Jeffrey Epstein: JPMorgan, Deutsche Bank und die Milliarden-Geldströme

Veröffentlicht am 20. Oktober 2026 um 06:46

Rubrik: Finanzen
Format: Spezialbericht
Autor: Sinisa Brkic (sb)



Jahrelang bewegte Jeffrey Epstein enorme Geldbeträge durch das internationale Bankensystem, obwohl seine strafrechtliche Vergangenheit bekannt war. Ein umfangreicher Untersuchungsbericht aus dem US-Senat dokumentiert Tausende auffällige Transaktionen, erhebliche Versäumnisse bei der Finanzkontrolle und eine Geschäftsstruktur, deren tatsächlicher Zweck bis heute Fragen aufwirft. Neue politische Initiativen in Washington richten den Blick nun auf die Verantwortung der Banken und jener Aufsichtsbehörden, die verdächtige Finanzbewegungen hätten kontrollieren müssen.

134 Konten und Milliardenbeträge, die erst Jahre später gemeldet wurden

Der Fall Jeffrey Epstein wird zunehmend zu einer Untersuchung über die Wirksamkeit finanzieller Kontrollmechanismen. Während sich die öffentliche Debatte häufig auf prominente Kontakte und bislang unveröffentlichte Namen konzentriert, zeigen Bankunterlagen, Gerichtsakten und ein 67 Seiten umfassender Bericht vom 4. August 2026, welche Dimension seine finanziellen Aktivitäten tatsächlich erreichten. Der Bericht wurde von den Ermittlungsmitarbeitern des demokratischen US-Senators Ron Wyden im Finanzausschuss des Senats erarbeitet. Er ist das Ergebnis einer mehrjährigen Untersuchung von Bankunterlagen, Geldwäscheverdachtsmeldungen und Gerichtsakten, stellt jedoch keinen vom gesamten US-Senat verabschiedeten Untersuchungsbericht dar. Seine Feststellungen liefern dennoch einen detaillierten Einblick in Vorgänge, die über Jahre nur teilweise öffentlich bekannt waren. Zwischen 1998 und 2013 bestanden bei JPMorgan Chase insgesamt 134 Konten, die Epstein, seinen Unternehmen, Treuhandstrukturen oder Personen seines Umfelds zugeordnet wurden. Sechs Konten liefen unmittelbar auf seinen Namen, 59 gehörten Unternehmen oder Treuhandkonstruktionen, während weitere 69 Konten Personen aus seinem Umfeld zugeordnet waren. Die Zahl verdeutlicht die organisatorische Reichweite seiner Bankbeziehungen, erlaubt für sich genommen jedoch keine Rückschlüsse auf eine rechtswidrige Verwendung sämtlicher Konten.



Besonders aufschlussreich ist der Zeitpunkt, zu dem JPMorgan umfangreiche verdächtige Transaktionen gegenüber den amerikanischen Behörden meldete. Am 13. August 2019 reichte die Bank eine Geldwäscheverdachtsmeldung über 469 Überweisungen mit einem Gesamtvolumen von ungefähr 201 Millionen Dollar ein. Am 26. September folgte eine weitere Meldung über 4.725 Transaktionen im Umfang von rund 1,08 Milliarden Dollar. Zusammen betrafen diese beiden Meldungen 5.194 Überweisungen mit einem Transaktionsvolumen von rund 1,28 Milliarden Dollar. JPMorgan hatte die direkte Geschäftsbeziehung mit Epstein allerdings bereits 2013 beendet. Die umfangreichen nachträglichen Meldungen erfolgten somit ungefähr sechs Jahre nach seinem Ausscheiden als Kunde und erst nach seiner erneuten Festnahme. Die Beträge sind nicht mit nachgewiesener Geldwäsche gleichzusetzen. Eine Verdachtsmeldung bedeutet, dass Transaktionen als ungewöhnlich oder möglicherweise rechtswidrig eingestuft wurden, nicht aber, dass sämtliche gemeldeten Gelder aus Straftaten stammten. Der entscheidende Befund liegt in der zeitlichen Verzögerung und der Frage, weshalb die auffälligen Bewegungen nicht früher in entsprechendem Umfang gemeldet wurden. JPMorgan widerspricht allerdings der Darstellung, erst 2019 auf Epsteins verdächtige Finanzaktivitäten reagiert zu haben. Nach Angaben der Bank wurden bereits ab 2002 auffällige Transaktionen an die zuständigen Behörden gemeldet, auch während der laufenden Kundenbeziehung und nach deren Beendigung. Die Bank betont, sie habe auf Grundlage der jeweils verfügbaren Informationen angemessen und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gehandelt. Damit stehen sich zwei unterschiedliche Bewertungen gegenüber. Während Wydens Ermittler erhebliche Versäumnisse bei der rechtzeitigen Meldung zahlreicher Transaktionen sehen, verweist JPMorgan auf frühere Warnmeldungen und die Einhaltung regulatorischer Pflichten. Welche einzelnen Vorgänge wann erkannt, intern geprüft und tatsächlich gemeldet wurden, ist deshalb für eine abschließende Bewertung entscheidend.

Deutsche Bank übernahm einen Kunden, dessen Risiken bekannt waren

Als JPMorgan die Geschäftsbeziehung mit Epstein beendete, übernahm die Deutsche Bank einen erheblichen Teil seiner Finanzaktivitäten. Die Verbindung begann im August 2013 und dauerte bis zur Entscheidung über ihre Beendigung im Dezember 2018. In diesem Zeitraum eröffneten Epstein, verbundene Unternehmen und Personen aus seinem Umfeld mehr als 40 Konten bei dem deutschen Finanzinstitut. Dass Epstein bereits wegen einer Sexualstraftat an einer Minderjährigen verurteilt worden war, stellte für die Bank keine unbekannte Information dar. Interne Dokumente belegen, dass seine Vergangenheit vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung ausdrücklich angesprochen wurde. Dennoch entschieden sich verantwortliche Mitarbeiter dafür, die Kontoverbindung aufzubauen. Die Deutsche Bank stufte Epstein von Beginn an als Hochrisikokunden ein. Wegen seiner Verbindungen zu einflussreichen politischen Persönlichkeiten erhielt er außerdem die informelle interne Kennzeichnung als sogenannter „Honorary Politically Exposed Person“. Damit sollten besondere Prüf- und Überwachungsmaßnahmen verbunden sein, die nach späteren Feststellungen der New Yorker Finanzaufsicht nicht ausreichend auf die konkreten Risiken zugeschnitten waren. Ein Detail aus den Untersuchungsunterlagen verdient besondere Aufmerksamkeit. Der Bankmanager Paul Morris hatte Epstein zuvor bereits bei JPMorgan betreut und war anschließend maßgeblich daran beteiligt, ihn als Kunden für die Deutsche Bank zu gewinnen. Interne Korrespondenz aus dem Frühjahr 2013 stellte für die neue Geschäftsverbindung mögliche jährliche Erträge zwischen zwei und vier Millionen Dollar in Aussicht. Der finanzielle Wert der Beziehung war für die Bank somit früh erkennbar. Ebenso lagen Informationen vor, die eine besonders sorgfältige Risikoprüfung erforderlich machten. Genau dieses Nebeneinander von wirtschaftlichem Interesse und dokumentierten Warnsignalen bildet einen wesentlichen Teil der späteren aufsichtsrechtlichen Kritik.

Keine Sitzungsprotokolle und positive Referenzen

Am 30. Januar 2015 beschäftigte sich ein internes Risikogremium der Deutschen Bank erneut mit der Geschäftsverbindung zu Epstein. Nach den Feststellungen der New Yorker Finanzaufsicht existieren von dieser Sitzung keine ordnungsgemäßen Protokolle, obwohl die internen Vorschriften eine entsprechende Dokumentation verlangten. Die fehlende schriftliche Dokumentation erschwert die nachträgliche Rekonstruktion der damaligen Entscheidung. Das Gremium gestattete letztlich die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung, obwohl die Risiken bereits bekannt waren und neue öffentliche Vorwürfe im Raum standen. Von dem Gremium beschlossene zusätzliche Kontrollmaßnahmen wurden später teilweise nicht ausreichend an zuständige Mitarbeiter weitergegeben oder nicht entsprechend umgesetzt. Auch das Verhalten beim Ende der Kundenbeziehung wirft Fragen auf. Nachdem die Bank 2018 entschieden hatte, Epstein aus Reputationsgründen nicht weiter zu betreuen, wurden Referenzschreiben für andere Finanzinstitute vorbereitet. In einem dieser Schreiben erklärte ein Kundenbetreuer, ihm seien keine Probleme bei der Führung der betreffenden Konten bekannt. Der Vorgang erscheint besonders widersprüchlich, weil die Bank intern längst erhebliche Risiken dokumentiert hatte. Aus dem Entwurf eines solchen Schreibens allein lässt sich allerdings weder dessen tatsächliche Verwendung noch eine strafbare Täuschung ableiten. Er zeigt dennoch, wie weit eine nach außen vorgesehene Darstellung von den bereits bekannten internen Risikobewertungen abweichen konnte.



Auch die Deutsche Bank meldete verdächtige Transaktionen nachträglich

Der Untersuchungsbericht von Wydens Mitarbeitern aus dem August 2026 enthält weitere Zahlen zur Deutschen Bank. Nach den von den parlamentarischen Ermittlern eingesehenen Verdachtsmeldungen kennzeichnete das Institut 2019 rückwirkend Überweisungen im Gesamtumfang von mehr als 250 Millionen Dollar als auffällig. Eine dieser Meldungen umfasste 1.140 Überweisungen aus den Jahren 2013 bis 2019 mit einem Gesamtvolumen von ungefähr 147 Millionen Dollar. Darunter befanden sich Zahlungen an Frauen in Russland und anderen osteuropäischen Ländern sowie Transaktionen im Zusammenhang mit Modelagenturen. Die Ermittler werteten diese Vorgänge im Kontext der bekannten Missbrauchsvorwürfe als besonders prüfungsbedürftig. Weitere Auffälligkeiten betrafen größere Bargeldabhebungen und Überweisungen, deren wirtschaftlicher Zweck nicht ausreichend geklärt war. Die New Yorker Finanzaufsicht dokumentierte unter anderem, dass ein bevollmächtigter Anwalt Epsteins zwischen 2013 und 2017 insgesamt 97 Bargeldabhebungen in einer Filiale der Deutschen Bank vorgenommen hatte. Im Mai 2014 erkundigte sich der Anwalt bei einer Bankmitarbeiterin danach, in welchen Abständen Bargeld abgehoben werden könne, ohne interne Warnmeldungen auszulösen. Die Anfrage wurde bankintern weitergeleitet. Ob eine Antwort erfolgte, ließ sich nach den Feststellungen der Finanzaufsicht nicht feststellen. Die betreffende Mitarbeiterin erklärte später, sie habe die Frage auf die bankinterne Begrenzung von Bargeldabhebungen durch bevollmächtigte Dritte bezogen, nicht auf gesetzliche Meldepflichten. Ein gesonderter Vorgang aus dem Juli 2017 betraf dagegen ausdrücklich die behördliche Meldeschwelle für Bargeldtransaktionen. Nach den Feststellungen der Aufsicht erkundigte sich der Anwalt, ob eine Abhebung von mehr als 10.000 Dollar gemeldet werden müsse. Nachdem dies bestätigt worden war, wurde die betreffende Abhebung auf zwei Tage verteilt. Mitarbeiter der Geldwäscheprävention der Deutschen Bank prüften daraufhin den Verdacht einer möglichen gezielten Aufteilung von Bargeldabhebungen zur Umgehung gesetzlicher Meldepflichten. Sie machten den Anwalt darauf aufmerksam, dass sein Vorgehen den Eindruck einer solchen Aufteilung erwecke und nicht akzeptabel sei. Der Anwalt bestritt eine entsprechende Absicht. Die Bank akzeptierte diese Erklärung und erlaubte weitere Bargeldabhebungen. Die Finanzaufsicht hielt ausdrücklich fest, dass die Deutsche Bank die vorgeschriebenen Bargeldtransaktionsmeldungen vorgenommen hatte. Ihre Kritik richtete sich insbesondere gegen die unzureichende Prüfung des wirtschaftlichen Hintergrunds der Abhebungen und die mangelnde Berücksichtigung der besonderen Risiken des Kunden. Am 7. Juli 2020 verhängte die New Yorker Finanzaufsicht gegen die Deutsche Bank eine Geldstrafe von 150 Millionen Dollar. Die Sanktion betraf neben der Beziehung zu Epstein auch Kontrollversäumnisse bei zwei anderen Bankverbindungen. Sie darf deshalb nicht als ausschließlich gegen die Epstein-Geschäftsbeziehung verhängte Strafe dargestellt werden. Die Bank hat inzwischen wiederholt eingeräumt, dass die Aufnahme Epsteins als Kunde im Jahr 2013 ein Fehler war. Sie bedauert die frühere Geschäftsverbindung und verweist auf ihre Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden sowie erhebliche Investitionen in die Bekämpfung von Finanzkriminalität und die Verbesserung interner Kontrollverfahren.

Millionenvergleiche ohne strafrechtliches Schuldeingeständnis

Die juristische Aufarbeitung hat die beteiligten Institute bereits erhebliche Summen gekostet. JPMorgan stimmte 2023 einem Vergleich über 290 Millionen Dollar mit Betroffenen von Epsteins sexuellem Missbrauch zu. Zusätzlich vereinbarte die Bank einen Vergleich über 75 Millionen Dollar mit der Regierung der Amerikanischen Jungferninseln. Auch die Deutsche Bank schloss 2023 einen Vergleich über 75 Millionen Dollar mit Betroffenen. Diese Zahlungen beendeten jeweils konkrete zivilrechtliche Streitigkeiten und sind nicht mit strafrechtlichen Verurteilungen gleichzusetzen. JPMorgan erklärte, die frühere Verbindung zu Epstein sei ein Fehler gewesen. Die Bank betonte zugleich, sie hätte die Geschäftsbeziehung nicht fortgesetzt, wenn sie davon überzeugt gewesen wäre, dass ihre Dienstleistungen zur Begehung schwerer Straftaten eingesetzt würden. Entscheidend für die Bewertung bleibt die Unterscheidung zwischen institutionellen Kontrollversäumnissen, zivilrechtlicher Haftung und möglicher individueller strafrechtlicher Verantwortung. Dokumentierte Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Pflichten können erhebliche Konsequenzen haben, ohne dass daraus automatisch eine nachgewiesene Beteiligung einzelner Bankmitarbeiter an Epsteins Straftaten folgt.

Southern Trust: 73,6 Millionen Dollar Steuervergünstigungen

Eine weniger beachtete Spur führt zu Epsteins Unternehmen Southern Trust Company auf den Amerikanischen Jungferninseln. Die Gesellschaft präsentierte sich gegenüber den zuständigen Behörden als Unternehmen für Datenanalyse und Beratungsleistungen im Bereich biomedizinischer und finanzieller Informationsverarbeitung. Auf dieser Grundlage erhielt Southern Trust ein umfangreiches steuerliches Förderpaket. Die Vergünstigungen sahen unter anderem eine weitgehende Befreiung von Einkommensteuern sowie zusätzliche Steuererleichterungen vor. Ein behördlicher Prüfbericht aus dem Jahr 2018 bezifferte die für den Zeitraum von 2013 bis 2017 gewährten Steuervergünstigungen auf rund 73,6 Millionen Dollar. Besonders bemerkenswert ist, dass die zuständige Wirtschaftsförderungsbehörde damals die formale Einhaltung wesentlicher Förderbedingungen bestätigte. Southern Trust erfüllte dem Prüfbericht zufolge unter anderem Anforderungen an Beschäftigung, Investitionen und administrative Nachweise. Die Behörde stellte damit zunächst keine grundlegende Verletzung dieser formalen Förderauflagen fest. Später erhob die Regierung der Jungferninseln in einem Zivilverfahren jedoch den Vorwurf, Southern Trust habe die ursprünglich dargestellten Dienstleistungen im Bereich Datenanalyse tatsächlich nicht entsprechend betrieben. Stattdessen habe das Unternehmen vor allem dazu gedient, erhebliche steuerliche Vorteile zu erzielen und Finanzmittel innerhalb von Epsteins Unternehmensstruktur bereitzustellen. Der Gegensatz zwischen der früheren behördlichen Bestätigung und den späteren Vorwürfen ist für die Aufarbeitung besonders relevant. Er legt eine Untersuchung nahe, ob die damaligen Kontrollen lediglich die Erfüllung formaler Anforderungen erfassten oder auch den tatsächlichen wirtschaftlichen Inhalt des Geschäftsmodells ausreichend überprüften. Aus den unterschiedlichen behördlichen Bewertungen allein folgt allerdings noch kein Nachweis einer vorsätzlichen Pflichtverletzung einzelner Verantwortlicher.

Leon Black und die ungewöhnliche Einnahmenstruktur

Die später ausgewerteten Finanzunterlagen zeigen, dass Southern Trust über Jahre außergewöhnlich hohe Einnahmen verbuchte. Zwischen 2013 und 2017 meldete die Gesellschaft Umsätze von ungefähr 184 Millionen Dollar. Ein erheblicher Teil dieser Einnahmen stand mit Zahlungen des Milliardärs Leon Black in Verbindung, einem Mitbegründer des Finanzinvestors Apollo Global Management. Black hatte Epstein nach seiner Darstellung für Dienstleistungen in der Steuer- und Nachlassplanung bezahlt. Bei der konkreten Höhe der Zahlungen bestehen Unterschiede zwischen den ausgewerteten Unterlagen. Der Bericht von Wydens Ermittlern nennt auf Grundlage von Bankmeldungen rund 166 Millionen Dollar, die von Blacks Konten bei der Bank of America an Southern Trust geflossen sein sollen. Eine im Zusammenhang mit einem Zivilverfahren erstellte forensische Analyse bezifferte den auf Black entfallenden Anteil der Southern-Trust-Einnahmen dagegen mit 158 Millionen Dollar. Die unterschiedlichen Summen beruhen auf verschiedenen ausgewerteten Unterlagen und lassen sich anhand der veröffentlichten Angaben nicht vollständig auflösen. Beide Auswertungen zeigen jedoch, dass Zahlungen aus Blacks Umfeld einen außergewöhnlich hohen Anteil der ausgewiesenen Einnahmen von Southern Trust ausmachten. Gerade daraus ergibt sich eine zentrale Frage zum Geschäftsmodell. Wenn ein Unternehmen steuerliche Vorteile für Datenanalyse und entsprechende Beratungsleistungen erhält, seine Einnahmen jedoch überwiegend aus der Betreuung eines einzelnen vermögenden Kunden im Bereich der Steuerplanung stammen, ist eine genauere Prüfung der wirtschaftlichen Tätigkeit naheliegend. Black hat eine Beteiligung an Epsteins Sexualstraftaten bestritten. Die hohen Zahlungen und ihre ungewöhnliche Struktur sind Gegenstand politischer und juristischer Untersuchungen. Ihre Existenz allein beweist weder, dass sämtliche Beratungsleistungen fingiert waren, noch dass Black von einer rechtswidrigen Verwendung der Gelder wusste.

Eine ältere Ermittlung und ein bislang nicht veröffentlichter FBI-Vermerk

Neben den bekannten Banktransaktionen beschäftigt amerikanische Ermittler und Parlamentarier eine weitere, bisher unvollständig aufgeklärte Angelegenheit. Ein teilweise geschwärztes Memorandum aus dem Jahr 2015 dokumentiert eine bundesbehördliche Untersuchung unter dem Namen „Chain Reaction“, in deren Mittelpunkt mögliche Verbindungen zwischen verdächtigen Überweisungen, Drogengeschäften und Prostitution standen. Die Untersuchung betraf Epstein und 14 weitere Personen beziehungsweise Unternehmen. Welche konkreten Erkenntnisse die Ermittler gewannen und wie das Verfahren abgeschlossen wurde, lässt sich aus den bislang veröffentlichten Dokumenten nicht abschließend feststellen. Ein strafrechtlicher Nachweis, dass Epstein selbst Drogenhandel betrieb, ergibt sich daraus nicht. Im Februar 2026 verlangte US-Senator Ron Wyden die vollständige Herausgabe eines 69-seitigen Memorandums zu dieser Untersuchung. Zugleich forderte er Auskunft darüber, ob aus den Ermittlungen strafrechtliche Anklagen hervorgegangen waren und unter welchen Umständen das Verfahren beendet wurde. Am 30. September 2026 machte Wyden einen weiteren Vorgang öffentlich. Nach Angaben seiner Ermittler existiert ein FBI-Interviewbericht über die Befragung eines Bankmitarbeiters mit Verbindungen zu Epstein, der in den bislang veröffentlichten Akten nicht enthalten gewesen sei. Wyden forderte daraufhin die Herausgabe entsprechender Interviewvermerke, darunter Dokumente über Befragungen von Mitarbeitern der beteiligten Finanzinstitute. Was der betreffende Zeuge tatsächlich ausgesagt haben soll, ist öffentlich nicht gesichert. Auch aus der fehlenden Veröffentlichung lässt sich nicht ohne Weiteres auf eine absichtliche Vertuschung schließen. Der Vorgang ist dennoch relevant, weil solche FBI-Berichte wichtige Hinweise darauf enthalten könnten, welche Informationen Ermittlungsbehörden über die Bankbeziehungen Epsteins erhalten hatten. Ob dies tatsächlich der Fall ist, kann erst anhand der entsprechenden Originaldokumente beurteilt werden.

Washington nimmt jetzt die Bankenaufsicht ins Visier

Die finanzielle Aufarbeitung des Epstein-Komplexes hat im Oktober 2026 eine neue politische Dimension erreicht. Am 15. Oktober stellten Mitglieder beider amerikanischen Parteien den „Epstein Wall Street Records Act“ vor, einen Gesetzentwurf zur erweiterten Kontrolle von Finanzinstituten und Bankenaufsichtsbehörden. Zu den maßgeblichen Initiatoren gehören Senatorin Elizabeth Warren und der Kongressabgeordnete Robert Garcia. Das Vorhaben sieht vor, bislang nicht veröffentlichte Aufsichtsunterlagen über die Bankverbindungen Epsteins zugänglich zu machen und mögliche Gesetzesverstöße von Finanzinstituten und verantwortlichen Mitarbeitern gezielt untersuchen zu lassen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die amerikanische Notenbank Federal Reserve, die Einlagensicherung FDIC, die Bankenaufsicht OCC und die Börsenaufsicht SEC. Diese Institutionen verfügen über eigene Unterlagen zu Finanzinstituten, die nicht zwangsläufig Bestandteil der bisher veröffentlichten Ermittlungsakten des Justizministeriums sind. Das Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren und ist nicht in Kraft. Seine politische Bedeutung besteht darin, dass sich die Untersuchung nicht länger ausschließlich auf Epstein und dessen persönliches Umfeld beschränken soll. Zunehmend wird die Frage gestellt, welche Informationen die Finanzaufsicht besaß, wie sie mit diesen Erkenntnissen umging und ob vorhandene rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Die Verantwortung endet nicht bei der Kontoschließung

Die bisher bekannten Unterlagen belegen erhebliche Schwächen im Umgang mit einem Kunden, dessen strafrechtliche Vergangenheit öffentlich dokumentiert und dessen Finanzaktivitäten intern wiederholt als riskant eingestuft worden waren. Die Untersuchungen zeigen außerdem, dass große Mengen verdächtiger Transaktionen erst Jahre nach ihrer Durchführung umfassend gemeldet wurden. Offen bleibt, weshalb Warnsignale nicht früher zu wirksamen Konsequenzen führten und in welchem Umfang die betroffenen Finanzinstitute zusätzliche Erkenntnisse hätten gewinnen können. Ebenso muss geklärt werden, ob die zuständigen Aufsichtsbehörden ausreichende Informationen erhielten und angemessen darauf reagierten. Dabei darf die Prüfung finanzieller Verantwortung nicht mit einer pauschalen strafrechtlichen Verurteilung sämtlicher Beteiligter verwechselt werden. Nicht jede ungewöhnliche Überweisung war Teil einer Straftat, nicht jeder Geschäftspartner war über Epsteins Missbrauch informiert und nicht jede verspätete Meldung belegt vorsätzliches Handeln. Gerade diese Unterscheidungen machen eine konsequente Untersuchung notwendig. Denn die eigentliche Tragweite des Falls liegt nicht allein in den enormen Geldbeträgen, sondern in den dokumentierten Lücken zwischen bekannten Risiken, tatsächlichen Finanzbewegungen und den Reaktionen jener Institutionen, deren Aufgabe es war, verdächtige Aktivitäten rechtzeitig zu erkennen. Der Fall Jeffrey Epstein stellt damit eine grundsätzliche Frage an das internationale Finanzsystem: Wie wirksam sind Kontrollmechanismen, wenn ein vermögender Hochrisikokunde über Jahre Zugang zu komplexen Bankdienstleistungen behält, obwohl seine Vergangenheit und zahlreiche ungewöhnliche Transaktionen bekannt sind? Die weitere Aufarbeitung wird sich daran messen lassen müssen, ob sie diese Frage anhand vollständiger Bankunterlagen, nachvollziehbarer Entscheidungen und überprüfbarer Verantwortlichkeiten beantworten kann. Denn das Schließen eines Kontos beendet eine Geschäftsbeziehung, aber nicht die Pflicht, mögliche Versäumnisse aus der Vergangenheit aufzuklären.


Jeffrey Epstein: JPMorgan, Deutsche Bank und Milliarden-Geldströme. Epstein und die Banken: Milliarden an verdächtigen Transaktionen, Versäumnisse bei JPMorgan und Deutscher Bank sowie neue Erkenntnisse zu Steuerprivilegien.

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