkreter Vorgänge durch eine internationale Untersuchungskommission. Damit verschiebt sich der Fokus. Aus militärischen und politischen Ereignissen werden zunehmend Sachverhalte, die anhand der Regeln des humanitären Völkerrechts und internationaler Menschenrechtsstandards untersucht werden.

Für Washington entsteht vor allem bei Minab und Lamerd zusätzlicher Erklärungsdruck. Besonders die offene Diskrepanz zwischen den Feststellungen der UN-Mission und der ausdrücklichen Darstellung des US Central Command zu Lamerd verlangt weitere Aufklärung. Für Teheran erhöht der Bericht zugleich den internationalen Druck wegen des Umgangs mit Protestierenden und politischen Gegnern. Die Untersuchung zeichnet damit kein einfaches Bild eines einzelnen Beschuldigten, sondern dokumentiert schwerwiegende Vorwürfe gegen staatliches Handeln auf unterschiedlichen Ebenen.

Die rechtliche Aufarbeitung hat erst begonnen

Aus den Feststellungen folgt noch keine strafrechtliche Entscheidung. Sie schaffen jedoch einen dokumentierten internationalen Befund, der für weitere Untersuchungen und mögliche rechtliche Schritte von Bedeutung sein kann. Entscheidend wird nun sein, ob die beteiligten Regierungen zusätzliche Belege offenlegen, ob die amerikanische Untersuchung zu Minab öffentlich gemacht wird und wie der fundamentale Widerspruch um Lamerd aufgeklärt werden kann. Ebenso wird sich zeigen, welche politischen und rechtlichen Konsequenzen die Vorlage des Berichts vor dem UN-Menschenrechtsrat nach sich zieht.

Der Krieg im Iran wird damit nicht mehr allein militärisch und geopolitisch bewertet. Mit den neuen Feststellungen rückt auch die Frage der Verantwortung staatlicher Akteure stärker in den Mittelpunkt und damit die Frage, was geschah, auf welcher Grundlage militärische Entscheidungen getroffen wurden und wer dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnte.


UN-Ermittler sehen Hinweise auf US-Kriegsverbrechen im Iran. Eine UN-Untersuchung sieht Hinweise auf US-Kriegsverbrechen im Iran. Zugleich wirft die Mission Teheran Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.